Betreff
Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. hier: Antrag auf Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Vorlage
353/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Dem Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum 2007 e.V. vom 14.08.2016 auf Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 344,36 € wird zugestimmt.


 

Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Hans Houck, hat mit Schreiben vom 14.08.2016 einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2016 beantragt (Anlage).

 

Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 15.12.2015 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.

 

Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. ist in der Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler aufgenommen, so dass er grundsätzlich berechtigt ist, kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o. g. Richtlinien zu erhalten.

 

Die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ anzusehen.

 

Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die Beschaffung von Musikinstrumenten und Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von mehr als 410 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z. B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z. B. Hifi-Anlagen und Computer.

 

Nach den „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen Anschaffungswert von weniger als 410 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln. Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und die Ausgaben insgesamt mehr als 410 € betragen, handelt es sich ebenfalls um eine förderungsfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich sind.

 

Gemäß den Anlagen zum Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e. V. hat dieser im Jahr 2016 Ausstattungsgegenstände mit einem Gesamtwert von 1.147,87 € angeschafft. Im Laufe des Jahres 2016 wurden u. a. 3 Schaufensterpuppen mit einem Gesamtwert von 160,00 € angeschafft. Hierzu wurde für das Aufstellen einer Puppe ein Puppenständer in Höhe von 25,90 € gekauft. Diese wurden zur Erweiterung des Bestandes angeschafft, damit die Sachspenden der Bevölkerung entsprechend der wachsenden Beliebtheit des Karnevalmuseums angemessen präsentiert werden können. Außerdem wurde für eine entsprechende Präsentation und Ausleuchtung der Ausstellungsstücke sowie der Räumlichkeiten die Beleuchtungsanlage durch Anschaffungen verbessert. Hier belaufen sich die Gesamtkosten auf 376,45 €. Des Weiteren wurden für die Unterbringung der zahlreichen Ausstellungsstücke 2 Vitrinen und ein Stahlschrank gekauft. Die Anschaffung der Vitrinen belief sich auf 80,00 €. Der Stahlschrank kostete 185,52 €. Durch den Kauf von 16 Stühlen zu einem Gesamtpreis von 320,00 € wurden im Karnevalsmuseum Sitzmöglichkeiten für Besucher geschaffen. Da die genannten Gegenstandsgruppen zur Aufstockung des Bestandes beschafft worden sind und die Ausgaben insgesamt mehr als 410 € betragen, handelt es sich hierbei um förderfähige Ausgaben.

 

Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. hat ebenfalls einen Antrag auf Förderung bei der StädteRegion Aachen eingereicht. Hierzu wurde dem Tourismus- und Kulturausschuss der StädteRegion Aachen am 16.11.2016 die Vorlage VV 2016/0399 über die dort vorliegenden Anträge zur Kenntnis bzw. zum Beschluss vorgelegt. Gemäß Anlage der Vorlage, wurde dem Förderverein Karnevalsmuseum ein Zuschuss in Höhe von 272,36 € bewilligt.

 

Die gemäß Ziffer 9.1 beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes – liegen vor. Der Antrag ist vor dem 01.09.2016 bei der Stadtverwaltung eingegangen, sodass nach Ziffer 9.3 eine Berücksichtigung noch in diesem Jahr ermöglicht werden kann. Die Einreichung eines Verwendungsnachweises nach Ziffer 10.5 entfällt, da dem Antrag alle angefallenen Rechnungen in Kopie beigefügt sind. 

 

Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. erhielt in den Jahren 2009 bis 2015 bereits Zuschüsse für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen, beschaffte jedoch vieles auch in erheblicher Eigenleistung. Darüber hinaus stellt das Karnevalsmuseum ein wichtiges Aushängeschild für die Stadt Eschweiler dar und trägt zur Brauchtumspflege bei.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen dem Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e. V. einen Zuschussbetrag in Höhe von 344,36 €, entspricht 30% des Betrages von 1.147,87 €, zu bewilligen.

 

Laut Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Gewährung von  Zuschüssen zur Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden dürfen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 


Im Haushalt 2016 sind bei Produkt-Nr. 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 5.000,00 € bereitgestellt worden. Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.

 

 


keine