Betreff
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Eschweiler vom 07.11.2016 zum Nichtraucherschutzgesetz
Vorlage
348/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW vom 20.12.2007 in der ab 01.Mai 2013 geltenden Fassung verbietet das Rauchen in Gaststätten. Die in diesem Gesetz aufgegebenen Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen, sofern sie nicht ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.

 

Zum Thema Nichtraucherschutzgesetz bittet die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

-          Wie schätzt die Verwaltung die Problemlage ein?

Die einschlägigen Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes werden weitestgehend von den verantwortlichen Gaststättenbetreibern und ihren Gästen eingehalten.

 

-          Wie oft wird die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert?

Entsprechend einer Abstimmung mit den städteregionsangehörigen Kommunen erfolgen bedarfsorientiert bei Bekanntwerden von Verstößen gezielte Kontrollen. Im Übrigen werden im Rahmen des Bezirksdienstes von den Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes Nichtraucherschutzkontrollen durchgeführt.

 

-          Wie viele Kontrollen wurden 2016 durchgeführt?

Im Zeitraum 01.01. bis 31.10.2016 erfolgten insgesamt 13 Kontrollen.

 

-          Wie viele Verstöße wurden festgestellt?

Es wurden insgesamt 11 konkrete Verstöße festgestellt. Hierbei wurden rauchende Personen in Gaststätten angetroffen.

 

-          Wie viele Bußgelder wurden verhängt oder angedroht?

Es wurden insgesamt 8 Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen sowie 1 Bußgeld verhängt. 3 Verfahren sind derzeit noch in Bearbeitung. Bei erstmalig festgestellten Verstößen werden Gaststättenbesucher zahlungspflichtig verwarnt. Gaststättenbetreiber sowie wiederholt aufgefallene Gaststättenbesucher werden mit einem Bußgeld belegt. Wurden lediglich Aschenbecher in den Gasträumen festgestellt, erfolgte eine mündliche Ermahnung des Gastwirtes.

 

-          Wann und wie wurden die Gaststättenbetreiber über die Ausgestaltung des Gesetzes informiert?

Alle Gaststättenbetreiber im Stadtgebiet wurden erstmalig am 17.08.2011 über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unterrichtet.

Aufgrund der Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetztes zum 01.05.2013 erfolgte mit Schreiben vom 09.04.2013 eine weitere Information an alle Gastwirte über die geänderten gesetzlichen Bestimmungen. Dabei wurde auch auf mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Gesetz hingewiesen.

 

-          Einige Gaststätten haben ihre Räumlichkeiten durch mehr oder weniger feste Anbauten erweitert und erlauben dort das Rauchen, obwohl Speisen serviert werden und Kinder anwesend sind.

Ist diese Praxis durch das Nichtraucherschutzgesetz gedeckt?

Die von einigen Gaststättenbetreibern vor ihren Lokalen errichteten und von Rauchern genutzten Vorbauten werden von der Verwaltung im Rahmen des zustehenden Ermessensspielraums toleriert.

 


keine

 


Personelle Auswirkungen