Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung empfiehlt der
Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Eschweiler zu nachfolgenden
Konsolidierungsmaßnahmen der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
2010 – 2017 folgende Beschlussfassungen:
Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1
Sach- und Dienstleistungen
Die Obergrenze für das Haushaltsjahr
2017 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen wird im Rahmen der
7. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:
2017: 31.395.550 Euro
Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen
Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb
des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.
Konsolidierungsmaßnahme 3.2
Freiwillige Leistungen
Im Haushaltsjahr 2017 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen
weiter restriktiv zu bewirtschaften.
Konsolidierungsmaßnahme 3.3
Personalrechtliche Maßnahmen
Die Verwaltung wird beauftragt, das ermittelte Einsparpotenzial aus der seit
dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in
Höhe von insgesamt 500.000 € für das
Jahr 2017 umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den
Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.
Konsolidierungsmaßnahme 3.4
Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer
und Gewerbesteuer
Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2017 die Hebesätze für die
-
Grundsteuer
A bei
310 v.H.
-
Grundsteuer
B bei
520 v.H.
-
Gewerbesteuer bei
490 v.H.
unverändert zu belassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 sowie die 7. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017 sind entsprechend dem Ergebnis der
abschließenden Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu
überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wurde am
20.09.2016 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom
Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017 sowie der 7.
Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes 2010 - 2017 im Rat am 28.09.2016
sind Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von
zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen
anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage 1
beigefügten Veränderungsnachweis Teile A, B und Teile D - G (=Veränderungen
Verwaltung) zu entnehmen.
Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich in 2017 insgesamt eine
geringfügige Verschlechterung in Höhe
von rd. 52.000 Euro. Die Veränderungen begründen sich auf Ertragsseite
insbesondere mit den Anpassungen aufgrund der 1. Modellrechnung GFG 2017. Als
direkte Auswirkung der Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen (rd. 192.000
Euro) waren die Ansätze „Allgemeine Städteregionsumlage“ sowie
„Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV“ anzupassen. Bezogen auf die Entwurfsplanung
ergeben sich hier 122.000 Euro Mehraufwendungen. Nach wie vor verfügen die regionsangehörigen
Kommunen über keinerlei Informationen und Erkenntnisse zur Entwicklung des
nächstjährigen städteregionalen Haushaltes und damit zur Entwicklung der
Städteregionsumlage 2017. Die StädteRegion hat, ohne vertiefende Begründung und
obwohl ihr seit Juli die Orientierungsdaten, die Umlagegrundlagen und seit
Mitte August die Höhe des geplanten Umlagesatzes der Landschaftsverbandsumlage
für 2017/2018 bekannt sind und sie damit bereits über wesentliche
Planungsparameter verfügt, die Einbringung ihres Haushaltes auf Anfang Februar
2017 verschoben. Das vorangestellte Benehmensverfahren mit den
regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage 2017 soll demnach
erst Anfang Dezember eingeleitet werden. Die Umlagezahlung an die StädteRegion
stellt die Aufwandsposition mit dem größten Volumen dar. Der Regionsumlagesatz
für das Jahr 2016 hat bereits im laufenden Haushaltsjahr aufgrund gestiegener
gemeindlicher Umlagegrundlagen zu einem Mehraufwand in Höhe von rd. 2,7 Mio.
Euro im Vergleich zum Vorjahr geführt. Allein die Beibehaltung des Umlagesatzes
auch im kommenden Jahr würde -wegen wiederum gestiegener Umlagegrundlagen- im Vergleich zu 2016 zu einem erneuten
Mehraufwand von ca. 1,3 Mio. Euro führen. Angesichts der seit 2001 Jahr für
Jahr absolut steigenden Umlagebelastung ist die Regionsumlage 2017 im
Haushaltsentwurf der Stadt Eschweiler für das nächste Jahr mit einem Umlagesatz
von 45,5 %, also mit rund 1%-Punkt höher als der aktuelle Umlagesatz, geplant
worden. Dies bedeutet einen Aufwand bei der Allg. Regionsumlage 2017 vom
38.699.000 Euro und somit gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr einen Mehraufwand von rd. 2,1
Mio. Euro.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen die als Anlage
2 - 5 beigefügten Änderungsvorschläge
der Stadtratsfraktionen SPD, CDU,
FDP und DIE LINKE zum Haushaltsentwurf vor. Die Vorschläge sind im Veränderungsnachweis
Teil C bzw. Teil H zusammengefasst.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die Veränderungen unter
Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung sowie des
Beratungsergebnisses im Jugendhilfeausschuss am 22.11.2016 (Teil D und Teil E
der beigefügten Anlage) wie folgt dar:
Mit der Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2016 sowie
zur 6. Fortschreibung HSK wurde u.a. verfügt, dass im Rahmen der Fortschreibung
des HSK sowie der Aufstellung der künftigen Haushaltspläne zu beachten ist,
dass in allen Planungsjahren eine Nettoneuverschuldung im teil- und
unrentierlichen Investitionsbereich unzulässig ist.
Unter Berücksichtigung des beigefügten Veränderungsnachweises ermittelt
sich die Nettoneuverschuldungsgrenze für die teil- bzw. unrentierlichen
Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 wie folgt:
Investitionsvolumen für teil-bzw. unrentierliche Maßnahmen 7.073.450 Euro
abzgl. zu berücksichtigende Einzahlungen
7.515.950 Euro
Kreditbedarf für teil- bzw. unrentierliche Maßnahmen - 442.500 Euro
Abzgl. ordentliche Tilgung ohne Umschuldungen -3.410.350 Euro
(Obergrenze der maßgeblichen
Nettoneuverschuldung)
Unterschreitung Nettoneuverschuldung
im teil- und unrentierlichen Bereich: -3.852.850
Euro