Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Eschweiler zu nachfolgenden Konsolidierungsmaßnahmen der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2017 folgende Beschlussfassungen:

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und Dienstleistungen

 

Die Obergrenze für das Haushaltsjahr  2017 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen wird im Rahmen der 7. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:

 

2017:    31.395.550 Euro

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das ermittelte Einsparpotenzial  aus der seit  dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in Höhe von  insgesamt 500.000 € für das Jahr 2017 umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.4 Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer  und Gewerbesteuer

 

Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2017 die Hebesätze für die

 

-       Grundsteuer A  bei  310 v.H.

-       Grundsteuer B  bei  520 v.H.

-       Gewerbesteuer  bei  490 v.H.

 

unverändert zu belassen.

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 sowie die 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017 sind entsprechend dem Ergebnis der abschließenden Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 20.09.2016  gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017 sowie der 7. Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes 2010 - 2017 im Rat am 28.09.2016 sind Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage 1 beigefügten Veränderungsnachweis Teile A, B und Teile D - G (=Veränderungen Verwaltung) zu entnehmen.

Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich in 2017 insgesamt eine geringfügige Verschlechterung  in Höhe von rd. 52.000 Euro. Die Veränderungen begründen sich auf Ertragsseite insbesondere mit den Anpassungen aufgrund der 1. Modellrechnung GFG 2017. Als direkte Auswirkung der Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen (rd. 192.000 Euro) waren die Ansätze „Allgemeine Städteregionsumlage“ sowie „Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV“ anzupassen. Bezogen auf die Entwurfsplanung ergeben sich hier 122.000 Euro Mehraufwendungen.  Nach wie vor verfügen die regionsangehörigen Kommunen über keinerlei Informationen und Erkenntnisse zur Entwicklung des nächstjährigen städteregionalen Haushaltes und damit zur Entwicklung der Städteregionsumlage 2017. Die StädteRegion hat, ohne vertiefende Begründung und obwohl ihr seit Juli die Orientierungsdaten, die Umlagegrundlagen und seit Mitte August die Höhe des geplanten Umlagesatzes der Landschaftsverbandsumlage für 2017/2018 bekannt sind und sie damit bereits über wesentliche Planungsparameter verfügt, die Einbringung ihres Haushaltes auf Anfang Februar 2017 verschoben. Das vorangestellte Benehmensverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage 2017 soll demnach erst Anfang Dezember eingeleitet werden. Die Umlagezahlung an die StädteRegion stellt die Aufwandsposition mit dem größten Volumen dar. Der Regionsumlagesatz für das Jahr 2016 hat bereits im laufenden Haushaltsjahr aufgrund gestiegener gemeindlicher Umlagegrundlagen zu einem Mehraufwand in Höhe von rd. 2,7 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr geführt. Allein die Beibehaltung des Umlagesatzes auch im kommenden Jahr würde -wegen wiederum gestiegener Umlagegrundlagen-  im Vergleich zu 2016 zu einem erneuten Mehraufwand von ca. 1,3 Mio. Euro führen. Angesichts der seit 2001 Jahr für Jahr absolut steigenden Umlagebelastung ist die Regionsumlage 2017 im Haushaltsentwurf der Stadt Eschweiler für das nächste Jahr mit einem Umlagesatz von 45,5 %, also mit rund 1%-Punkt höher als der aktuelle Umlagesatz, geplant worden. Dies bedeutet einen Aufwand bei der Allg. Regionsumlage 2017 vom 38.699.000 Euro und somit gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr  einen Mehraufwand von  rd. 2,1  Mio. Euro.

 

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen die als Anlage 2 - 5 beigefügten Änderungsvorschläge  der Stadtratsfraktionen SPD,  CDU, FDP und DIE LINKE zum Haushaltsentwurf vor. Die Vorschläge sind im Veränderungsnachweis Teil C bzw. Teil H zusammengefasst.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die Veränderungen unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung sowie des Beratungsergebnisses im Jugendhilfeausschuss am 22.11.2016 (Teil D und Teil E der beigefügten Anlage) wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2016 sowie zur 6. Fortschreibung HSK wurde u.a. verfügt, dass im Rahmen der Fortschreibung des HSK sowie der Aufstellung der künftigen Haushaltspläne zu beachten ist, dass in allen Planungsjahren eine Nettoneuverschuldung im teil- und unrentierlichen Investitionsbereich unzulässig ist.

 

Unter Berücksichtigung des beigefügten Veränderungsnachweises ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze für die teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 wie folgt:

 

Investitionsvolumen für teil-bzw. unrentierliche Maßnahmen                                            7.073.450 Euro

 

abzgl. zu berücksichtigende Einzahlungen                                                                    7.515.950 Euro

 

Kreditbedarf für teil- bzw. unrentierliche Maßnahmen                                                        - 442.500 Euro

 

Abzgl. ordentliche Tilgung ohne Umschuldungen                                                -3.410.350 Euro

(Obergrenze der maßgeblichen

Nettoneuverschuldung)

 

Unterschreitung Nettoneuverschuldung

im teil- und unrentierlichen Bereich:                                                                               -3.852.850 Euro