Betreff
Städtische Musikgesellschaft e.V.
Hier: Konzertplanung und Finanzierungsplan für das Jahr 2017
Vorlage
334/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1. Der im Sachverhalt und in der Anlage bezeichneten Konzertplanung wird zugestimmt.

 

2. Die Finanzaufstellung wird zur Kenntnis genommen. Die Bezuschussung an die Städtische Musikgesellschaft

    Eschweiler e. V. steht unter Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung ein-

    schließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

3. Der Musikgesellschaft Eschweiler e. V. wird der im Rahmen der Haushaltsplanungen vorgesehene Betrag

    in Höhe von 5.900,00 € im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt.

 

    Da es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Leistung der Stadt Eschweiler handelt, steht die Auszahlung

    unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigung 2017. 

 

 


Auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V. sind die Konzertplanung und der Finanzierungsplan der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V. dem Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In Ziffer 5.5 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ ist geregelt, dass die Städtische Musikgesellschaft Eschweiler e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € erhält. Die Auszahlung erfolgt nach Ziffer 5.7 nach Rechtskraft des Haushaltes für das jeweils laufende Jahr.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde u. a. der folgende Beschluss einstimmig erfasst:

„…eine grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als bisher und weitgehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und Sponsorengelder, finanziert wird.“

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Konzerte beizufügen.

 

Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengestellt. Die als Anlage I beigefügte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2016 (Stand 21.11.2016)  zeigt deutlich, dass die Städtische Musikgesellschaft auf die Bezuschussung der Stadt Eschweiler angewiesen ist, um weiterhin den gewohnt hohen Standard bei den Konzerten bieten zu können. Das Konto der Städtischen Musikgesellschaft weist zum 21.11.2016 einen Kontostand in Höhe von 1.976,63 € auf. Von diesem Betrag sind jeweils noch 400,00 € für die Monate November und Dezember 2016 an die Musikalische Leitung zu bezahlen, sowie die monatlichen Abrechnungen der Sparkasse Aachen. Des Weiteren folgt im Dezember das Weihnachtskonzert, dessen Ausgaben und Einnahmen noch nicht genau erfasst werden können.

 

Derzeit ist die Städtische Musikgesellschaft auf der Suche nach einer musikalischen Leitung. Herr Berretz, der seit vielen Jahren das Orchester sowie den Chor leitet, gibt seine Tätigkeit zum 31.12.2016 auf. Für das kommende Jahr sind wieder ein Frühjahrskonzert und ein Weihnachtskonzert, sowie zwei kleine Konzerte in caritativen Einrichtungen (Anlage II) geplant.

 

Um die Finanzierung zu gewährleisten, ist die Städt. Musikgesellschaft weiterhin auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen. Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht vorfinanziert und somit nicht durchgeführt werden.

 


Für das Haushaltsjahr 2017 wurde ein Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an „Städt. Musikgesellschaft“) im Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) vorgesehen.

 

Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Dieser Zuschuss steht insgesamt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 

 


keine