Hier: Konzertplanung und Finanzierungsplan für das Jahr 2017
1. Der im Sachverhalt und in der Anlage bezeichneten Konzertplanung wird zugestimmt.
2. Die Finanzaufstellung wird zur Kenntnis genommen. Die Bezuschussung an die Städtische Musikgesellschaft
Eschweiler e. V. steht unter Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung ein-
schließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.
3. Der Musikgesellschaft Eschweiler e. V. wird der im Rahmen der Haushaltsplanungen vorgesehene Betrag
in Höhe von 5.900,00 € im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt.
Da es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Leistung der Stadt Eschweiler handelt, steht die Auszahlung
unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigung 2017.
Auf der Grundlage
des § 8 Absatz 2 Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der
Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Städt.
Musikgesellschaft Eschweiler e. V. sind die Konzertplanung und der
Finanzierungsplan der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V. dem
Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.
In Ziffer 5.5 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ ist geregelt, dass die Städtische Musikgesellschaft Eschweiler
e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € erhält. Die Auszahlung erfolgt nach
Ziffer 5.7 nach Rechtskraft des Haushaltes für das jeweils laufende Jahr.
In der Sitzung des
Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde
u. a. der folgende Beschluss einstimmig erfasst:
„…eine
grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft
Eschweiler e. V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach
Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber
die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als
bisher und weitgehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und
Sponsorengelder, finanziert wird.“
In diesem
Zusammenhang wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen
Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der
Konzerte beizufügen.
Um diesem Anliegen
Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengestellt. Die als
Anlage I beigefügte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2016
(Stand 21.11.2016) zeigt deutlich, dass
die Städtische Musikgesellschaft auf die Bezuschussung der Stadt Eschweiler
angewiesen ist, um weiterhin den gewohnt hohen Standard bei den Konzerten
bieten zu können. Das Konto der Städtischen Musikgesellschaft weist zum
21.11.2016 einen Kontostand in Höhe von 1.976,63 € auf. Von diesem Betrag sind
jeweils noch 400,00 € für die Monate November und Dezember 2016 an die
Musikalische Leitung zu bezahlen, sowie die monatlichen Abrechnungen der
Sparkasse Aachen. Des Weiteren folgt im Dezember das Weihnachtskonzert, dessen
Ausgaben und Einnahmen noch nicht genau erfasst werden können.
Derzeit ist die
Städtische Musikgesellschaft auf der Suche nach einer musikalischen Leitung.
Herr Berretz, der seit vielen Jahren das Orchester sowie den Chor leitet, gibt
seine Tätigkeit zum 31.12.2016 auf. Für das kommende Jahr sind wieder ein
Frühjahrskonzert und ein Weihnachtskonzert, sowie zwei kleine Konzerte in
caritativen Einrichtungen (Anlage II) geplant.
Um die Finanzierung
zu gewährleisten, ist die Städt. Musikgesellschaft weiterhin auf die Auszahlung
des Zuschusses angewiesen. Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht
vorfinanziert und somit nicht durchgeführt werden.
Für das Haushaltsjahr 2017 wurde ein Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an „Städt. Musikgesellschaft“) im Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) vorgesehen.
Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Dieser Zuschuss steht insgesamt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
keine