Dem vorliegenden Entwurf einer Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
In der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 21.05.2014 wurde eine Vereinbarung mit der
StädteRegion Aachen zum gemeinsamen Ausbau der Jülicher Straße in der Ortslage
Dürwiß beschlossen (Vorlage 126/14). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf
den Vorlagentext verwiesen, der als Anlage 1 beigefügt ist.
Im Planungsprozess
wurde eine Aufweitung des Ausbaubereiches aus verkehrlicher Sicht für notwendig
erachtet. Da sich die seinerzeitige Vereinbarung auf feste Kilometerangaben der
Straße bezieht, besteht nunmehr das Erfordernis, eine Ergänzung zu dieser
Vereinbarung (Anlage 2) zu beschließen. Die StädteRegion Aachen berät die Vereinbarungsergänzung
wortgleich in der nächsten Sitzung des StädteRegionsausschusses am 24.11.2016.
Die Ausbaugrenzen
ändern sich nunmehr wie folgt:
Abschnitt |
Bestand |
Neu |
1 |
von 1+480
(Heinrich-Heine-Straße) bis 2+085 (Grünstraße) |
von 1+401 (Zufahrt
Getränkehandel) bis 2+085 (Grünstraße) |
2 |
von 2+221
(Lindenstraße) bis 2+425 (Ende
der OD, Lohner Straße) |
von 2+221
(Lindenstraße) bis 2+729 (Am
Bongert) |
Die Aufweitung des
Ausbaubereiches zu Abschnitt 1 ergab sich aus der Notwendigkeit einer
verkehrssicheren Ausgestaltung der Radfahrerschleuse. Der Radfahrer in
Fahrtrichtung Norden wird zunächst auf der Nebenanlage geführt und muss – zur
Vermeidung von unübersichtlichen Konfliktstellen – deutlich vor der Einmündung
der Heinrich-Heine-Straße auf die Fahrbahn der Jülicher Straße verschwenkt
werden.
Der Abschnitt 2
wurde zur Herstellung einer durchgängigen Radverkehrsanlage, des Umbaus des
Knotenpunktes Jülicher Straße / Fronhovener Straße / Am Kleekamp zu einem
Kreisverkehr und einer durchgängigen Kanalisation erforderlich. Für eine
sichere Führung des Radverkehrs in Richtung Blaustein-See war auch hier eine
Aufweitung des Ausbaubereichs erforderlich.
Die konkrete Kanal-
und Straßenplanung wird zu gegebener Zeit noch in einer gesonderten Vorlage
behandelt und dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Die Kostenschätzung für den städtischen Straßenbauanteil geht von 1.200.000 € aus. Hierin sind ca. 1.050.000 € Baukosten (Parkstreifen, Gehwege, Grünanlagen) enthalten. Die Planungskosten betragen ca. 150.000 €.
Die Finanzierung des Straßenbauvorhabens ist anteilig durch KAG-Beiträge gewährleistet. Abzüglich eines Ansatzes für nichtbeitragsfähige Kosten ist von Einnahmen aus Anliegerbeiträgen in Höhe von ca. 400.000 € auszugehen. Der Restbetrag wird über EntflechtG-Fördermittel mit 60 % gefördert, dies entspricht rd. 270.000 €. Nach Abzug der Drittmittel verbleibt bei der Stadt ein Eigenanteil von rd. 350.000 €.
Ein Förderantrag gem. EntflechtG wurde der Bezirksregierung Köln zur Prüfung zugesandt. Von dort war allerdings in Erfahrung zu bringen, dass bis auf unbestimmte Zeit keine Vorhaben bewilligt werden können, da man seitens der Bezirksregierung keine durchgehende Finanzierung sicherstellen könne.
Demnach stellt sich das Vorhaben auch für die Stadt als derzeit nicht durchfinanziert dar und es kann keine verbindliche Aussage über den Baubeginn und den voraussichtlichen Mittelabfluss getroffen werden. Von daher pausiert das Vorhaben bis zu einer positiven Bescheidung des Förderantrags.
Um den Planungsprozess abschließen zu können und im Benehmen mit der StädteRegion Aachen eine Vereinbarung zu treffen, die den Umfang der Maßnahme wiedergibt, erfolgt die Ausschussbeteiligung mit der Ergänzungsvereinbarung in der vorgelegten Form.
Ursprünglich wurden die kompletten Baukosten in den Haushalt 2017 ff. eingestellt. Aufgrund der unklaren Fördersituation sowie der o. a. beschriebenen Änderungen der Ausbaugrenzen wird der Ansatz 2017 jedoch auf 100.000 € für die Planungsmittel reduziert. Dies wird in der Veränderungsliste berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2018 ff. wird die Maßnahme dann neu veranschlagt.
keine