Betreff
Ergänzung zur Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ausbau der K 33, Jülicher Straße in Eschweiler-Dürwiß
Vorlage
332/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem vorliegenden Entwurf einer Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.


In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.05.2014 wurde eine Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen zum gemeinsamen Ausbau der Jülicher Straße in der Ortslage Dürwiß beschlossen (Vorlage 126/14). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Vorlagentext verwiesen, der als Anlage 1 beigefügt ist.

Im Planungsprozess wurde eine Aufweitung des Ausbaubereiches aus verkehrlicher Sicht für notwendig erachtet. Da sich die seinerzeitige Vereinbarung auf feste Kilometerangaben der Straße bezieht, besteht nunmehr das Erfordernis, eine Ergänzung zu dieser Vereinbarung (Anlage 2) zu beschließen. Die StädteRegion Aachen berät die Vereinbarungsergänzung wortgleich in der nächsten Sitzung des StädteRegionsausschusses am  24.11.2016.

Die Ausbaugrenzen ändern sich nunmehr wie folgt:

 

Abschnitt

Bestand

Neu

1

von 1+480 (Heinrich-Heine-Straße)

bis  2+085 (Grünstraße)

von 1+401 (Zufahrt Getränkehandel)

bis  2+085 (Grünstraße)

2

von 2+221 (Lindenstraße)

bis 2+425 (Ende der OD, Lohner Straße)

von 2+221 (Lindenstraße)

bis 2+729 (Am Bongert)

 

Die Aufweitung des Ausbaubereiches zu Abschnitt 1 ergab sich aus der Notwendigkeit einer verkehrssicheren Ausgestaltung der Radfahrerschleuse. Der Radfahrer in Fahrtrichtung Norden wird zunächst auf der Nebenanlage geführt und muss – zur Vermeidung von unübersichtlichen Konfliktstellen – deutlich vor der Einmündung der Heinrich-Heine-Straße auf die Fahrbahn der Jülicher Straße verschwenkt werden.

 

Der Abschnitt 2 wurde zur Herstellung einer durchgängigen Radverkehrsanlage, des Umbaus des Knotenpunktes Jülicher Straße / Fronhovener Straße / Am Kleekamp zu einem Kreisverkehr und einer durchgängigen Kanalisation erforderlich. Für eine sichere Führung des Radverkehrs in Richtung Blaustein-See war auch hier eine Aufweitung des Ausbaubereichs erforderlich.

 

Die konkrete Kanal- und Straßenplanung wird zu gegebener Zeit noch in einer gesonderten Vorlage behandelt und dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zum Beschluss vorgelegt.

 


Die Kostenschätzung für den städtischen Straßenbauanteil geht von 1.200.000 € aus. Hierin sind ca. 1.050.000 € Baukosten (Parkstreifen, Gehwege, Grünanlagen) enthalten. Die Planungskosten betragen ca. 150.000 €.

 

Die Finanzierung des Straßenbauvorhabens ist anteilig durch KAG-Beiträge gewährleistet. Abzüglich eines Ansatzes für nichtbeitragsfähige Kosten ist von Einnahmen aus Anliegerbeiträgen in Höhe von ca. 400.000 € auszugehen. Der Restbetrag wird über EntflechtG-Fördermittel mit 60 % gefördert, dies entspricht rd. 270.000 €. Nach Abzug der Drittmittel verbleibt bei der Stadt ein Eigenanteil von rd. 350.000 €.

 

Ein Förderantrag gem. EntflechtG wurde der Bezirksregierung Köln zur Prüfung zugesandt. Von dort war allerdings in Erfahrung zu bringen, dass bis auf unbestimmte Zeit keine Vorhaben bewilligt werden können, da man seitens der Bezirksregierung keine durchgehende Finanzierung sicherstellen könne.

Demnach stellt sich das Vorhaben auch für die Stadt als derzeit nicht durchfinanziert dar und es kann keine verbindliche Aussage über den Baubeginn und den voraussichtlichen Mittelabfluss getroffen werden. Von daher pausiert das Vorhaben bis zu einer positiven Bescheidung des Förderantrags.

 

Um den Planungsprozess abschließen zu können und im Benehmen mit der StädteRegion Aachen eine Vereinbarung zu treffen, die den Umfang der Maßnahme wiedergibt, erfolgt die Ausschussbeteiligung mit der Ergänzungsvereinbarung in der vorgelegten Form.

 

Ursprünglich wurden die kompletten Baukosten in den Haushalt 2017 ff. eingestellt. Aufgrund der unklaren Fördersituation sowie der o. a. beschriebenen Änderungen der Ausbaugrenzen wird der Ansatz 2017 jedoch auf 100.000 € für die Planungsmittel reduziert. Dies wird in der Veränderungsliste berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2018 ff. wird die Maßnahme dann neu veranschlagt.

 


keine