Betreff
Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes
Vorlage
329/16
Aktenzeichen
II/51
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Bund und die Länder haben sich darauf verständigt, ab dem nächsten Jahr die Altersgrenze für Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, von 12 auf 18 Jahre anzuheben. Ebenso soll die zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer von derzeit 6 Jahren aufgehoben werden. Die geplante, familienpolitisch sinnvolle Maßnahme, soll kurzfristig zum 01.01.2017 umgesetzt werden. Derzeit ist allerdings noch offen, wie derart kurzfristig der enorme finanzielle Mehraufwand und die zusätzlich erforderlichen personellen Ressourcen bereitgestellt werden können.  

Zur detaillierten Erläuterung des Sachverhaltes, wird auf die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 03.11.2016 und die Presseinformation 49/2016 vom 10.11.2016 verwiesen. 

 


Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beziffern

 


Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beziffern