Betreff
Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.025.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 bei Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -
Vorlage
328/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen bei

 

- Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 52320100 – Kosten. and. Jugendhilfetr. gem. § 89 ff. SGB VIII -, in Höhe von 400.000,00 € und

- Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, 53320400 - Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII -, in Höhe von 625.000,00 €

 

für das Haushaltsjahr 2016 erteilt.

 

Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 1.025.000,00 € ist gewährleistet durch Mehrerträge bei  Produkt 05 313 01 01 - Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte -, Sachkonto 44810100
- Erstattung vom Land Leistungspauschale FlüAG -.

 

 


 

52320100 - Kosten. and. Jugendhilfetr. gem. §§ 89 ff. SGB VIII-

 

Durch den Umzug von Eltern oder durch Veränderungen im Bereich der Personensorge kann es zu jugendhilferechtlichen Wechseln in der Zuständigkeit kommen. Daraus resultierend ergibt sich dann eine örtliche Zuständigkeit gem. § 86 ff. SGB VIII bzw. eine Kostenerstattungspflicht gem. §§ 89 ff. SGB VIII für den örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die dahinterliegenden Faktoren sind nicht zu beeinflussen bzw. zu steuern. Eine verlässliche Prognose über die tatsächliche Zahl der Fälle sowie die Höhe der Beträge im Bereich der Kostenerstattung an andere Träger ist daher schwerlich möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass auch im laufenden Haushaltsjahr erst spät konkrete Rückmeldungen von den anderen örtlichen Jugendhilfeträgern zur Höhe der Erstattungssummen erfolgen. Eine verlässliche Budgetplanung wird dadurch erschwert.

 

Im Jahre 2016 gibt es derzeitig 68 Kostenerstattungsfälle (laufend/ einmalig). Davon sind insgesamt 21 Fälle (ambulant/ stationär) in diesem Jahr neu hinzugekommen, die sich im Kostenaufwand erheblich auswirken.  

 

 

53320400 - Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII -

 

Seit Anfang des Jahres sind die Fallzahlen bei der Unterbringung von Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilien stetig gestiegen. Waren im Januar 2016 noch 58 Kinder und Jugendliche in kostenintensiver Heimpflege untergebracht, waren es dann im folgenden Monatsdurchschnitt ca. 65. Die steigenden Fallzahlen lösen bei monatlichen Kosten von durchschnittlich ca. 5.000,- Euro ein erhebliches Kostenvolumen aus.

 

Auch ist der Gesamtbedarf in NRW an Unterbringungsmöglichkeiten der stationären Jugendhilfe im Rahmen der notwendigen Versorgung und Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (umA) erheblich gestiegen. Das Angebot an regulären Heimplätzen war insbesondere im ersten Quartal des Jahres 2016 daher erheblich eingeschränkt, wodurch auch auf andere, kostenintensivere Unterbringungsmöglichkeiten „ausgewichen“ werden musste. Derzeit „entspannt“ sich die Situation langsam, wobei in den letzten Wochen beim Jugendamt Eschweiler wieder ein Anstieg der vorläufigen Inobhutnahmen gem. § 42 a SGB VIII von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern zu verzeichnen ist.

 

Des Weiteren erhöhten sich aufgrund der Tarifeinigung bzgl. der Entgeltgruppen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie der allgemeinen Tariferhöhung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Jahr 2016 die Entgelte von stationären Jugendhilfeeinrichtungen teilweise erheblich. So mussten Entgelterhöhungen von teilweise über 9 %  mit den beteiligten Kostenträgern vereinbart werden. Zuständig für diese Entgeltvereinbarungen ist dabei jeweils der örtliche Jugendhilfeträger; so verhandelt das Jugendamt Eschweiler beispielsweise die monatlichen Leistungsentgelte mit dem Haus St. Josef, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Bezgl. der Entgelthöhe von Einrichtungen, die außerhalb des Stadtgebietes liegen, besteht für das hiesige Jugendamt keine Steuerungsmöglichkeit.

 

 

 

 


 

Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -

Kostenstelle 51000000

Sachkonto 52320100 - Kosten. and. Jugendhilfetr. gem. §§ 89 ff. SGB VIII -

Haushaltsansatz

750.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

862.211,04 €

./. Anordnungen (Buchungsstand 08.11.2016)

475.305,04 €

Noch verfügbar

386.906,00 €

absehbarer Bedarf

786.906,00 €

Noch bereitzustellende Mittel

400.000,00 €

 

 

Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -

Kostenstelle 51000000

Sachkonto 53320400 - Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII -

Haushaltsansatz

2.650.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

2.901.040,54 €

./. Anordnungen (Buchungsstand (08.11.2016)

2.438.852,54 €

Noch verfügbar

   462.188,00 €

absehbarer Bedarf

1.087.188,00 €

Noch bereitzustellende Mittel

   625.000,00 €

 

Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 1.025.000,00 € erfolgt durch Mehrerträge in entsprechender Höhe bei Produkt 05 313 01 01 - Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte -, Sachkonto 44810100
- Erstattung vom Land Leistungspauschale FlüAG -.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie erheblich sind. Entsprechen den Festsetzungen in § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.

 

 


  keine