Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der
Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen
Aufwendung für das Haushaltsjahr 2016
bei Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
in Tagespflege -,
Sachkonto 53118340 – Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten,
Kostenstelle 51000000
in Höhe von 214.459,41 Euro zu.
Die Deckung dieser
überplanmäßigen Aufwendung ist gewährleistet durch zu erwartende Mehrerträge
in Höhe von rd.
290.000,00 Euro
bei Produkt
063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Kostenstelle 51000000,
Sachkonto 44821100 –
Erstattung Jugendhilfeträger.
Beim Sachkonto 53118340 – Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten – im
Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Tagespflege, Kostenstelle 51000000, steht im Haushaltsjahr 2016 ein Haushaltsansatz
in Höhe von insgesamt 5.921.250,00 Euro zur Verfügung.
Die Bildung dieses Haushaltsansatzes erfolgte auf der Grundlage der für
das Kindergartenjahr 2015/2016 gemeldeten Betreuungsverträge. Zum damaligen
Zeitpunkt war die konkrete Belegung für das Kindergartenjahr 2016/2017 jedoch
noch nicht bekannt, so dass für die Ermittlung des Haushaltsansatzes von
gleichbleibenden Zahlen ausgegangen wurde sowie die 1,5%-ige Erhöhung der
Kindpauschalen (gesetzliche Regelung) Berücksichtigung in der Berechnung fand.
Daraus folgt, dass die voraussichtlichen Aufwendungen für den Zeitraum August
bis einschließlich Dezember 2016 lediglich auf Schätzungen basiert.
Tatsächlich zeichnete sich vor Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017
bzw. auch noch im bereits laufenden Kindergartenjahr jedoch ein stark
angestiegener Betreuungsbedarf in Kindertageseinrichtungen ab. Dies liegt zum
einen an gestiegenen Geburtenzahlen im Vergleich zu den Vorjahren. Zum anderen
an einem erhöhten Förder- bzw. Integrationsbedarf von Flüchtlingskindern als
auch an zuziehenden jungen Familien mit Kindern aufgrund der Neueinrichtung
diverser Baugebiete im Stadtgebiet. Auch wählen Familien Eschweiler als Wohnort
aufgrund der guten infrastrukturellen Anbindung nach Köln bzw. Aachen. Zudem
ist festzustellen, dass bei einem Großteil von Familien die Wiederaufnahme der
Arbeitsstelle nach der Geburt notwendig ist, so dass sich entsprechende
Betreuungsbedarfe schon frühzeitig ergeben.
Darüber hinaus ist im Laufe des Kindergartenjahres 2016/2017 die 3.
KiBiz-Revision rückwirkend zum 01.08.2016 beschlossen worden. Die konkreten
Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen wurden bereits in Verwaltungsvorlage
Nummer 207/16 dargestellt. An dieser Stelle ist auch zu bedenken, dass die
Stadt Eschweiler die Betriebskosten der
städt. Einrichtungen – unter Berücksichtigung des Landesanteils, der
allerdings geringer ist als bei Einrichtungen anderer Träger – zu 100%
übernimmt.
Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Kostenstelle – 51000000 – Jugendamt
Sachkonto 53118340 – Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten
Haushaltsansatz |
5.921.250,00 Euro |
./. Anordnungen (Buchungsstand 03.11.2016) |
5.587.648,02 Euro |
Noch verfügbar |
333.601,98 Euro |
Absehbarer Bedarf |
548.061,39 Euro |
Noch bereitzustellende Mittel |
214.459,41 Euro |
Zur Deckung des vorg. Mehrbedarfs dienen zu erwartende Mehrerträge in Höhe von rd. 290.000,00 Euro
bei Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Kostenstelle 51000000,
Sachkonto 44821100 – Erstattung Jugendhilfeträger.
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie erheblich sind.
Entsprechend den Festsetzungen in § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2016 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 Euro überschreiten.
Keine