Betreff
Elternbefragung zur Ermittlung des Bedarfs an Randzeitenbetreuung; hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.03.2016
Vorlage
321/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Auswertung der Elternbefragung sowie das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Teilfachplanes „Kindertagesbetreuung“ werden zur Kenntnis genommen.

 


Unter Bezugnahme auf die Verwaltungsvorlage 209/16, welche dem JHA in seiner Sitzung am 22.09.2016 zur Kenntnis gegeben wurde, werden im Folgenden die Auswertungen der Fragebogenaktion zur Ermittlung des Bedarfs an Randzeitenbetreuung dargestellt.

 

Der Fragebogen wurde in allen Kindertageseinrichtungen an die im aktuellen Kindergartenjahr 2016/17 betreuten Kinder bzw. deren Eltern ausgegeben, ebenso an alle  Erziehungsberechtigten, deren Kinder ein Angebot der Tagespflege in Anspruch nehmen. Im Bereich der Tagespflege wurden alle Kinder berücksichtigt, die die Tagespflege ausschließlich und nicht als ergänzende Betreuung in den Randzeiten in Anspruch nehmen (so wurden Doppelzählungen aus der Umfrage in den Kindertageseinrichtungen vermieden und weiterhin vermieden, Schulkinder zu befragen, die die Tagespflege ergänzend zu den Betreuungsangeboten nach dem Unterricht an der Schule in Anspruch nehmen).

 

In den Kindertageseinrichtungen wurden dementsprechend 1770 Fragebögen ausgeteilt und im Bereich der Tagespflege insgesamt 171 (insgesamt somit 1941 Fragebögen).

 

Nach der Abgabefrist für die Umfragebögen, die auf den 16.09.2016 festgesetzt wurde, fand die verwaltungsinterne Auswertung statt.

 

Zunächst war festzustellen, dass sich rund die Hälfte aller Eltern an der Umfrage beteiligt hatten. So wurden von den v.g. 1941 ausgegebenen Fragebögen 967 zurückgegeben. Dies entspricht einer Quote von 49,8%. Von den 967 Eltern die ihren Fragebogen abgegeben hatten, meldeten schließlich 137 einen Bedarf an Randzeitenbetreuung an, d.h. vor 7:00 Uhr bzw. nach 16:00 Uhr (111 in den Kindertageseinrichtungen und 26 aus dem Bereich der Tagespflege).

Dies entspricht einer Bedarfsquote von 6,27% für den Kita-Bereich und 15,2% für die Tagespflege.

 

Nach Sichtung der reinen Zahlen und der Begründungen, aus welchen die Eltern Bedarf an Randzeitenbetreuung angemeldet hatten, wurden mit allen Einrichtungen Gespräche geführt. Es wurde ermittelt, wie aus dortiger Sicht die Bedarfslage der Eltern eingeschätzt werde.

 

Fast alle Einrichtungsleitungen erläuterten, dass sicherlich bei einigen Eltern aufgrund der Fragebogenaktion der „Wunsch“ entstanden sei, verlängerte Öffnungszeiten in Anspruch nehmen zu wollen, in der Praxis die Kinder jedoch von den Eltern selber oder aber von Großeltern oder anderen Angehörigen abgeholt werden könnten und oftmals die angebotenen Öffnungs- und Buchungszeiten nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Nur vereinzelt würde eine Tagespflegeperson in Anspruch genommen werden müssen, um das Kind morgens in die Kita zu bringen oder nachmittags abzuholen und dann ergänzend zu betreuen.

Bei den jährlich in den Eschweiler Familienzentren durchgeführten Befragungen, ob für die Eltern die angebotenen Öffnungszeiten auskömmlich seien, wurde bisher nicht konkret der Wunsch geäußert, längere Öffnungszeiten in Anspruch nehmen zu wollen. In begründeten Bedarfsfällen wurden in der Vergangenheit, auch ohne Initiative des Jugendamtes, Öffnungszeiten von Einrichtungen in Absprache mit dem jeweiligen Träger ausgeweitet. So wurde bspw. bei der Kita St. Severin, Klinkgasse 6 in Weisweiler, erst zum Kindergartenjahr 2016/17 das Angebot von 35 Betreuungsstunden im Block auf 45 Betreuungsstunden ausgeweitet. Bei einer weiteren Einrichtung finden derzeit Gespräche statt, die Öffnungszeiten von 15 Uhr auf 16 Uhr auszudehnen.

 

In den Fällen, wo die Eltern morgens aufgrund der Fahrzeit zur Arbeit oder nachmittags von der Arbeit nach Hause Probleme haben, die Öffnungszeiten der Einrichtung einzuhalten, bieten diese sog. „Servicezeiten“ an. Diese sind Kita-intern geregelt, sodass die Kinder in Ausnahmefällen etwa 15 Minuten früher in der Einrichtung abgegeben werden können und sogar bis zu einer halben Stunde später abgeholt werden können.

 

Die Tagespflege ist in der Lage, flexibel auf die Bedarfe der Eltern zu reagieren. So nehmen von den 26 Kindern, für die ein Bedarf an Randzeitenbetreuung angegeben wurde und die einen Regelplatz in der Tagespflege in Anspruch nehmen, nur 15 Kinder die Betreuung in den Randzeiten wahr. Das heißt, sie werden vor 7 Uhr dort abgegeben und/oder nach 16 Uhr dort abgeholt. Die verbleibenden 11 Kinder werden zu regulären Betreuungszeiten zur Tagespflegeperson gebracht und von dort wieder abgeholt. Es ist somit festzustellen, dass die Eltern in der Fragebogenaktion zwar den Wunsch nach Randzeitenbetreuung angemeldet haben, die schon vorhandene Flexibilität in der Tagespflege aktuell jedoch noch nicht im vollen Umfang in Anspruch nehmen.

 

Es besteht die Möglichkeit für Eltern, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung angemeldet haben, jedoch zusätzlichen Betreuungsbedarf (der über die Öffnungszeiten der Kita hinaus geht) haben, diesen durch die Tagespflege abdecken zu lassen. Das heißt, die Kinder werden bei der Tagespflegestelle vor Öffnung der Kita abgegeben und die Tagespflegeperson bringt das Kind in die Kita und/oder das Kind wird nach dem Ende der Betreuungszeit in der Kita zur Tagespflegestelle gebracht bzw. in Einzelfällen von den Tagespflegepersonen sogar von der Kita abgeholt und weiter betreut. Dieses Angebot der ergänzenden Tagespflege nehmen derzeit 11 Kinder im Kindergartenalter in Anspruch.

 

Die Kindertageseinrichtung Immenhofkinder e.V. in Eschweiler-Nothberg geht mit ihrem Konzept, das erweiterte Öffnungszeiten von derzeit 7:00- 17:30 Uhr umfasst, auf den erhöhten Bedarf an Betreuungszeiten der Eltern durch Schichtdienste o.ä. ein. Bedarfsorientiert und sehr flexibel ist es durch die Konzeption der Einrichtung und das hohe persönliche Engagement des Personals möglich, die Kinder bereits ab 5:30 Uhr dort abzugeben und bis spätestens 21 Uhr abzuholen. Aufgrund dieses in Eschweiler bisher einmaligen Angebots erfreut sich die Einrichtung einer starken Nachfrage. Von den derzeit 43 dort betreuten Kindern werden etwa 25 Kinder in den sog. „Randzeiten“ betreut.

 

Es ist festzustellen, dass das in Eschweiler vorgehaltene Angebot an Betreuungszeiten grundsätzlich für die Eltern auskömmlich ist und die Eltern ihre Arbeit und ihre Arbeitszeiten bisher an den Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen orientiert organisieren.

In wenigen Einzelfällen ist aufgrund der Kita-Öffnungszeiten die Abstimmung der Arbeitszeit mit den Betreuungszeiten jedoch schwierig oder gar der Wunsch nach der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit bisher nicht umzusetzen gewesen (so die Angaben einzelner Eltern auf den Fragebögen).

 

Im Zuge der Fortschreibung des Teilfachplanes „Kindertagesbetreuung“ wird die Verwaltung bei dem weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes eine Ausweitung der Randzeitenbetreuung daher bedarfsorientiert berücksichtigen.

 


keine


keine