Betreff
Einführung und Verpflichtung von Mitgliedern des Integrationsrates
Vorlage
232/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Migrantenvertreter werden vom Altersvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 

Integrationsratsmitglieder, die dem Rat angehören, wurden bereits in der Ratssitzung am 26.06.2014 eingeführt und verpflichtet.

 


Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW werden die Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Soweit nicht durch die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Eschweiler besondere Regelungen getroffen werden, finden die für den Rat und die Ausschüsse geltenden Regelungen auf den Integrationsrat analoge Anwendung.


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.