Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten im Bereich des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI -; hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
Vorlage
313/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wegen Gemarkung Weisweiler, Flur 26, Flurstücke 190 tlw., 124, 100, 32 und 34, Bereich Bebauungsplan 205 – Industrie- und Gewerbepark VI - ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, die auf den Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 26, Flurstücke 190 tlw., 124, 100, 32 und 34 ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben.

 

Die Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstücke 190 tlw. (alt: 82), 124 (alt: 35), 32 und 34 sind im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 126 aus dem Jahre 1939 entstanden und wie folgt ausgewiesen:

Flurstück 190 tlw.                     Wirtschaftsweg

Flurstück 124                           Öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg

Flurstück 32                             Wirtschaftsweg

Flurstück 34                             Wirtschaftsweg.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler Flur 26 Flurstück 100 (alt: 1/187) ist im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 70 aus dem Jahre 1925 entstanden und als öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg ausgewiesen.

 

Die vorgenannten Wegeparzellen liegen im Bereich des Bebauungsplanes 205 – Industrie- und Gewerbepark VI-. Für die Realisierung des Bebauungsplanes, der die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen vorsieht, ist es erforderlich, die vorgenannten Wegeparzellen einzuziehen. Parallel zum derzeit stattfindenden Bauleitplanverfahren (Offenlagebeschluss im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 10.11.2016, VV 289/16) wird das Wegeeinziehungsverfahren eingeleitet. 

 

Die Benennung von Ersatzwegen ist nicht erforderlich, da nach Realisierung des Bebauungsplanes landwirtschaftlich genutzte Flächen in diesem Bereich nicht mehr vorhanden sind. Die Fläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstück 190 tlw. wird durch die im Bebauungsplan ausgewiesene, von der Dürwißer Straße nördlich abzweigende Straßenverkehrsfläche vollständig erfasst.

 

Die derzeit auf den Wegeparzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.

 

Vor Erlass der Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten aus der Umlegungssache W 70 bzw. W 126 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen. Im Rahmen dieses in einem ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – werden schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigen Einziehung gebeten. 

 


Keine.

 


Keine.