Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Mit dem als Anlage 1
beigefügten Schreiben vom 14.06.2016 wurde die zuständige obere
Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln, über die im Schulausschuss
der Stadt Eschweiler am 08.06.2016 im Rahmen der Beratungen über den Entwurf
des Schulentwicklungsplanes 2016 gefassten Grundsatzbeschlüsse informiert.
Insbesondere wurde einerseits entsprechend des Ausschussbeschlusses die
Rückkehr zur Schulzeit von 9 Jahren (G) am städt. Gymnasium zum nächstmöglichen
bzw. von der Schulkonferenz gewünschten Zeitpunkt beantragt.
Andererseits wurde auf der Grundlage des gefassten
Schulkonferenzbeschlusses vom 09.06.2016 weitergehend um Beratung gebeten, „ob
und unter welchen Modalitäten das Gymnasium G9 anbieten kann“ vor dem
Hintergrund, dass die Schule keine befristete Lösung – die im Wege eines
Schulversuchs herbeigeführt würde – wünscht. Explizit wurde diesseits darum
gebeten, ggf. bestehende genehmigungsfähige Alternativen in die Betrachtung mit
einzubeziehen, bevor über einen Schulversuch nach § 25 SchulG entschieden wird.
Mit dem als Anlage 2
beigefügten Schreiben vom 25.08.2016, eingegangen bei der Stadt Eschweiler am
07.09.2016, erfolgte nun die Ablehnung des Schulversuchs. Alternativen wurden
ebenso wenig aufgezeigt wie Lösungsansätze. Im letzten Satz des Schreibens wird
nur auf ein geführtes Gespräch zwischen Herrn Bürgermeister Bertram und Herrn
Palmen (Dezernent der Bezirksregierung für Gymnasien) verwiesen.
In diesem angeführten Gespräch hat Herr Palmen fernmündlich die
Ablehnung der beantragten Rückkehr zu G 9 angekündigt mit der Begründung, dass
die Stadt Eschweiler ein G 9-Angebot an der örtlichen Gesamtschule vorhalte und
zum anderen die stabilen Schüler-/Anmeldezahlen des örtlichen privaten
Gymnasiums, das ebenfalls in G8 geführt werde, verdeutliche, dass das
Schulzeitmodell keine Bedingung für die Anmeldesituation darstelle.
Herr Palmen verwies erneut darauf hin, dass seiner Meinung nach interne
Strukturen am städt. Gymnasium für den Rückgang der Anmeldezahlen
verantwortlich seien und ein geändertes Schulzeitmodell alleine seiner Meinung
nach keine nachhaltige Wirkung auf die Anmeldesituation hervorrufen werde.
Der Bürgermeister hat in dem Gespräch den eindeutig formulierten
Auftrag aus der Eschweiler Bürgerschaft und dem kommunalpolitisch zuständigen
Gremium – wie im o.a. Schreiben vom 14.6.2016 bereits näher erläutert – als
seinen Antrieb dargestellt, im Sinne der Eschweiler Bevölkerung die
Verlängerung der Schulzeit zu beantragen.
Alternative Lösungen, wie eine Schulzeitverlängerung außerhalb eines
Schulversuchs möglich sind, wurden auch in diesem Gespräch nicht angesprochen.
Eine Antwort des Ministeriums ging bei der Verwaltung nicht ein.
Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Verwaltung erneut am
27.09.2016 der Versuch unternommen, hinsichtlich bestehender genehmigungsfreier
oder –fähiger alternativer Formen der Umstrukturierung der Schule zugunsten
einer verlängerten Schulzeit schulfachlich beraten werden zu können. Ferner
wurde auch bereits die Terminierung des nächsten Schulausschusses bekannt
gegeben und eine Einladung des zuständigen Dezernenten Herrn Palmen
angekündigt. Dazu ging dann per Mail die folgende Rückmeldung ein:
„Zur G9-Problematik:
Gerade die Berichterstattung der letzten
Tage hat gezeigt, dass das MSW zurzeit auf keinen Fall von der bisherigen Linie
abschwenken wird. Nicht auszuschließen ist es, dass in Zukunft Modelle des
flexibleren Umgangs mit der 8-jährigen Schulzeit ermöglicht werden. Die
Ministerin wird dazu zunächst erneut einen Runden Tisch veranstalten und zwar
noch in diesem Jahr. Ich gehe davon aus, dass vor den Wahlen keine umsetzbaren
Planungen vorliegen werden. Da eine Änderung des Schulgesetzes nötig sein wird,
werden sich die im Landtag vertretenen Parteien neu positionieren müssen, bevor
es zu einem Konsens in dieser Frage kommen wird.
Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass
eine größere Flexibilisierung kommen wird. Zurzeit ist diese jedoch nicht
möglich.
Was den Termin der Sitzung des
Schulausschusses am 9.11. betrifft, so muss ich leider absagen….“
Auf telefonische Nachfrage der
Fachamtsleiterin, ob beispielsweise ein Schulverbund mit einer anderen weiterführenden
Schule oder die Gründung eines Aufbaugymnasiums genehmigungsfähige Alternativen
seien, wurde telefonisch ausgeführt, dass Schulverbünde ebenfalls nicht in G 9
möglich seien. Ein paralleler Zweig eines Aufbaugymnasiums im bestehenden
System des G 8-Gymnasiums sei ebenfalls
nicht genehmigungsfähig, sondern nur die Gründung einer neuen Schulform
„Aufbaugymnasium ab Klasse 7“ in G 9 bei Abschaffung/Schließung des derzeitigen
Gymnasiums.
keine
keine