Betreff
Ablehnung des Antrags auf Genehmigung der Änderung der Schulstruktur am Städt. Gymnasium in G 9 mit Beginn des Schuljahres 2017/18
Vorlage
274/16
Aktenzeichen
40
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 14.06.2016 wurde die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln, über die im Schulausschuss der Stadt Eschweiler am 08.06.2016 im Rahmen der Beratungen über den Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2016 gefassten Grundsatzbeschlüsse informiert. Insbesondere wurde einerseits entsprechend des Ausschussbeschlusses die Rückkehr zur Schulzeit von 9 Jahren (G) am städt. Gymnasium zum nächstmöglichen bzw. von der Schulkonferenz gewünschten Zeitpunkt beantragt.

 

Andererseits wurde auf der Grundlage des gefassten Schulkonferenzbeschlusses vom 09.06.2016 weitergehend um Beratung gebeten, „ob und unter welchen Modalitäten das Gymnasium G9 anbieten kann“ vor dem Hintergrund, dass die Schule keine befristete Lösung – die im Wege eines Schulversuchs herbeigeführt würde – wünscht. Explizit wurde diesseits darum gebeten, ggf. bestehende genehmigungsfähige Alternativen in die Betrachtung mit einzubeziehen, bevor über einen Schulversuch nach § 25 SchulG entschieden wird.

 

Mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 25.08.2016, eingegangen bei der Stadt Eschweiler am 07.09.2016, erfolgte nun die Ablehnung des Schulversuchs. Alternativen wurden ebenso wenig aufgezeigt wie Lösungsansätze. Im letzten Satz des Schreibens wird nur auf ein geführtes Gespräch zwischen Herrn Bürgermeister Bertram und Herrn Palmen (Dezernent der Bezirksregierung für Gymnasien) verwiesen.

 

In diesem angeführten Gespräch hat Herr Palmen fernmündlich die Ablehnung der beantragten Rückkehr zu G 9 angekündigt mit der Begründung, dass die Stadt Eschweiler ein G 9-Angebot an der örtlichen Gesamtschule vorhalte und zum anderen die stabilen Schüler-/Anmeldezahlen des örtlichen privaten Gymnasiums, das ebenfalls in G8 geführt werde, verdeutliche, dass das Schulzeitmodell keine Bedingung für die Anmeldesituation darstelle.

 

Herr Palmen verwies erneut darauf hin, dass seiner Meinung nach interne Strukturen am städt. Gymnasium für den Rückgang der Anmeldezahlen verantwortlich seien und ein geändertes Schulzeitmodell alleine seiner Meinung nach keine nachhaltige Wirkung auf die Anmeldesituation hervorrufen werde.

 

Der Bürgermeister hat in dem Gespräch den eindeutig formulierten Auftrag aus der Eschweiler Bürgerschaft und dem kommunalpolitisch zuständigen Gremium – wie im o.a. Schreiben vom 14.6.2016 bereits näher erläutert – als seinen Antrieb dargestellt, im Sinne der Eschweiler Bevölkerung die Verlängerung der Schulzeit zu beantragen.

 

Alternative Lösungen, wie eine Schulzeitverlängerung außerhalb eines Schulversuchs möglich sind, wurden auch in diesem Gespräch nicht angesprochen.

 

Eine Antwort des Ministeriums ging bei der Verwaltung nicht ein.

 

Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Verwaltung erneut am 27.09.2016 der Versuch unternommen, hinsichtlich bestehender genehmigungsfreier oder –fähiger alternativer Formen der Umstrukturierung der Schule zugunsten einer verlängerten Schulzeit schulfachlich beraten werden zu können. Ferner wurde auch bereits die Terminierung des nächsten Schulausschusses bekannt gegeben und eine Einladung des zuständigen Dezernenten Herrn Palmen angekündigt. Dazu ging dann per Mail die folgende Rückmeldung ein:

 

Zur G9-Problematik:

Gerade die Berichterstattung der letzten Tage hat gezeigt, dass das MSW zurzeit auf keinen Fall von der bisherigen Linie abschwenken wird. Nicht auszuschließen ist es, dass in Zukunft Modelle des flexibleren Umgangs mit der 8-jährigen Schulzeit ermöglicht werden. Die Ministerin wird dazu zunächst erneut einen Runden Tisch veranstalten und zwar noch in diesem Jahr. Ich gehe davon aus, dass vor den Wahlen keine umsetzbaren Planungen vorliegen werden. Da eine Änderung des Schulgesetzes nötig sein wird, werden sich die im Landtag vertretenen Parteien neu positionieren müssen, bevor es zu einem Konsens in dieser Frage kommen wird.

Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass eine größere Flexibilisierung kommen wird. Zurzeit ist diese jedoch nicht möglich.

Was den Termin der Sitzung des Schulausschusses am 9.11. betrifft, so muss ich leider absagen….“

 

Auf telefonische Nachfrage der Fachamtsleiterin, ob beispielsweise ein Schulverbund mit einer anderen weiterführenden Schule oder die Gründung eines Aufbaugymnasiums genehmigungsfähige Alternativen seien, wurde telefonisch ausgeführt, dass Schulverbünde ebenfalls nicht in G 9 möglich seien. Ein paralleler Zweig eines Aufbaugymnasiums im bestehenden System des G 8-Gymnasiums sei ebenfalls  nicht genehmigungsfähig, sondern nur die Gründung einer neuen Schulform „Aufbaugymnasium ab Klasse 7“ in G 9 bei Abschaffung/Schließung des derzeitigen Gymnasiums.

 

 


keine

 


keine