Betreff
Abstimmungsverfahren zur Schulentwicklungsplanung der Kupferstadt Stolberg gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW
Vorlage
265/16
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Stadt Eschweiler erhebt keine Einwände gegen die von der Nachbarstadt Stolberg im Rahmen der dortigen Schulentwicklungsplanung vorgeschlagene und beabsichtigte Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahmen zum Schuljahr 2017/2018, insbesondere

 

  1. Die Gründung einer zweiten Gesamtschule mit fünf Zügen an zwei Teilstandorten der bisherigen Sekundarschule Stolberg und der Realschule Mausbach und
  2. Der Erweiterung der Zügigkeit der bisherigen Gesamtschule Stolberg von 4 auf 5 Züge.

 

 

 


Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 12.09.2016 informierte die Stadt Stolberg die Stadt Eschweiler über die dortige Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2016 bis 2021 (Anlage 1 des Schreibens) sowie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen (Anlage 2 des Schreibens) für die Entwicklung der Schullandschaft der Kupferstadt Stolberg.

 

Auf der Grundlage der Auswertung einer im Mai dieses Jahres durchgeführten Elternbefragung und der dargestellten Schülerzahlenprognosen haben die politischen Gremien am 5.7.2016 die Verwaltung beauftragt, folgende schulorganisatorischen Maßnahmen zum Schuljahr 2017/18 vorzubereiten und insbesondere die entsprechenden Raumanalysen zur Prüfung der Umsetzung erstellen zu lassen.

 

  1. Gründung einer zweiten Gesamtschule mit 5 Zügen an zwei Teilstandorten der bisherigen Sekundarschule Stolberg und der Realschule Mausbach. Damit einhergehend soll die Sekundarschule Stolberg in eine Gesamtschule umgewandelt und die Realschule Mausbach auslaufend geschlossen werden.
  2. Erweiterung der Zügigkeit der „bisherigen“ Gesamtschule Stolberg von 4 auf 5 Züge.

 

Somit würde das Schulsystem in der Stadt Stolberg zum Schuljahresbeginn 2017/18 nur noch aus den beiden Schulformen Gesamtschule und Gymnasien bestehen.

 

Die Verwaltung der Stadt Stolberg wurde mit der Einleitung der nach § 80 Abs. 1 SchulG im Rahmen der Schulentwicklungsplanung vorgeschriebenen Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern beauftragt und räumt der Stadt Eschweiler als Nachbarstadt bis zum 6.10.2016 die Möglichkeit der Stellungnahme ein.

 

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Eschweiler wurde ebenfalls im Juni bereits den Nachbarstädten im Rahmen des diesseits zu beachtenden Abstimmungsverfahrens zur Kenntnis gegeben mit der Option, bis Ende September hierzu Stellung beziehen zu können. Bisher ging dazu keine Stellungnahme ein. Aus diesem eigenen SEP-Entwurf der Stadt Eschweiler geht hervor, dass die Gesamtschule Eschweiler seit Jahren auch von Stolberger Schülern besucht wird, wobei der Anteil der Stolberger Kinder in den letzten 5 Jahren relativ konstant geblieben ist. Im Durchschnitt wurden 17 Kinder  aus Stolberg jährlich in die 5. Jgst. aufgenommen. Bis zum Schuljahr 2011/12 hingegen bestand die Schülerschaft der Eschweiler Gesamtschule in der Eingangsstufe  durchschnittlich zu 44 % aus Schüler/innen aus Stolberg. Die Einrichtung der Gesamtschule in Stolberg in Kombination mit der Reduzierung der Zügigkeit an der Gesamtschule in Eschweiler führte dann in den Folgejahren zu einem Rückgang an Stolberger Schülern. Der Auswertung im aktuellen SEP (Seite 294) ist aber zu entnehmen, dass die Pendlerzahlen in den vergangenen Jahren relativ konstant sind. Letztlich besuchen seit jeher die Kinder, die an der Stadtgrenze zu Eschweiler liegen, wie im Bereich Donnerberg oder Atsch bevorzugt die Eschweiler Gesamtschule aufgrund der gegebenen Wohnortnähe.

 

Mit der nun vorgesehen schulorganisatorischen Änderung in Stolberg ändern sich nicht die Schulstandorte, sondern nur die Schulformen. Daher wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass sich die Auswirkungen auf Eschweiler in Grenzen halten werden, um nicht zu sagen, gar nicht ins Gewicht fallen werden.

 

Der Schulleiter der Gesamtschule Eschweiler, Herr Herzog, teilt diese Auffassung der Verwaltung und wurde im Rahmen der  Erstellung der Verwaltungsvorlage beteiligt.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, gegen die beabsichtigten Maßnahmen der Stadt Stolberg seitens der Stadt Eschweiler im Rahmen des Abstimmungsverfahrens nach § 80 SchulG keine Einwände zu erheben. Auch zum SEP der Stadt Stolberg in Gänze sieht die Verwaltung keinen Bedarf zur Stellungnahme. Es sollte nur die Aussage in der Klammer auf der Seite 14 zum G 9 korrigiert werden.

 

Ausweislich der Anlage zur Hauptsatzung der Stadt Eschweiler hat der Schulausschuss nur die Entscheidungskompetenz über die Fortschreibung des eigenen Schulentwicklungsplanes der Stadt Eschweiler zu entscheiden. Daher ist nur der Rat zur erbetenen Stellungnahme der Stadt Stolberg entscheidungsbefugt.


keine

 


keine