Betreff
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Behindertenbeirates
Vorlage
246/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Behindertenbeirat wählt

 

 

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zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 


Da es sich bei den Beiräten nicht um Ausschüsse im Sinne der Gemeindeordnung handelt, findet das Zugreifverfahren auf Beiräte keine Anwendung. Der Beirat wählt im Anschluss an die Wahl des Vorsitzenden aus seiner Mitte ein Beiratsmitglied zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahl erfolgt unter Leitung der/des neuen Vorsitzenden:

 

 

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und zwar in analoger Anwendung der Regelungen zu § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.