Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Behindertenbeirates werden bis auf Widerruf bestellt:
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Thomas
Guß
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Sabrina
Bertram
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Daniel
Schümmer
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu amtieren haben.
In analoger Anwendung der für den Rat und seine Ausschüsse geltenden Vorschriften zur Behandlung von Niederschriften sind die Niederschriften über die Beiratssitzungen durch den Beiratsvorsitzenden und einen Schriftführer, den der Beirat bestellt, zu unterzeichnen.
Bevor der Beirat in seiner konstituierenden Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist der Schriftführer zwecks Protokollierung des Sitzungsverlaufes zu bestellen.
Es empfiehlt sich, für einen evtl. Vertretungsfall mehrere Schriftführer zu bestellen.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.