Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 8 - Windpark Halde Nierchen -
hier: Aufhebung der bisherigen Beschlüsse
Vorlage
221/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

 

I.                    Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8

- Windpark Halde Nierchen - nicht weiterzuführen.

 

II.                  Die Beschlüsse zur 1. Änderung des Bebauungsplans 243 vom 01.10.2014 (VV 345/14) sowie zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8 - Windpark Halde Nierchen - vom 21.04.2016 (VV 037/16) werden aufgehoben.

 

 

 

 

 

 


 

In seiner Sitzung am 01.10.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen – beschlossen (VV 345/14).

 

In seiner Sitzung am 21.04.2016 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplan 243 - Windpark Halde Nierchen - in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8 (VBP 8) umgewandelt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen (VV 037/16).

 

Am 12. Mai 2016 hat eine, gemeinsam mit der Gemeinde Langerwehe durchgeführte, Bürgerversammlung in der Festhalle Weisweiler stattgefunden. Anwesend waren ca. 170 Bürgerinnen und Bürger sowie Herr Bürgermeister Göbbels aus Langerwehe und der Technische Beigeordnete aus Eschweiler Herr Gödde.

 

Vorgestellt und diskutiert wurden an dem Abend die verschiedenen Gutachten zum Bebauungsplan zu den Themen

·         Schall,

·         Schattenwurf,

·         optisch bedrängende Wirkung und

·         die Evaluierung der visuellen Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich

durch die jeweiligen Verfasser der Gutachten.

Außerdem wurden angesprochen

·         der Bebauungsplan und sein Verfahren und

·         die Befeuerung der Windenergieanlagen.

Moderiert wurde diese Bürgerversammlung vom beauftragten Planungsbüro HJPplaner aus Aachen.

 

Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen - hat in der Zeit vom 23.05.2016 bis 27.06.2016 stattgefunden.

 

Die Bürgerbeteiligung führte zu folgendem Ergebnis:

Bis Ende Juli 2016 gingen insgesamt 240 Eingabeschreiben von Bürgern aus Eschweiler und Langerwehe bei der Stadt Eschweiler ein. Darunter befinden sich 29 verschiedene Schreiben, die jeweils von mehreren Bürgern eingereicht wurden, aber auch viele individuelle Einzelschreiben und Emails von Bürgern.

 

Darüber hinaus ging bei der Stadt Eschweiler eine Unterschriftensammlung gegen das Repowering der Halde Nierchen in der beabsichtigten Form ein, auf der 308 Bürger unterschrieben haben.

 

Insgesamt wehren sich damit rund 550 Bürger aus Eschweiler und Langerwehe, viele sprechen nicht nur für sich sondern auch für ihre Familie, gegen die beabsichtigte Planung. Die von den Bürgern vorgetragenen Argumente gegen das Repowering in der vorliegenden Form betreffen z.B. die Höhe der geplanten Anlagen, den Schall und den Infraschall, den Schattenwurf, die optisch bedrängende Wirkung, die visuellen Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich, die Befeuerung der Windenergieanlagen, die Wertminderung der umliegenden Immobilien, die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes, die Störung des Erholungswertes, die Beeinträchtigung der Erdbebenmessstation in Großhau und die Auswirkungen auf die Tierwelt.

Auf Grund der Vielzahl der vorgetragenen Argumente und Schreiben wird auf einen Versand mit der Sitzungsvorlage verzichtet, sie können aber jederzeit bei der Verwaltung eingesehen werden.

 

Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden im Beteiligungsverfahren u.a. folgende Belange geäußert:

·         LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland

Verbesserungsgebot für „Gut Merberich“

·         Geologischer Dienst NRW

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Errichtung von WEA im Umkreis von 10 km zu einer Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der Erdbebenstationen des GD NRW führen. Dies belegen vergleichbare, nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführte Studien. Der Abstand zur Station Großhau beträgt 9,2 km.

Gemäß Erlass vom 17.03.2016 ist der fachliche Sachverhalt durch ein Gutachten des WEA-Antragstellers zu ermitteln.

·         Gemeinde Langerwehe

Schattenwurf

·         Kreis Düren

Wasserwirtschaft: keine Verrohrung von Fließgewässern, bei erforderlicher Querung ist ein Verfahren nach § 99 LWG erforderlich.

Natur und Landschaft: keine Installation von bewegungsmeldergesteuerter Beleuchtung.

·         StädteRegion Aachen

Immissionsschutz

Gemäß der Stellungnahme des LANUV NRW ist zum Schallgutachten eine Überarbeitung und Ergänzung der Prognose erforderlich. Das überarbeitete Gutachten ist erneut zur Prüfung vorzulegen.

Gemäß der Stellungnahme des LANUV NRW zur Schattenwurfprognose wird dem Ergebnis des Gutachtens gefolgt.

Natur und Landschaft

Der Einsatz von Bewegungsmeldern sollte auf jeden Fall unterbleiben.

·         RWE

Die Halde Nierchen besteht aus aufgeschüttetem Boden. Die Gründung der einzelnen Bauwerke muss der jeweils durch ein Bodengutachten festgestellten Tragfähigkeit des Bodens angepasst werden. Darüber hinaus ist beim Bauen im Kippenbereich mit ungleichmäßigen Setzungen zu rechnen. Versickerungsanlagen benötigen einen Mindestabstand zu allen Bauwerken von 20 m. Diese Textlichen Kennzeichnungen sind in den BP aufzunehmen.

 

Weiteres:

Die Umsetzung und der Erhalt der festgelegten Kompensationsmaßnahmen für den Bau der Windenergieanlagen sind in einem städtebaulichen Vertrag und dinglich zu sichern. Allerdings hat der Eigentümer der bisher vorgesehenen Ausgleichsflächen mit einem Schreiben seiner Anwälte mitgeteilt, dass seine Flächen nicht für den Ausgleich dieses Projektes zur Verfügung stehen.

 

Ergebnis

Der Sachverhalt und die damit verbundenen Probleme wurden in intensiven Gesprächen der Verwaltungen von Langerwehe und Eschweiler mit dem Investor diskutiert. Im Ergebnis hat sich der Investor weder auf eine Reduzierung der Anzahl der Windenergieanlagen noch auf eine Verringerung der Anlagenhöhe eingelassen und beabsichtigt, das Projekt in der bisher vorgelegten Ausprägung weiterzuführen. Unter diesen Umständen wird eine Fortsetzung des Verfahrens von den Verwaltungen aus Langerwehe und Eschweiler nicht als zielführend angesehen.

 

Beschlussvorschlag

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren nicht weiterzuführen und alle bisherigen Beschlüsse zur 1. Änderung des Bebauungsplans 243 sowie zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8 - Windpark Halde Nierchen - aufzuheben.

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten, Planungen und Erschließungsmaßnahmen trug der Investor.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.