Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Weiterführung eines gemeinsamen
Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mit den
beteiligten Kommunen sowie dem Gesundheits- und dem Jugendamt der StädteRegion
Aachen wird dauerhaft verlängert.
Frühe Hilfen sollen lokale und
regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und
Kinder bereits ab Beginn der Schwangerschaft entwickeln. Sie zielen darauf ab,
Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft
frühzeitig und nachhaltig zu verbessern.
Diese Zielsetzung der Frühen Hilfen
wurde in den letzten Jahren in Eschweiler insbesondere im direkten Zeitraum vor
und nach der Geburt intensiv gestaltet. So greift hier eine breite Palette von
Hilfen der unterschiedlichsten Träger ineinander und bildet ein abgestimmtes
Unterstützungssystem. Zu nennen sind hier exemplarisch die regelmäßigen
Hospitationen des Sozialmedizinischen Beratungsdienstes des Gesundheitsamtes
der StädteRegion Aachen im St. Antonius Hospital Eschweiler, die Schwangerschaftsberatungsstellen
des Sozialdienst katholischer Frauen oder der Arbeiterwohlfahrt sowie die
zahlreichen Kurs- und Hilfsangebote des Storchenbiß e.V..
Was kann man sich darunter konkret
vorstellen?
So besucht z.B. der
Sozialmedizinische Beratungsdienst zweimal wöchentlich jede „neue Mutter“ im Eschweiler
Krankenhaus und informiert über weitergehende Angebote. Im Anschluss kann z.B.
eine direkte Anbindung an die Familienhebammen erfolgen, aber auch an die
Netzwerkkoordinatorin des Jugendamtes oder andere Hilfs- und
Unterstützungsangebote. Offene Angebote wie das Elterncafé durch den
Storchenbiß e.V. (in Kooperation mit dem Jugendamt) ergänzen diese
Unterstützungsleistungen.
Koordiniert werden diese vielfältigen
Hilfen in verschiedenen Arbeitskreisen (Vorlage 148/14), die wiederum auch mit
der städteregionalen Steuerungsgruppe „Im Blick“ vernetzt sind. Besonders
hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang
der Arbeitskreis „St. Antonius Hospital (SAH)“, in dem seit Jahren unter
der Federführung des Eschweiler Krankenhaus die verschiedensten Berufsgruppen
(Hebammen, Pflegepersonal, Jugend- und Gesundheitsamt, Beratungsstellen)
kooperieren und schnelle und direkte Unterstützungswege für junge Eltern in
Eschweiler entwickeln.
Mit der angekündigten Schließung der
Geburtsstation am Eschweiler Krankenhaus bzw. deren Verlegung zum Bethlehem
Krankenhaus nach Stolberg müssen sich nun die Frühen Hilfen neu orientieren.
Eine Schwierigkeit ist dabei, dass das „elterliche Wahlverhalten“ unklar ist.
Es wird sich zeigen, wie sich die „Wanderbewegungen“ zu den verschiedenen
Geburtskliniken in der Region entwickeln.
Um sich dieser neuen Situation zu
stellen, wurden von Seiten des Jugendamtes bereits mehrere Gespräche mit den
jeweiligen Kooperationspartnern geführt; vor allem natürlich mit dem
städteregionalen Gesundheitsamt. Folgende Herangehensweise bzw. Strategie wurde
dabei zunächst festgelegt:
1. Die vorgeburtliche Beratung
soll intensiviert werden. Geplant ist dazu u.a. auch eine engere Zusammenarbeit
mit den örtlichen Gynäkologen.
2. Mit dem Bethlehem Krankenhaus Stolberg
soll geklärt werden, inwiefern der Sozialmedizinische Beratungsdienst der StädteRegion
Aachen auch dort seine Beratungsleistung anbieten kann.
3. Im Rahmen des noch bestehenden
Arbeitskreises „SAH“ ist zudem die Weiterführung bzw. Integration in andere
Kooperationsnetzwerke zu planen. Wichtig ist hierbei, dass die beteiligten
Professionen auch weiterhin eng miteinander „verzahnt“ bleiben.
4. Das kommunale Netzwerk "Gut
starten in Eschweiler". soll weiterhin eine wichtige Schlüsselposition
einnehmen und die Veränderungsprozesse mit begleiten und koordinieren. Zudem
soll versucht werden - auch als Ersatz für den Arbeitskreis SAH- weitere
Netzwerkpartner (wie z.B. die Hebammen) zu gewinnen.
5. Die Einführung des Onlinesystems
Frühe Hilfen (Vorlage 173/16) wird unter Einbeziehung der Netzwerkpartner
sukzessiv umgesetzt.
In diesem
Zusammenhang ist es aus Sicht der Verwaltung ebenfalls wichtig, die bestehenden
Strukturen der Frühen Hilfen in Eschweiler dauerhaft zu sichern. Dieses
betrifft insbesondere auch den über die Mittel der Bundesinitiative Netzwerke
Frühe Hilfen und Familienhebammen finanzierten gemeinsamen
Familienhebammendienst der Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler,
Herzogenrath und Würselen sowie des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes der
StädteRegion Aachen.
Durch
Beschlussfassung des Rates der Stadt Eschweiler vom 29.06.2016 (vgl.
Verwaltungsvorlage 118/16) wurde hierzu bereits entschieden, dass die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Weiterführung eines gemeinsamen
Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mit den
beteiligten Kommunen sowie dem Gesundheits- und dem Jugendamt der StädteRegion
Aachen bis zum 31.12.2017 verlängert wird.
Zwischenzeitlich
wurde nun auch ein erster Vorabentwurf zur geplanten Reform des SGB VIII über
den Landkreistag zur Verfügung gestellt. In diesem ist die gesetzgeberische
Gestaltung der neuen Bundesstiftung Frühe Hilfen erkennbar (vgl. Anlage 1).
Dieser Teil der SGB VIII- Reform, so wird von allen Beteiligten mitgeteilt, ist
dabei unstrittig und soll ab dem Jahr 2018 Gültigkeit erlangen.
Insofern wurde durch das Gesundheitsamt der StädteRegion nun vorgeschlagen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung direkt dauerhaft zwischen den Beteiligten abzuschließen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dabei die Voraussetzungen der Refinanzierung über die Bundesinitiative wegfallen würden, enthält der Vereinbarungsentwurf (vgl. Anlage 2) ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende. Ein finanzielles Risiko für die Stadt Eschweiler besteht damit nicht.
Wie
bereits beschrieben, wird sich die „Landschaft der Frühen Hilfen“ in Eschweiler
durch die Schließung der Geburtsstation am St. Antonius Krankenhaus verändern.
Wichtig erscheint es daher aus Sicht der Verwaltung, die „Eckpfeiler“ der
Frühen Hilfen dauerhaft zu sichern. Dazu hat sich sicherlich in den letzten
Jahren der gemeinsame Familienhebammendienst entwickelt.
Die Haushaltsmittel der Bundesinitiative sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt.