Betreff
Weiterentwicklung der Frühen Hifen und dauerhafte Verwendung der Mittel der Bundesinitiative
Vorlage
218/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Weiterführung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mit den beteiligten Kommunen sowie dem Gesundheits- und dem Jugendamt der StädteRegion Aachen wird dauerhaft verlängert.

 

 


Frühe Hilfen sollen lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder bereits ab Beginn der Schwangerschaft entwickeln. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern.

Diese Zielsetzung der Frühen Hilfen wurde in den letzten Jahren in Eschweiler insbesondere im direkten Zeitraum vor und nach der Geburt intensiv gestaltet. So greift hier eine breite Palette von Hilfen der unterschiedlichsten Träger ineinander und bildet ein abgestimmtes Unterstützungssystem. Zu nennen sind hier exemplarisch die regelmäßigen Hospitationen des Sozialmedizinischen Beratungsdienstes des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen im St. Antonius Hospital Eschweiler, die Schwangerschaftsberatungsstellen des Sozialdienst katholischer Frauen oder der Arbeiterwohlfahrt sowie die zahlreichen Kurs- und Hilfsangebote des Storchenbiß e.V..

Was kann man sich darunter konkret vorstellen?

So besucht z.B. der Sozialmedizinische Beratungsdienst zweimal wöchentlich jede „neue Mutter“ im Eschweiler Krankenhaus und informiert über weitergehende Angebote. Im Anschluss kann z.B. eine direkte Anbindung an die Familienhebammen erfolgen, aber auch an die Netzwerkkoordinatorin des Jugendamtes oder andere Hilfs- und Unterstützungsangebote. Offene Angebote wie das Elterncafé durch den Storchenbiß e.V. (in Kooperation mit dem Jugendamt) ergänzen diese Unterstützungsleistungen.

Koordiniert werden diese vielfältigen Hilfen in verschiedenen Arbeitskreisen (Vorlage 148/14), die wiederum auch mit der städteregionalen Steuerungsgruppe „Im Blick“ vernetzt sind. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang  der Arbeitskreis „St. Antonius Hospital (SAH)“, in dem seit Jahren unter der Federführung des Eschweiler Krankenhaus die verschiedensten Berufsgruppen (Hebammen, Pflegepersonal, Jugend- und Gesundheitsamt, Beratungsstellen) kooperieren und schnelle und direkte Unterstützungswege für junge Eltern in Eschweiler entwickeln.

Mit der angekündigten Schließung der Geburtsstation am Eschweiler Krankenhaus bzw. deren Verlegung zum Bethlehem Krankenhaus nach Stolberg müssen sich nun die Frühen Hilfen neu orientieren. Eine Schwierigkeit ist dabei, dass das „elterliche Wahlverhalten“ unklar ist. Es wird sich zeigen, wie sich die „Wanderbewegungen“ zu den verschiedenen Geburtskliniken in der Region entwickeln.

Um sich dieser neuen Situation zu stellen, wurden von Seiten des Jugendamtes bereits mehrere Gespräche mit den jeweiligen Kooperationspartnern geführt; vor allem natürlich mit dem städteregionalen Gesundheitsamt. Folgende Herangehensweise bzw. Strategie wurde dabei zunächst festgelegt:

 

1. Die vorgeburtliche Beratung soll intensiviert werden. Geplant ist dazu u.a. auch eine engere Zusammenarbeit mit den örtlichen Gynäkologen.

2. Mit dem Bethlehem Krankenhaus Stolberg soll geklärt werden, inwiefern der Sozialmedizinische Beratungsdienst der StädteRegion Aachen auch dort seine Beratungsleistung anbieten kann.

3. Im Rahmen des noch bestehenden Arbeitskreises „SAH“ ist zudem die Weiterführung bzw. Integration in andere Kooperationsnetzwerke zu planen. Wichtig ist hierbei, dass die beteiligten Professionen auch weiterhin eng miteinander „verzahnt“ bleiben.

4. Das kommunale Netzwerk "Gut starten in Eschweiler". soll weiterhin eine wichtige Schlüsselposition einnehmen und die Veränderungsprozesse mit begleiten und koordinieren. Zudem soll versucht werden - auch als Ersatz für den Arbeitskreis SAH- weitere Netzwerkpartner (wie z.B. die Hebammen) zu gewinnen.

5. Die Einführung des Onlinesystems Frühe Hilfen (Vorlage 173/16) wird unter Einbeziehung der Netzwerkpartner sukzessiv umgesetzt.

 

 

In diesem Zusammenhang ist es aus Sicht der Verwaltung ebenfalls wichtig, die bestehenden Strukturen der Frühen Hilfen in Eschweiler dauerhaft zu sichern. Dieses betrifft insbesondere auch den über die Mittel der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen finanzierten gemeinsamen Familienhebammendienst der Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen sowie des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen.

Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Eschweiler vom 29.06.2016 (vgl. Verwaltungsvorlage 118/16) wurde hierzu bereits entschieden, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Weiterführung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mit den beteiligten Kommunen sowie dem Gesundheits- und dem Jugendamt der StädteRegion Aachen bis zum 31.12.2017 verlängert wird.

Zwischenzeitlich wurde nun auch ein erster Vorabentwurf zur geplanten Reform des SGB VIII über den Landkreistag zur Verfügung gestellt. In diesem ist die gesetzgeberische Gestaltung der neuen Bundesstiftung Frühe Hilfen erkennbar (vgl. Anlage 1). Dieser Teil der SGB VIII- Reform, so wird von allen Beteiligten mitgeteilt, ist dabei unstrittig und soll ab dem Jahr 2018 Gültigkeit erlangen.

Insofern wurde durch das Gesundheitsamt der StädteRegion nun vorgeschlagen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung direkt dauerhaft zwischen den Beteiligten abzuschließen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dabei die Voraussetzungen der Refinanzierung über die Bundesinitiative wegfallen würden, enthält der Vereinbarungsentwurf (vgl. Anlage 2) ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende. Ein finanzielles Risiko für die Stadt Eschweiler besteht damit nicht.

 

Wie bereits beschrieben, wird sich die „Landschaft der Frühen Hilfen“ in Eschweiler durch die Schließung der Geburtsstation am St. Antonius Krankenhaus verändern. Wichtig erscheint es daher aus Sicht der Verwaltung, die „Eckpfeiler“ der Frühen Hilfen dauerhaft zu sichern. Dazu hat sich sicherlich in den letzten Jahren der gemeinsame Familienhebammendienst entwickelt.

 

 


Die Haushaltsmittel der Bundesinitiative sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt.