Betreff
Überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Vorlage
214/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler für den Zeitraum 14.03.2016 – 22.03.2016 vom 08.06.2016 sowie die Stellungnahme zu den getroffenen Empfehlungen  werden zur Kenntnis genommen.

 


Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen  (GPA NRW) als überörtlicher Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden hat gemäß  § 105 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen  (GO NRW)  die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Zahlungsabwicklung geprüft. Schwerpunkt der Prüfung waren Vergleiche und Kennzahlen. Die Ergebnisse des Prüfungszeitraums 14.03.2016 bis 22.03.2016 sind in dem als Anlage  beigefügten  Bericht vom 08.06.2016 zusammengefasst.

 

Gem. § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der unteren Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen wurde eine Ausfertigung des Prüfberichtes unmittelbar durch die GPA NRW zugeleitet. Auf der Grundlage des Berichtes entscheidet sie in eigener Zuständigkeit, ob und welche Feststellungen weiterverfolgt bzw. wieder aufgegriffen werden.

 

Ausweislich des Prüfberichtes hat die GPA NRW in der Stadt Eschweiler keine Feststellung getroffen, die eine Stellungnahme erforderlich macht. Zu den im GPA-Prüfbericht getroffenen Empfehlungen wird in der als Anlage beigefügten synoptischen Aufarbeitung Stellung genommen.

 


Die aufgrund der Gebührensatzung der GPA NRW für die Prüfung erhobenen Gebühren in Höhe von 3.373 Euro wurden unter Produktsachkonto  01 111 0901 / 5291 0000, Bezeichnung: Aufwendungen für sonstige Dienstleitungen, verbucht.