Der Stadtrat stimmt der Fortführung und damit der weiteren Teilnahme der Stadt Eschweiler am European Energy Award unter der Voraussetzung eines positiven Zuwendungsbescheides zu.
Mit Beschlussfassung
vom 01.02.2012 hat der Stadtrat die Teilnahme der Stadt Eschweiler am European
Energy Award (eea) beschlossen (Verwaltungsvorlage 031/12).
Die Bezirksregierung
hat die Teilnahme am European Energy Award inkl. der Durchführung eines
Zertifizierungsverfahrens mit einer Einstiegsförderung in Höhe von 31.100
€ gefördert.
Der
Bewilligungszeitraum lief vom 01.07.2012 bis 30.06.2016.
In dieser Zeit wurde
mit Unterstützung des Büro Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft, Essen, durch das
Energie-Team ein energiepolitisches Arbeitsprogramm erarbeitet und stetig
aktualisiert (siehe VV-Nr. 461/14 und 360/15), das sog. Audit-Tool des eea
fortlaufend bearbeitet, eine CO2-Bilanz wurde erstellt. Auf diese Weise konnten
aussagekräftige Kennzahlen geliefert werden, die einen interkommunalen
Leistungsvergleich der Leistungen der Stadt Eschweiler bei ihrer Energiearbeit
ermöglichten.
Im Mittelpunkt standen
hierbei die Handlungsfelder des European Energy Award:
- Entwicklungsplanung und Raumordnung
- Kommunale Gebäude und Anlagen
- Versorgung und Entsorgung
- Mobilität
- Interne Organisation
- Kommunikation und Kooperation.
Am 08.06.2016 fand
das erste externe Audit, das sog. Zertifizierungsverfahren statt. Hierbei muss
die Kommune mind. 50 % der Punkte erzielen, um die Auszeichnung mit dem
European Energy Award zu erhalten.
Das Ergebnis des
externen Audits waren 53,9 % der Punkte wurden erreicht. Somit wird die Stadt
Eschweiler voraussichtlich am 07.12.2016 die Auszeichnung mit dem European
Energy Award erhalten.
Sofern eine
Folgeförderung und die damit verbundene Fortführung des European Energy Award
angestrebt wird, ist die Folgeförderung innerhalb von 6 Monaten nach
Laufzeitende der 1. Projektphase (bis 30.12.2016) zu beantragen.
Die
Re-Zertifizierung erfolgt 4 Jahre nach der Erstzertifizierung (also 2020).
Die Kosten für die
Fortführung des European Energy Award betragen
a) Jährlicher Programmbeitrag = 2.380,00 € ;
insgesamt für 4 Jahre = 9.520,00
€
b) Beratungsleistungen durch das Büro Gertec
insgesamt für 4 Jahre = 20.825,00 €
Summe = 30.345,00 €
Diese
zuwendungsfähigen Ausgaben werden im Rahmen der Folgeförderung bei Kommunen mit
50.000 bis 100.000 Einwohnern mit ca. 70 % gefördert (= 21.200,€).
Kommunen mit einem
genehmigten Haushaltssicherungskonzept erhalten eine höhere Förderung (ca. 80 %)
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 30.345,00 € (2017 bis 2019 jeweils 6.545,00 €, 2020: 10.710,00 €) für 4 Jahre wurden im Rahmen der Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2017 und Folgejahre unter Produkt-Nr. 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung -, Sachkonto 52910820 – nachhaltige Stadtentwicklung – vorgesehen.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes haushaltsverträglich einzustellen ist.
Erträge im Rahmen der Förderung des Landes NRW ( 21.200,00 € bzw. 24.200 € auf 4 Jahre) wurden ebenfalls über die Veränderungsliste bei Produkt 095110101, Sachkonto 4141000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – vorgesehen.
Das Energieteam muss
für die Fortführung des European Energy Awards weiterhin bestehen bleiben.
Das Energieteam
setzt sich aus Mitarbeitern des Amtes 60 und 61 zusammen.