Betreff
Fortführung des European Energy Award
Vorlage
204/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Stadtrat stimmt der Fortführung und damit der weiteren Teilnahme der Stadt Eschweiler am European Energy Award unter der Voraussetzung eines positiven Zuwendungsbescheides zu.


Mit Beschlussfassung vom 01.02.2012 hat der Stadtrat die Teilnahme der Stadt Eschweiler am European Energy Award (eea) beschlossen (Verwaltungsvorlage 031/12).

 

Die Bezirksregierung hat die Teilnahme am European Energy Award inkl. der Durchführung eines Zertifizierungsverfahrens mit einer Einstiegsförderung in Höhe von 31.100 €  gefördert.

Der Bewilligungszeitraum lief vom 01.07.2012 bis 30.06.2016.

 

In dieser Zeit wurde mit Unterstützung des Büro Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft, Essen, durch das Energie-Team ein energiepolitisches Arbeitsprogramm erarbeitet und stetig aktualisiert (siehe VV-Nr. 461/14 und 360/15), das sog. Audit-Tool des eea fortlaufend bearbeitet, eine CO2-Bilanz wurde erstellt. Auf diese Weise konnten aussagekräftige Kennzahlen geliefert werden, die einen interkommunalen Leistungsvergleich der Leistungen der Stadt Eschweiler bei ihrer Energiearbeit ermöglichten.

 

Im Mittelpunkt standen hierbei die Handlungsfelder des European Energy Award:

  1. Entwicklungsplanung und Raumordnung
  2. Kommunale Gebäude und Anlagen
  3. Versorgung und Entsorgung
  4. Mobilität
  5. Interne Organisation
  6. Kommunikation und Kooperation.

 

Am 08.06.2016 fand das erste externe Audit, das sog. Zertifizierungsverfahren statt. Hierbei muss die Kommune mind. 50 % der Punkte erzielen, um die Auszeichnung mit dem European Energy Award zu erhalten.

Das Ergebnis des externen Audits waren 53,9 % der Punkte wurden erreicht. Somit wird die Stadt Eschweiler voraussichtlich am 07.12.2016 die Auszeichnung mit dem European Energy Award erhalten.

 

Sofern eine Folgeförderung und die damit verbundene Fortführung des European Energy Award angestrebt wird, ist die Folgeförderung innerhalb von 6 Monaten nach Laufzeitende der 1. Projektphase (bis 30.12.2016) zu beantragen.

 

Die Re-Zertifizierung erfolgt 4 Jahre nach der Erstzertifizierung (also 2020).

 

Die Kosten für die Fortführung des European Energy Award betragen

a)       Jährlicher Programmbeitrag = 2.380,00 € ; insgesamt für 4 Jahre =         9.520,00 €  

b)       Beratungsleistungen durch das Büro Gertec insgesamt für 4 Jahre =  20.825,00 €

Summe =           30.345,00 €

 

Diese zuwendungsfähigen Ausgaben werden im Rahmen der Folgeförderung bei Kommunen mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern mit ca. 70 % gefördert (= 21.200,€).

Kommunen mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept erhalten eine höhere Förderung  (ca. 80 %)  der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 


Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 30.345,00 € (2017 bis 2019 jeweils 6.545,00 €, 2020: 10.710,00 €) für 4 Jahre wurden im Rahmen der Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr  2017 und Folgejahre unter Produkt-Nr. 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung -, Sachkonto 52910820 – nachhaltige Stadtentwicklung – vorgesehen.

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes haushaltsverträglich einzustellen ist.

Erträge im Rahmen der Förderung des Landes NRW ( 21.200,00 € bzw. 24.200 € auf 4 Jahre) wurden ebenfalls über die Veränderungsliste bei Produkt 095110101,   Sachkonto 4141000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – vorgesehen.

 

 


Das Energieteam muss für die Fortführung des European Energy Awards weiterhin bestehen bleiben.

Das Energieteam setzt sich aus Mitarbeitern des Amtes 60 und 61 zusammen.