Betreff
Umbesetzung in Ausschüssen und Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen; hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.06.2016
Vorlage
189/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgenden Änderungen in der Besetzung der folgenden Ausschüsse und Organe juristischer Personen und Personenvereinigungen:

 

Kulturausschuss

 

 

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Jakob Bündgen

 

Regina Rehahn

 

 

 

Wahlausschuss

 

 

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Jakob Bündgen als

(Vertreter für Walter Bodelier)

Brigitte Priem

(Vertreter für Walter Bodelier)

 

 

 

Anregungs- und Beschwerdeausschuss

 

 

bisheriges Mitglied / bisherige Funktion

 

neues Mitglied / neue Funktion

Vorsitz: Jakob Bündgen

 

Vorsitz:  Edeltraud Lindner

stv. Vorsitz: Edeltraud Lindner

 

stv. Vorsitz: Walter Bodelier

Jakob Bündgen

 

Regina Rehahn

 

 

 

Sozial- und Seniorenausschuss

 

 

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Corinna Hilgers

 

Andrea Bodelier

 

 

 

Schulausschuss

 

 

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Christian Zylus

 

Aaron Möller

Thorsten Müller

 

Rainer Greven

 

 

 

Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss

 

 

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Regina Rehahn

 

Thorsten Müller

 

 

 

Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V. (Mitgliederversammlung)

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Jakob Bündgen

(Vertreter für Helen Weidenhaupt)

Regina Rehahn

(Vertreter für Helen Weidenhaupt)

 

 

 

Städte- und Gemeindebund NRW (Mitgliederversammlung)

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Jakob Bündgen

(Vertreter für Brigitte Priem)

Regina Rehahn

(Vertreter für Brigitte Priem)

 


Mit Wirkung vom 31.05.2016 ist Herr Jakob Bündgen auf eigenen Wunsch aus dem Rat der Stadt Eschweiler ausgeschieden. Frau Corinna Hilgers hat mit Wirkung vom 23.05.2016 ihr Mandat im Sozial- und Seniorenausschuss niedergelegt.

 

Mit Schreiben vom 16.06.2016 (als Anlage beigefügt) beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die sich hieraus ergebenen o.a. Änderungen.

 

Rechtliche Betrachtung:

 

a)       Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW).

b)       Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium im Sinne des § 113 GO NRW (Organ einer juristischen Person) aus, für das sie bestellt war, wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 S. 3 GO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

Hinweis:

Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs.2 S.6 GO NRW kein Stimmrecht.

 


keine


keine