Betreff
Bestellung von Schriftführern
Vorlage
411/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Zu Schriftführern für die Sitzungen des Anregungs- und Beschwerdeausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:

 

  • René Costantini
  • Lisa Jahn

 

Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu amtieren haben.

 

 

 


Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden vom Ausschussvorsitzenden und einem Schriftführer unterzeichnet. Der Schriftführer wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.

 

Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist der Schriftführer zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.

 

Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist  § 58 Abs. 7 GO NRW.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.