I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch
(BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven -, s. Anlage 3, mit
Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird beschlossen.
Der Rat der Stadt
Eschweiler hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 (VV 193/15) die Aufstellung des
Bebauungsplans 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - gemäß § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Planungs-,
Umwelt und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am
10.09.2015
(VV 248/15) die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3
Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 23.09. bis
09.10.2015 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am
03.12.2015 hat der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (VV 359/15).
Der Entwurf des
Bebauungsplans 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - hat in der Zeit vom
17.12.2015 bis 22.01.2016 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung
benachrichtigt und gemäß § 4 Absatz 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Nach der
öffentlichen Auslegung wurden an Ausgleichsmaßnahmen Änderungen vorgenommen.
Die Maßnahme E2 „Fläche im Propsteier Wald entfiel und wurde durch die Maßnahme
„Sukzession und Anreicherung im Bereich Röher Gracht“ ersetzt. Durch diese
Änderung wurden die Grundzüge der Planung nicht berührten. Die davon berührten
Behörden - StädteRegion Aachen, Landwirtschaftskammer NRW, Landesbüro der
Naturschutzverbände und die Stadt Stolberg - wurden mit Schreiben vom
20.04.2016 beteiligt und um Stellungnahme bis zum 09.05.2016 gebeten.
Die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken
beinhalten, als Anlage 5 und die entsprechenden Stellungnahmen der
Verwaltung dazu als Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie
Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlage 6 und die
entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlage 2
beigefügt.
Der überarbeitete
Entwurf des Bebauungsplans 288 ist als Anlage 3, seine Begründung mit
Umweltbericht als Anlage 4 beigefügt.
Im Rahmen des
Bebauungsplans wurde folgendes Gutachten erarbeitet und kann bei der Verwaltung
eingesehen werden:
·
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag zum Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven -,
Ökoplan, Essen, 19.04.2016.
Die Verwaltung
empfiehlt, den Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - mit Begründung
einschließlich Umweltbericht zu beschließen.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen trägt der Vorhabenträger.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.