I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.

 

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2.

 

III.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven -, s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 (VV 193/15) die Aufstellung des Bebauungsplans 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 10.09.2015

(VV 248/15) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 23.09. bis 09.10.2015 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

In seiner Sitzung am 03.12.2015 hat der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (VV 359/15).

Der Entwurf des Bebauungsplans 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - hat in der Zeit vom 17.12.2015 bis 22.01.2016 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Absatz 2 BauGB an der Planung beteiligt.

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurden an Ausgleichsmaßnahmen Änderungen vorgenommen. Die Maßnahme E2 „Fläche im Propsteier Wald entfiel und wurde durch die Maßnahme „Sukzession und Anreicherung im Bereich Röher Gracht“ ersetzt. Durch diese Änderung wurden die Grundzüge der Planung nicht berührten. Die davon berührten Behörden - StädteRegion Aachen, Landwirtschaftskammer NRW, Landesbüro der Naturschutzverbände und die Stadt Stolberg - wurden mit Schreiben vom 20.04.2016 beteiligt und um Stellungnahme bis zum 09.05.2016 gebeten.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlage 5 und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlage 6 und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlage 2 beigefügt.

 

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans 288 ist als Anlage 3, seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 4 beigefügt.

 

Im Rahmen des Bebauungsplans wurde folgendes Gutachten erarbeitet und kann bei der Verwaltung eingesehen werden:

·        Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven -,

Ökoplan, Essen, 19.04.2016.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zu beschließen.

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen trägt der Vorhabenträger.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.