hier: Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler
Die im Haushalt 2016 zur Verfügung stehenden städtischen Mittel für die
Kinder- und Jugendarbeit der „Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß“
und der „Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul“ werden entsprechend
des in der Verwaltungsvorlage dargestellten Sachverhaltes in der Gestalt
umverteilt, dass für den Zeitraum 01.07.2016 bis 31.12.2016 die ½
Fachkraftstelle im Katholischen Jugendzentrum St. Peter und Paul weiter
gefördert wird.
Die Katholische
Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler hat mit Schreiben vom 08.04.2016
einen Antrag auf Weiterfinanzierung der ½ pädagogischen Fachkraft im Kinder-
und Jugendzentrum St. Peter und Paul für die Zeit ab dem 30.06.2016 gestellt
(Anlage).
Die Stadt Eschweiler stellt für die Kinder- und Jugendarbeit der
„Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß“ und der „Katholischen
Kirchengemeinde St. Peter und Paul“ jährlich einen Zuschuss in Höhe von
57.212,00 € zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten die beiden anerkannten
Träger der Jugendhilfe eine Landesförderung in Höhe von insgesamt 39.446,00 €.
Seit dem Jahr 2013 kann aus diesem Budget eine zusätzliche ½
Fachkraftstelle im Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul durch die Stadt
Eschweiler gefördert werden, weil die Evangelische Kirchengemeinde
Weisweiler-Dürwiß durch die Besetzung der hauptamtlichen Fachkraft durch eine
Teilzeitkraft den kommunalen Zuschuss
nie vollständig in Anspruch genommen hat, auf die entsprechenden
Verwaltungsvorlagen aus den Jahren 2013 und 2014 wird verwiesen (vgl. VV-Nr.
257/13 und VV-Nr. 424/14).
In der ersten Jahreshälfte 2015 konnte die ½ Fachkraftstelle im Kinder-
und Jugendzentrum St. Peter und Paul nicht besetzt werden, so dass die
Verwaltung die für die Personalförderung vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von
6.000,00 € in das Haushaltsjahr 2016 übertragen hat, um hieraus die anteilige
Finanzierung der Fachkraftstelle für das
erste Halbjahr 2016 zu sichern.
Für das laufende Haushaltsjahr 2016 zeichnet sich nochmals ab, dass die
Zuschüsse für die Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß nicht in Gänze
in Anspruch genommen werden. Seit dem 01.03.2016 ist die dortige hauptamtliche
Stelle vakant und noch nicht wiederbesetzt.
Die Aufteilung der Betriebskostenzuschüsse für die Jugendfreizeitheime
der beiden Kirchlichen Träger stellt sich für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt dar:
Evangelische Kirchengemeinde
Weisweiler-Dürwiß:
20.500,00 € (kommunaler
Betriebskostenzuschuss)
+ 19.723,00 €
(Landeszuschüsse)
= 40.223,00 € Zuschüsse
insgesamt
Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul Eschweiler:
36.712,00 € (kommunaler Betriebskostenzuschuss)
+ 19.723,00 €
(Landeszuschüsse)
+ 6.000,00 € (Übertrag aus HHJ 2015)
= 62.435,00 € Zuschüsse
insgesamt
Dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde ist zu entnehmen, dass sich
das Bistum Aachen auch weiterhin hälftig (12.000,00 € pro Jahr) an der
Finanzierung der ½ Stelle beteiligen wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die Verfahrensweise der vorangegangen
Haushaltsjahre in 2016 fortzusetzen und die kommunalen Zuschüsse für die
Kinder- und Jugendarbeit der beiden kirchlichen Träger auch für das
Haushaltsjahr 2016 neu aufzuteilen und somit die ½ Fachkraftstelle im
Katholischen Kinder- und Jugendzentrum bis Ende 2016 erneut zu fördern.
Eine Förderung über das Haushaltsjahr 2016 hinaus kann aus Sicht der
Verwaltung z.Zt. nicht in Aussicht gestellt werden.
Die veränderten Rahmenbedingungen bei den kirchlichen Trägern der
Jugendarbeit, insbesondere in der Personalsituation, nimmt die Verwaltung zum
Anlass, in der 2. Jahreshälfte 2016 die Gesamtsituation der offenen Kinder- und
Jugendarbeit in Eschweiler aufzuarbeiten, darzustellen und ggf. einen Vorschlag
für die Neugestaltung der Förderung ab 2017 zu unterbreiten.
Die städtischen Zuschüsse an die beiden kirchlichen Träger der Jugendarbeit sind unter dem Sachkonto 53118080 „Zuschüsse zu den Betriebskosten der Jugendfreizeitheime“ beim Produkt 063620101 mit 58.300,00 € veranschlagt.
Entsprechende Landesmittel an die Träger der Jugendhilfe
nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW sind unter dem Sachkonto
53118290 „Weiterleitung Landeszuweisung für Jugendfreizeiteinrichtungen freier
Träger“ beim Produkt 063620101 mit 39.450,00 € im städt. Haushalt veranschlagt.
Die Landeszuweisung in gleicher Höhe wird bei Sachkonto 41410500 vereinnahmt.
Keine