Betreff
plusKITA-Einrichtungen im Eschweiler Stadtgebiet; hier: Sachstandsbericht sowie Vorstellung der plusKITA-Konzeption der AWO-KiSA gUG
Vorlage
145/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der in der Verwaltungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Im Rahmen der 2. Novelierung des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW) wurden vom Land erstmals für das Kindergartenjahr 2014/2015 Mittel für sog. plusKITA-Einrichtungen in Höhe von jeweils 25.000,00 Euro pro Jahr bereitgestellt (vgl. § 16 a und § 21 a KiBiz).

 

Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 24.06.2014 (vgl. VV Nr. 257/14, Anlage 1) einstimmig  beschlossen, die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen und die Fördermittel des Landes NRW in Höhe von insgesamt 200.000,00 Euro entsprechend mit jeweils 25.000,00 €  aufzuteilen:

 

  • Kindertageseinrichtung „Wunderland“, Pfarrer-Appelrath-Straße 10, Träger: AWO-KiSA gUG,
  • Kindertageseinrichtung „Zauberhut“, Franz-Rüth-Straße 1a, Träger: AWO-KiSA gUG,
  • Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“, Gartenstraße 36a, Träger: AWO-KiSA gUG,
  • Kindertageseinrichtung „Jahnstraße“, Jahnstraße 25, Träger: BKJ,
  • Kindertageseinrichtung „Zauberwald“, Johanna-Neuman-Straße 43, Träger: BKJ,
  • Kindertageseinrichtung „St. Theresia“, Englerthsgärten 2, Träger: Kath. Pfarre St. Peter und Paul,
  • Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“, Karlstraße 40, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH,
  • Kindertageseinrichtung „Kinderburg“, Martin-Luther-Straße 12, Träger: Elterninitiative.

 

Der Träger von insgesamt drei plusKITA-Einrichtungen, die AWO-KiSA gUG, möchte ihr Konzept der plusKITA-Einrichtung dem Jugendhilfeausschuss vorstellen. Die Konzeption ist als Anlage 2 beigefügt.

 


 

Die Stadt Eschweiler leitet die vom Land Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Zuschüsse für plusKITA-Einrichtungen an die jeweiligen Träger weiter.

Die Abwicklung erfolgt über folgende Sachkonten im Produkt – 063610101 – „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“ -:

                                                                                          

41413400 – LZW Familienzentren (Haushaltsansatz 2016: 296.000,00 Euro)

53118230 – Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren (Haushaltsansatz 2016: 296.000,00 Euro).

 


 

keine