Betreff
Änderung der Richtlinien zur Vergabe der Ehrenamtskarte NRW
Vorlage
140/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt den Änderungen der Richtlinien zur Vergabe der Ehrenamtskarte NRW mit sofortiger Wirkung zu.


Mit Verwaltungsvorlage 145/10 fasste der Rat der Stadt Eschweiler den Beschluss, am Projekt „Ehrenamtskarte NRW“ teilzunehmen. Dazu wurde eine Vereinbarung mit dem Land NRW getroffen, in der auch die Richtlinien für den Erhalt der Ehrenamtskarte festgelegt wurden. Grundlegende Voraussetzung und landesweite Vorgabe für die Vergabe der Ehrenamtskarte ist nach wie vor ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Weiterhin ist die ehrenamtliche Leistung ausschließlich für Dritte und ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht, zu erbringen.

Als weitere Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte in Eschweiler wurde unter Berücksichtigung und Ergänzung der landesspezifischen Vorschriften außerdem die Festlegung nachstehender Kriterien vorgeschlagen:

  • ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens 24 Monaten,
  • die ehrenamtliche Tätigkeit wird in Eschweiler erbracht oder kommt Eschweiler Bürgerinnen und Bürgern zugute,
  • zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW ist wie bisher bei dem Eschweiler Ehrenamtsausweis die Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder notwendig.

 

Bis zum Tag der Erstellung dieser Verwaltungsvorlage wurde die Ehrenamtskarte NRW in Eschweiler an 320 Personen ausgegeben. Zum 31.12.2015 waren 110 Personen in Eschweiler im Besitz der Juleicard.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den geforderten Zeitraum für die bis zur Antragsstellung geleistete ehrenamtliche Arbeit auf 12 Monate zu verkürzen und Inhabern der Juleicard den Zugang zur Ehrenamtskarte zu erleichtern.

 

Die Jugendleitercard (auch Jugendleiter/in-Card genannt, in Eschweiler Juleica) ist ein amtlicher Ausweis, der in Deutschland für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit ausgestellt werden kann. Die Karte soll dem Jugendleiter zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten minderjährigen Teilnehmer, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird, und als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von bestimmten Rechten und Vergünstigungen dienen. Zusätzlich soll die Juleicard auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen oben angeführten Kriterien wie folgt neu zu fassen:

 

  • ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens 12 Monaten
  • die ehrenamtliche Tätigkeit wird in Eschweiler erbracht oder kommt Eschweiler Bürgerinnen und Bürgern zugute,
  • zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW ist die Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder notwendig.
  • Inhabern der Juleicard wird die Ehrenamtskarte auf Antrag verliehen.

 

Begründung

Durch die Verkürzung der bisherigen ehrenamtlich geleisteten Arbeit von 24 auf 12 Monaten soll insbesondere den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern, die sich um in Eschweiler ansässige Flüchtlinge kümmern, die Gelegenheit zum Erhalt der Ehrenamtskarte geboten werden. Diese gesellschaftliche Aufgabe ist ohne das Ehrenamt nicht leistbar und finanzierbar.

Außerdem soll das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen durch die Möglichkeit des Erwerbs der Ehrenamtskarte in Verbindung mit der Juleicard gefördert werden.

Beide Änderungsvorschläge sind mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, hier Referat 214 Bürgerschaftliches Engagement abgestimmt. Die Aufnahme des Kriteriums Juleicard wurde vom Ministerium angeregt.


Für den städtischen Haushalt sind die Ermäßigungen für Ehrenamtskarteninhaber in den Bereichen Jahreskarte Bäder, Musikschule und Stadtbücherei nicht relevant.

 

In 2015 wurden 10 Jahreskarten der städt. Bäder an Ehrenamtskarteninhaber ausgegeben. Fast alle Käufer haben die Jahreskarte erst nach Erhalt der Ehrenamtskarte erworben. Es ist zu vermuten, dass die Ehrenamtskarte ein Anreiz zum Erwerb der Jahreskarte darstellte.

 

Im Bereich der Musikschule der Stadt Eschweiler erhalten zwei Kurteilnehmer eine Ermäßigung aufgrund der Ehrenamtskarte NRW.

 

Die von Herrn Bürgermeister Bertram am Tag des Ehrenamtes ausgezeichneten Lesepaten nutzen im Bereich der Stadtbücherei die Vorteile der Ehrenamtskarte. Darüber hinaus sind kaum weitere Nutzer der Ehrenamtskarte zu verzeichnen.

 

Betrachtet man die reinen Kostenstellen, so sind die Ermäßigungen, die durch die Ehrenamtskarte entstehen Mindereinnahmen. Allerdings ist zu vermuten, dass viele z. B. bei den Bädern erst Kunden der Einrichtung aufgrund der Ehrenamtskarte werden. Insofern können die Ehrenamtskarteninhaber auch zusätzliche Nutzer darstellen, da sie ohne die Ehrenamtskarte keine Jahreskarte kaufen würden.

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen seit Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Eschweiler ist eine erhebliche messbare finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt auch weiterhin nicht zu erwarten.

 


Keine