1. Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Weiterführung eines gemeinsamen
Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mit den
beteiligten Kommunen sowie dem Gesundheits- und dem Jugendamt der StädteRegion
Aachen wird bis zum 31.12.2017 verlängert.
2. Es werden
anteilige Mittel aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und
Familienhebammen“ in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2017 dem Sozialdienst
katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler zum Betrieb eines
Familienpatendienstes zur Verfügung gestellt. Der Rat beauftragt zudem die
Verwaltung, mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler
eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Im Rahmen des § 3
Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(Bundeskinderschutzgesetz) werden durch den Bund den Kommunen seit dem Jahr
2012 Finanzmittel zur Stärkung der sogenannten Frühen Hilfen zur Verfügung
gestellt. In den Jahren 2014 bis 2016 erhielt die Stadt Eschweiler Zahlungen
aus dieser Initiative in Höhe von jährlich 39.436,- Euro.
Konkret können diese
Mittel für den
- Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen,
- den Einsatz von Familienhebammen und
- den Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen im Bereich der Frühen
Hilfen
eingesetzt werden.
Wie zuletzt in der Vorlage 327/15 dargestellt und für das Jahr 2016
beschlossen, werden die Mittel in Eschweiler folgendermaßen genutzt:
1. Finanzierung
des gem. Familienhebammendienstes der Jugendämter der Städte Alsdorf,
Eschweiler, Herzogenrath und Würselen sowie des Jugendamtes und des
Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen
Hierzu wird u.a. auf
die Vorlage 236/15 verwiesen. Für das Jahr 2016 sieht der vorläufige Finanzplan
eine Weiterleitung von Zahlungen in Höhe von 29.594,80 Euro an die StädteRegion
Aachen für diese Maßnahme vor. Grundlage dieses Dienstes ist dabei zum einen
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen und
der StädteRegion Aachen vom 17.05.2013 sowie die Änderung vom 10.12.2015, die wiederum
bis zum 31.12.2016 befristet ist (Anlage 1).
2. Unterstützung
des Familienpatendienstes des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V.
Ortsverein Eschweiler (SkF)
Der SkF erhält u.a.
durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.02.2014 (Vorlage 55/14)
anteilige jährliche Mittel in Höhe von 9.335,06 Euro aus der Bundesinitiative
zur Bezuschussung eines Familienpatendienstes.
Der Dienst hat sich
zwischenzeitlich als „Frühe Hilfe“ in Eschweiler etabliert und wird erfolgreich
durchgeführt. Ein besonderer Fokus besteht derzeit zudem in der mittelfristigen
Betreuung von „Flüchtlingsfamilien“. Durch die professionelle Begleitung der
Koordinierungsstelle können Unterstützungsprozesse im Dreieck
„Ehrenamtler-Familie-Fachkraft“ zielführend gestaltet werden.
3. Aufbau von
Netzwerken der Frühen Hilfen
Die restlichen
Mittel (im Jahr 2016 ca. 500,- Euro) werden durch die Stadt Eschweiler zur
Refinanzierung der Personalkosten im Bereich der Projektkoordination „Netzwerke
Frühe Hilfen“ verwendet. Hierzu wird auf die Vorlage 148/14 verwiesen.
Zwischenzeitlich
wurde nun durch die Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ des Ministeriums
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
mitgeteilt, dass die Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bund und den Ländern bzgl. der Bundesinitiative Netzwerke
Frühe Hilfen und Familienhebammen nahtlos für das Jahr 2017 weiterbewilligt
wurde (Anlage 2). Ab dem Jahr 2018 soll sich dann die Rechtsform einer Stiftung
anschließen und damit langfristig die Finanzierung der Bundesinitiative
geregelt werden.
Aufgrund der
Weiterführung der Vereinbarung ist nun für das Jahr 2017 mit einer Zahlung in
Höhe von 39.436,- Euro an die Stadt Eschweiler aus der Bundesinitiative zu
rechnen. Um nun u.a. für die aus den Mitteln finanzierten Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen für das kommende Jahr Planungssicherheit zu gewährleisten,
werden nun durch die beteiligten Jugendämter des Familienhebammendienstes
frühzeitig die jeweiligen Fachausschüsse bzw. Räte beteiligt.
Ergänzend kann noch
mitgeteilt werden, dass bzgl. einer Weiterführung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über den gem. Familienhebammendienstes durch die Bezirksregierung
Köln im Rahmen des letzten Genehmigungsverfahrens der formale Hinweis ergangen ist,
dass ein alleiniger Beschluss des Jugendhilfeausschusses zukünftig nicht mehr
als ausreichend angesehen wird; vielmehr müssen bei einer Änderung einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Ratsbeschlüsse eingeholt werden.
Wie bereits in der
Vorlage 327/15 ausgeführt, konnten durch die Bundesmittel in den letzten Jahren
neue Elemente und Unterstützungsinstrumente der Frühen Hilfen in Eschweiler
etabliert werden. Insofern ist diese Entwicklung aus Sicht der Verwaltung
dauerhaft zu sichern und daher sollte die bisherige Mittelverteilung auch im
Jahr 2017 fortgeführt werden. Nach Kenntnis der zukünftigen Ausgestaltung des
Bundesfonds kann dann für das Jahr 2018 ff. eine dauerhafte Regelung
insbesondere für den gemeinsamen Familienhebammendienst entwickelt werden.
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Die Haushaltsmittel der Bundesinitiative sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Mehrbelastungen für die Stadt Eschweiler entstehen durch die Verlängerung der Maßnahme nicht.