Betreff
Verwendung der Mittel der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Jahr 2017
Vorlage
118/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Weiterführung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mit den beteiligten Kommunen sowie dem Gesundheits- und dem Jugendamt der StädteRegion Aachen wird bis zum 31.12.2017 verlängert.

 

2. Es werden anteilige Mittel aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2017 dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler zum Betrieb eines Familienpatendienstes zur Verfügung gestellt. Der Rat beauftragt zudem die Verwaltung, mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. 

 

 


Im Rahmen des § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz) werden durch den Bund den Kommunen seit dem Jahr 2012 Finanzmittel zur Stärkung der sogenannten Frühen Hilfen zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2014 bis 2016 erhielt die Stadt Eschweiler Zahlungen aus dieser Initiative in Höhe von jährlich 39.436,- Euro.

 

Konkret können diese Mittel für den

 

  • Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen,
  • den Einsatz von Familienhebammen und
  • den Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen im Bereich der Frühen Hilfen

 

eingesetzt werden. Wie zuletzt in der Vorlage 327/15 dargestellt und für das Jahr 2016 beschlossen, werden die Mittel in Eschweiler folgendermaßen genutzt:

 

1. Finanzierung des gem. Familienhebammendienstes der Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen sowie des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen

Hierzu wird u.a. auf die Vorlage 236/15 verwiesen. Für das Jahr 2016 sieht der vorläufige Finanzplan eine Weiterleitung von Zahlungen in Höhe von 29.594,80 Euro an die StädteRegion Aachen für diese Maßnahme vor. Grundlage dieses Dienstes ist dabei zum einen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen und der StädteRegion Aachen vom 17.05.2013 sowie die Änderung vom 10.12.2015, die wiederum bis zum 31.12.2016 befristet ist (Anlage 1).

 

2. Unterstützung des Familienpatendienstes des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SkF)

Der SkF erhält u.a. durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.02.2014 (Vorlage 55/14) anteilige jährliche Mittel in Höhe von 9.335,06 Euro aus der Bundesinitiative zur Bezuschussung eines Familienpatendienstes.

Der Dienst hat sich zwischenzeitlich als „Frühe Hilfe“ in Eschweiler etabliert und wird erfolgreich durchgeführt. Ein besonderer Fokus besteht derzeit zudem in der mittelfristigen Betreuung von „Flüchtlingsfamilien“. Durch die professionelle Begleitung der Koordinierungsstelle können Unterstützungsprozesse im Dreieck „Ehrenamtler-Familie-Fachkraft“ zielführend gestaltet werden.

 

3. Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen

Die restlichen Mittel (im Jahr 2016 ca. 500,- Euro) werden durch die Stadt Eschweiler zur Refinanzierung der Personalkosten im Bereich der Projektkoordination „Netzwerke Frühe Hilfen“ verwendet. Hierzu wird auf die Vorlage 148/14 verwiesen.

 

 

Zwischenzeitlich wurde nun durch die Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Verwaltungsvereinbarung  zwischen dem Bund und den Ländern bzgl. der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen nahtlos für das Jahr 2017 weiterbewilligt wurde (Anlage 2). Ab dem Jahr 2018 soll sich dann die Rechtsform einer Stiftung anschließen und damit langfristig die Finanzierung der Bundesinitiative geregelt werden.

 

Aufgrund der Weiterführung der Vereinbarung ist nun für das Jahr 2017 mit einer Zahlung in Höhe von 39.436,- Euro an die Stadt Eschweiler aus der Bundesinitiative zu rechnen. Um nun u.a. für die aus den Mitteln finanzierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für das kommende Jahr Planungssicherheit zu gewährleisten, werden nun durch die beteiligten Jugendämter des Familienhebammendienstes frühzeitig die jeweiligen Fachausschüsse bzw. Räte beteiligt.

Ergänzend kann noch mitgeteilt werden, dass bzgl. einer Weiterführung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den gem. Familienhebammendienstes durch die Bezirksregierung Köln im Rahmen des letzten Genehmigungsverfahrens der formale Hinweis ergangen ist, dass ein alleiniger Beschluss des Jugendhilfeausschusses zukünftig nicht mehr als ausreichend angesehen wird; vielmehr müssen bei einer Änderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Ratsbeschlüsse eingeholt werden.

 

 

Wie bereits in der Vorlage 327/15 ausgeführt, konnten durch die Bundesmittel in den letzten Jahren neue Elemente und Unterstützungsinstrumente der Frühen Hilfen in Eschweiler etabliert werden. Insofern ist diese Entwicklung aus Sicht der Verwaltung dauerhaft zu sichern und daher sollte die bisherige Mittelverteilung auch im Jahr 2017 fortgeführt werden. Nach Kenntnis der zukünftigen Ausgestaltung des Bundesfonds kann dann für das Jahr 2018 ff. eine dauerhafte Regelung insbesondere für den gemeinsamen Familienhebammendienst entwickelt werden.

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Die Haushaltsmittel der Bundesinitiative sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Mehrbelastungen für die Stadt Eschweiler entstehen durch die Verlängerung der Maßnahme nicht.