Betreff
Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Vorlage
214/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Ratsmitglieder wählen folgende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Ratsmitglieder:

 

1.        

 

2.        

 

3.        

 

4.        

 

5.        

 

 

 


Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe b) GO NRW obliegt dem Rat die Wahl der Ausschussmitglieder.

 

Der Rat regelt gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Neben dem Haupt- und Finanzausschuss zählt der Rechnungsprüfungsausschuss zu den Pflichtausschüssen (§ 57 Abs. 2 GO NRW). Zu Mitgliedern in diesen Ausschüssen können sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner (§ 58 Abs. 3 und 4 GO NRW) nicht bestellt werden.

 

Wegen der Anzahl der Ausschussmitglieder und des Verfahrens für die Durchführung der Wahl wird auf die Verwaltungsvorlagen Nr. 211/14 und Nr. 212/14 Bezug genommen.

 


Keine.

 


Keine.