Betreff
Wahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
Vorlage
213/14
Art
Beschlussfassung öffentlich
Referenzvorlage

Die Ratsmitglieder wählen folgende Mitglieder in den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Ratsmitglieder:

 

1.        

 

2.        

 

3.        

 

4.        

 

5.        

 

6.        

 

7.        

 

8.        

 

9.        

 

10.     

 

11.     

 

12.     

 

13.     

 

14.     

 

15.     

 

 

 


Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe b) GO NRW obliegt dem Rat die Wahl der Ausschussmitglieder.

 

Der Rat regelt gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Der Haupt- und Finanzausschuss zählt zu den Pflichtausschüssen (§ 57 Abs. 2 GO NRW). Zu Mitgliedern in diesen Ausschüssen können sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner (§ 58 Abs. 3 und 4 GO NRW) nicht bestellt werden.

 

Wegen der Anzahl der Ausschussmitglieder und des Verfahrens für die Durchführung der Wahl wird auf die Verwaltungsvorlagen Nr. 211/14 und Nr. 212/14 Bezug genommen.

 


Keine.

 


Keine.