Betreff
Einführung und Verpflichtung des Ratsmitgliedes Marc Engelhardt durch den Bürgermeister
Vorlage
053/14
Art
Einführung und Verpflichtung

Das Ratsmitglied Herr Marc Engelhardt wird vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

 

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Ratsmitglied Herr Ralph Willms (CDU) ist mit Wirkung vom 06.01.2014 aus dem Rat der Stadt Eschweiler ausgeschieden.

 

Der Bürgermeister hat in seiner Eigenschaft als Wahlleiter gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz als Nachfolger für Herrn Ralph Willms Herrn Marc Engelhardt, Bourscheidtstr. 29, 52249 Eschweiler, aus der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union festgestellt.

 

Herr Engelhardt hat die Mitgliedschaft im Stadtrat mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter mit Wirkung vom 13.01.2014 erworben.

 

Nach § 67 Abs. 3 GO NRW wird das Ratsmitglied vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.