Betreff
Bestellung des/der Leiters/in für das Jugendamt
Vorlage
052/14
Art
Personalvorlage

Es wird dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt (Einvernehmen), dass der/die  Bewerber/in

 

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zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.10.2014, bei der Stadt Eschweiler eingestellt und zum/zur Leiter/in des Jugendamtes bestellt wird.

 

Konditionen:     Entgeltgruppe 14 TVöD, Vollzeitstelle

                        Probezeit 6 Monate

                        zeitlich unbefristete Beschäftigung

 

                        bzw. bei Vorlage der beamtenrechtlichen Voraussetzungen

 

                        Besoldungsgruppe A 14 ÜBesG NRW, Vollzeitstelle

                        Übernahme im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit


Die derzeitige Leiterin der Dienststelle 51/Jugendamt, Frau Städt. Obersozialrätin Gabriele Brettnacher, beginnt am 01.10.2014 die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit.

 

Zur Nachbesetzung wurde die Stelle – Leiter/in für das Jugendamt – sowohl intern als auch extern in

- Gesamtausgabe der Aachener Zeitung

- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

- Internetseite www.jugendhilfeportal.de des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe

ausgeschrieben.

 

Darüber hinaus ist in den Internetseiten der Stadt Eschweiler ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden.

 

Es gingen insgesamt 25 Bewerbungen ein.

 

Seitens der Verwaltung wurde eine Vorauswahl getroffen und ein Personenkreis festgelegt, der aus Sicht der Verwaltung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollte, wobei schwerbehinderte Bewerber/innen gemäß § 82 SGB IX einzuladen waren. Die Fraktionsvorsitzenden sowie Herr Ratsmitglied Borchardt erhielten mit Schreiben vom 09.01.2014 die vollständigen Bewerbungsunterlagen des ausgewählten Bewerberkreises in Fotokopie, den übrigen Mitgliedern des Rates wurde mit Schreiben vom 13.01.2014 ein Bewerberspiegel des ausgewählten Bewerberkreises zugeleitet.

 

Die Vorstellungsgespräche fanden am 10.02.2014 statt. Als Ergebnis wird der/die im Beschlussentwurf aufgeführte Bewerber/in mit den angegebenen Konditionen zur Nachbesetzung der Stelle vorgeschlagen.

 

Gemäß § 72 Abs. 2 SGB VIII sollen leitende Funktionen des Jugendamtes in der Regel nur Fachkräften übertragen werden. Fachkräfte sind hiernach Personen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben (§ 72 Abs. 1 SGB VIII).

 

Diese Voraussetzung des SGB VIII wurde geprüft und wird von dem/der ausgewählten Bewerber/in erfüllt.

 

Das Zustimmungsverfahren nach dem LPVG ist eingeleitet.

 

Vor der Bestellung eines/r Leiters/in des Jugendamtes soll gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII und § 6 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler der Jugendhilfeausschuss angehört werden. Die Anhörung erfolgt durch Beratung der vorliegenden Verwaltungsvorlage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2014.

 

Darüber hinaus sind, da es sich bei der in Rede stehenden Stelle um die Übertragung einer Führungsfunktion handelt, die Zuständigkeitsregelungen des § 73 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 21 der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler zu beachten. Dementsprechend sind für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Stadt verändern, durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Kommt eine solche Entscheidung ebenso nicht zustande, dann entscheidet der Bürgermeister final.

 

Hinweis:

Bei der Entscheidung des Rates nach § 73 Abs. 3 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 21 der Hauptsatzung stimmt der Bürgermeister nicht mit.

 


Die Personalkosten für diese Maßnahme belaufen sich für das Haushaltsjahr 2014 auf rd. 20.000 €, wobei hiervon bereits rd. 15.000 € im Haushaltsansatz 2014 enthalten sind. In den Folgejahren werden Personalkosten von ca. 70.000 € jährlich entstehen. Während der Altersteilzeitfreistellungsphase, die mit Ablauf des 31.01.2020 endet, erhält die derzeitige Amtsleiterin ebenfalls Bezüge (ca. 40.000 € jährlich). Hierfür wurden jedoch bereits innerhalb der Altersteilzeitarbeitsphase Rückstellungen gebildet, die nun entsprechend abgebaut werden.


Die personellen Auswirkungen ergeben sich aus dem o.a. Sachverhalt.