hier: Vorstellung der Planung
Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zur Umgestaltung der Saarstraße zur Kenntnis.
Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 11.05.2016 in der Bürgerbegegnungsstätte Eschweiler-Ost soll den Anliegern und Interessierten die Planung vorgestellt werden.
Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.
Allgemeines
Die Saarstraße ist Teil einer ehemaligen Bergarbeitersiedlung und befindet sich im östlichen Stadtgebiet von Eschweiler (Anlage 1). Es handelt sich um eine Sackgasse, die in die L 223 Dürener Straße einmündet. In der Mitte weitet sich die Saarstraße platzartig auf. Hier befindet sich eine große zentrale baumbestandene Grünfläche, die von der Fahrbahn umrandet wird. Hierdurch ergibt sich eine Wendemöglichkeit für Fahrzeuge.
Die Einmündung der Saarstraße liegt genau gegenüber der zukünftigen Anbindung des geplanten OBI-Marktes an die Dürener Straße. Diese Anbindung wird seitens des Grundstückseigentümers, der Fa. Triwo AG aus Trier hergestellt. Die Planungen werden aufeinander abgestimmt, Schnittstelle für den Straßenbau ist die nördliche Grundstücksgrenze der Dürener Straße.
Veranlassung / Vorhandener Zustand
Sowohl der Kanal (aus dem Jahr 1927) als auch die Straßenoberfläche der Saarstraße befinden sich in einem relativ desolaten Zustand.
Zurzeit ist die
Saarstraße im Trennungsprinzip ausgebaut, d.h. die Fahrbahn ist durch Hochborde
von den Nebenanlagen getrennt. Der vorhandene Parkraum wird größtenteils
ungeordnet angeboten. Lediglich im Platz-bereich wurden einige Markierungen
aufgebracht, die das Parken regeln; dies funktioniert allerdings nur bedingt.
In dem zur Dürener Straße hin gelegenen Teil der Saarstraße werden beide
Fahrbahnränder auf fast der gesamten Länge beparkt, zum Teil auch vor Garagen
oder Zufahrten. Im Platzbereich wird größtenteils ein Parken senkrecht zur
Fahrtrichtung praktiziert, wobei vor bzw. hinter den Fahrzeugen stellenweise
kein Raum mehr für den Fußgängerverkehr übrig bleibt. Durch zusätzliche an der
Grünfläche längs abgestellte Fahrzeuge, die die Fahrgasse einengen, wird hier
zudem das Ein- und Ausparken erheblich erschwert.
Trotz
Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen ist die Saarstraße in einem sehr
schlechten Zustand. Auf der Fahrbahn sind in großem Umfang Risse, Netzrisse und
Absackungen vorhanden, die auf einen nicht ausreichend tragfähigen Untergrund
und eine fehlende Frostsicherheit zurückzuführen sind und nur durch eine
komplette Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Fahrbahn ist stark
gewölbt, so dass die Gefahr besteht, dass die Türen zum Gehweg hin beim Öffnen
den Boden berühren.
In den Nebenanlagen sind Asphaltbeläge vorhanden. Auch hier zeigt sich ein ähnliches Schadensbild wie in der Fahrbahn. Es sind Risse, Absackungen und Ausmagerungen vorzufinden. Insgesamt kann auch hier von einem nicht frostsicheren Oberbau ausgegangen werden. Ein Bodengutachten ist beauftragt, nach Vorliegen der Ergeb-nisse können die o. g. Aussagen präzisiert werden.
Die Saarstraße
ist als Tempo- 30-Zone ausgeschildert. Radfahrer können konfliktarm die
Fahrbahn nutzen.
Der Kanal in der
Saarstraße weist eine Vielzahl von Rissen auf. Diese haben dazu geführt, dass
zum Teil Wandungsteile des Kanals fehlen oder in besonders schlimmen Fällen der
Kanal bereits deformiert ist und ein Einsturz droht. Eine Erneuerung dieses
Kanals ist daher unumgänglich.
Die Maßnahme ist im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Eschweiler für das Jahr 2018 vorgesehen. Auf-grund des bei der Befahrung der Kanäle im Jahr 2014 festgestellten desolaten Zustands wurde die Maßnahme vorgezogen.
Planung
Durch den Umbau der Saarstraße wird die Verkehrsfläche in
einen verkehrssicheren Zustand gebracht. Gleich-zeitig soll die zuweilen „etwas
chaotische“ Parksituation insbesondere im Platzbereich und im Zufahrtsbereich
zur Dürener Straße geregelt werden.
Zentrales Element ist
die platzartige Aufweitung mit der großen Grünfläche in der Mitte der
Saarstraße. Diese wird erhalten und in Längsrichtung leicht vergrößert. Auch
die Fahrbahn wird weiterhin um die Grünfläche ver-laufen, jedoch werden die
Abmessungen der Fahrbahn und der Parkflächen in diesen Bereichen so gewählt,
dass auf beiden Seiten Senkrechtparkstände eingerichtet werden können. Aufgrund
der geometrischen Rand-bedingungen ist jedoch eine richtlinienkonforme
Ausbildung dieser Parkstände nicht möglich, da die Fahrbahn mit 5,50 m einen
halben Meter „zu schmal“ ist (gegenüber den Richtlinien). Dies wird durch
breitere (2,70 m statt üblicherweise 2,50 m) Parkstände kompensiert, so dass
hier die problemlose Nutzung gewährleistet ist. Um eine ausreichende
Gehwegbreite zur Verfügung stellen zu können, werden zudem die vier zentralen
Parkstände neben den Durchfahrten zwischen den Häusern 23 / 25 und 24 / 26
wegen der dort vorhandenen Treppenanlagen gekürzt, so dass hier nur Kleinwagen
bis zu einer Länge von ca. 4,30 m (statt 5,00 m an den „normalen“ Parkständen)
abgestellt werden können, dies wird entsprechend ausgeschildert (Anlage 2).
In den Bereichen
südlich und nördlich des Platzes erfolgt der Ausbau der Straße im
Trennungsprinzip mit einseitig angeordnetem Parkstreifen. Die Fahrbahn weist
eine Breite von 5,50 m und der Parkstreifen eine von 2,25 m auf. Die
Gehwegbreite variiert entsprechend der zur Verfügung stehenden Fläche und beträgt
mindestens 1,50 m.
Der Ausbaustandard
orientiert sich an den bereits fertig gestellten Baumaßnahmen in der Siedlung
Eschweiler-Ost um den Eduard-Mörike-Platz.
Die Straßenbeleuchtung
wird ebenfalls erneuert. Auch hier wird wie in der o. g. Siedlung der
Leuchtentyp „Laterne“ der Fa. Siteco verwendet, jedoch entsprechend dem
heutigen Stand der Technik mit LED-Leuchtmitteln.
Baumbilanz
Es werden keine
Bäume gefällt. In der Grünfläche sollen vier neue Linden gepflanzt werden, um
die ursprünglich einmal vorhandene Bepflanzung wiederherzustellen.
Parkstandsbilanz
Die genaue Anzahl der momentanen Parkstände wurde nicht theoretisch ermittelt, sondern durch Zählungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasst (Anlage 4). Hierbei wurde die Saarstraße in 3 Bereiche aufgeteilt und dort jeweils jede Straßenseite separat erfasst. Zusätzlich wurden die um die Grünfläche parkenden Fahrzeuge gezählt, so dass sich insgesamt 7 Einzelwerte ergaben. Die höchste Anzahl der in der Saarstraße parkenden Fahrzeuge betrug hierbei 50 Stück.
Zur Ermittlung der maximalen Anzahl an möglichen Parkständen wurde für jeden dieser 7 Bereiche der jeweils höchste Wert der Zählungen zugrunde gelegt, diese wurden anschließend addiert. Die so ermittelte maximal erforderliche Anzahl beträgt 56 Stück. Diese ist aber nur wie schon o. a. durch ein „wildes“ Parken zu erreichen, bei dem z. T. andere parkende Fahrzeuge an der Wegfahrt gehindert bzw. eingeschränkt werden.
Zukünftig werden im öffentlichen Verkehrsraum insgesamt 45 Parkstände ausgewiesen. Zudem kann außer im Platzbereich weiterhin einseitig auf der Fahrbahn geparkt werden. Dies entspricht weiteren 10 (regulären) Park-ständen, so dass zukünftig insgesamt 55 Fahrzeuge legal und ohne Verkehrsbehinderungen in der Saarstraße abgestellt werden können.
Baustoffe
Beim Ausbau der Saarstraße werden die gleichen Materialien wie schon
beim Ausbau der Siedlung Eschweiler-Ost um den
Eduard-Mörike-Platz verwendet. Die Fahrbahn erhält einen
richtlinienkonformen Aufbau mit einer Oberflächenbefestigung aus Asphaltbeton.
Die Entwässerungsrinnen werden als dreizeilige Rinne aus Natursteinpflaster
hergestellt, wobei soweit wie möglich das vorhandene
Natursteinpflaster wieder verwendet werden soll. Als Trennung zwischen
Fahrbahn / Rinne und Gehweg ist ein Hochbordstein der Form H 15 / 30 mit
Basalt-Vorsatz vorgesehen, zwischen Fahrbahn und Parkstreifen wird ein Rundbordstein
der Form R 15 / 22 ebenfalls mit Basalt-Vorsatz eingebaut. Die Gehwege werden
mit Betonplatten A 300 in 8 cm Stärke mit Basalt-Vorsatz befestigt. Die
Verlegung erfolgt im Gehweg im Querverband und in den Einfahrtsbereichen im
Längsverband. Die Anpassungen an die Häuser sowie die Auszwicklungen erfolgen
mittels Mosaikpflaster.
Deckenaufbauten :
Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen (siehe Anlage 3):
Fahrbahn : 4
cm Asphaltbeton
AC 8 DN
14 cm Asphalttragschicht
AC 32 TN
47 cm Frostschutzschicht
0/45 mm
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65 cm Gesamtaufbau
Gehwege / Einfahrten : 8 cm Betonplatten
A 300 mit Basalt-Vorsatz
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbeton
13 cm Frostschutzschicht
0/45 mm
----------------------------------------------------------
40 cm Gesamtaufbau
Parkstreifen : 8
cm Betonsteinpflaster
20 x 15 cm anthrazit
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbeton
23 cm Frostschutzschicht
0/45 mm
----------------------------------------------------------
50 cm Gesamtaufbau
Entwässerung
Zusammen mit
dem Straßenbau werden auch der Hauptkanal sowie, falls erforderlich, die
Hausanschlusslei-tungen erneuert. Um überlange Anschlussleitungen zu vermeiden,
wird im Platzbereich der Hauptkanal auf beiden Seiten der Grünfläche verlegt.
Nach
derzeitigem Kenntnisstand verfügen alle Häuser über einen Hausanschluss an die
bestehende Kanalisa-tion, wobei sich zum Teil mehrere Häuser einen
Hausanschluss teilen. Hier wird im Vorfeld der Baumaßnahme der bauliche Zustand
dieser Anschlussleitungen untersucht. Diese werden an den neuen Kanal
umgeklemmt und bei Bedarf im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche zu Lasten
des Hauseigentümers saniert.
Unabhängig von
den im öffentlichen Verkehrsraum geplanten Arbeiten wurde festgestellt, dass
hinter den Häusern mehrere Sammelleitungen - größtenteils oberirdisch -
existieren, die das Niederschlagswasser der rück-wärtigen Dach- und Hofflächen
sammeln und an insgesamt 6 Stellen in den Hauptkanal einleiten. Es existiert
kein einheitlicher Ausbaustandard, jeder Hauseigentümer leitet das Wasser so
weiter, wie es für ihn am günstigsten ist. Um zukünftig zu erwartende Probleme,
insbesondere bei Eigentumswechsel, zu vermeiden, ist es erforderlich, diesen
Zustand dahingehend zu ändern, dass jeder Hauseigentümer das auf seinem
Grundstück anfallende Niederschlagswasser durch das Haus nach vorne in den vorhandenen
Kanalhausanschluss leitet. Nachdem dies für alle Grundstücke erfolgt ist, kann
der vorhandene Anschluss der Sammelleitungen außer Betrieb genommen werden.
Seitens der Stadt Eschweiler ist hier eine Frist von 5 Jahren vorgesehen, in
der auch eine Beratung durch die Stadt Eschweiler hinsichtlich der Durchführung
der Arbeiten vor Ort erfolgen kann. Die Kosten hierfür variieren stark
entsprechend der vorgefundenen Rahmenbedingungen (Lage von vorhandenen
Entwässerungsleitungen im Haus, Unterkellerung des Hauses, etc.) und den
möglichen Eigenleistungen bei der Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen und
können im ungünstigsten Fall bis zu ca. 4.500 € je Haus betragen.
Beleuchtung
Die vorhandene
Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahr 1981 und besteht aus insgesamt 5
Langfeldleuchten. Mit den vorhandenen Leuchten ist insbesondere im Platzbereich
keine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes gegeben. Aus
diesen Gründen wird die Beleuchtungsanlage erneuert.
Analog zur
Siedlung Eschweiler-Ost um den
Eduard-Mörike-Platz
wird die Leuchte „Laterne“ von Siteco mit LED-Leuchtmitteln verwendet. Um eine
DIN-EN gerechte Ausleuchtung des Straßenraumes zu gewährleisten, werden
insgesamt 14 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 5,00 m versetzt. Jede
Leuchte hat eine Leistung von 20 W, die Leistung während der Nachtreduzierung
beträgt 10 W. Die Farbtemperatur beträgt 4000 Kelvin.
Barrierefreiheit
Die
Erfordernisse zur Barrierefreiheit wurden bei der vorliegenden Planung
berücksichtigt. Im Rahmen der Anbin-dung des OBI-Marktes an die Dürener Straße
gegenüber der Saarstraße wird diese Kreuzung signalisiert und komplett unter
Beachtung des „Leitfadens 2012: Barrierefreiheit im
Straßenraum“ ausgebaut. Zudem wird eine barrierefreie Querung der Saarstraße
südlich des Platzbereiches vorgesehen.
Der Ausbau
erfolgt analog zu den in der Vorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im
öffentlichen Verkehrsraum“ vorgestellten Standards.
Grunderwerb
Im Rahmen der
Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
Durchführung der Baumaßnahme
Die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme wird den Anliegern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Diese soll am Mittwoch, den 11. Mai 2016 um 18.00 Uhr in der Bürger-begegnungsstätte Eschweiler-Ost stattfinden.
Über das Ergebnis dieser Veranstaltung und den sich daraus gegebenenfalls ergebenden Änderungen wird der Ausschuss in seiner Sitzung am 23.06.2016 in Kenntnis gesetzt und die eventuell geänderte Planung beschlossen. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Die Vergabe soll im Haupt- und Finanzausschuss am 21. September 2016 erfolgen, so dass der frühestmögliche Baubeginn Mitte Oktober 2016 ist. Der genaue Zeitpunkt ist mit dem Ausbau der Anbindung des geplanten OBI-Marktes an die Dürener Straße abzustimmen.
Für die Dauer der Arbeiten muss mit Beeinträchtigungen gerechnet werden. Die Arbeiten müssen teilweise unter Vollsperrung der Straße ausgeführt werden. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienst-stellen.
Die Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen werden im Vorfeld der Baumaßnahme angeschrieben, ob ihrerseits die Verlegung neuer Leitungen geplant ist. In dem zu Beginn jedes Jahres durchgeführten Abstim-mungsgespräch zwischen der Stadt Eschweiler und den Vertretern der Versorgungsträger wurden diese bereits über die geplante Baumaßnahme Saarstraße informiert. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Arbeiten seitens der Versorgungsunternehmen in der Saarstraße geplant.
Die Arbeiten werden voraussichtlich ca. 7 Monate dauern.
Erträge/ Einzahlungen
Anliegerbeiträge
Für die Baumaßnahme Saarstraße sind die
Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz
NRW gegeben. Auf Grund der besonderen Geometrie der Saarstraße mit der
platz-artigen Aufweitung ist für die Abrechnung der Anliegerbeiträge die
Aufstellung einer Sondersatzung erforderlich.
Ausgaben
Straßenbau Saarstraße
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Straße inkl.
Beleuchtung, Begrünung und Planung belaufen sich nach der derzeitiger
Kostenschätzung auf rd. 435.500,00 €.
Im Haushaltsplan 2016 stehen bei dem bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen - geführten Sachkonto 09110002 - Saarstraße -, IV16AIB021, für 2016 435.500 € zur Verfügung.
Kanalbau
Saarstraße
Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für die Erneuerung des Kanals in der Saarstraße auf rd. 320.000 €; die Kosten für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse belaufen sich auf rd. 38.000 €.
Im Haushaltsplan 2016 stehen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 09110002 - Kanal Saarstraße -, IV16AIB019, für 2016 320.000,00 € zur Verfügung.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 38.000 € für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse stehen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – für 2016 zur Verfügung.
Die Umgestaltung der Saarstraße bindet Arbeitskraft in der Abteilung
660.