Betreff
Prüffähiger Entwurf des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Eschweiler
Vorlage
071/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler  nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2015 zur Kenntnis.

 

Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, welcher sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

 


Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gemäß § 95 (3) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.

 

Wie bereits für die Vorjahre praktiziert, wurde eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und der Anlagen mit gesondertem Schreiben vom 11.03.2016 an die Fraktionsvorsitzenden sowie den Einzelvertreter im Rat übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können. Der Verwaltungsvorlage sind die Schlussbilanz, die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie Lagebericht und Anhang ohne Anlagen beigefügt. Aus Kostengründen wird auf die Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der Anlagen verzichtet.

 

Die Haushaltsplanung 2015 ging zunächst von einem Jahresfehlbedarf in Höhe von - 16.602.100 € aus. Mehraufwendungen von rd. 715.000 € im Bereich der Personalaufwendungen und in Höhe von rd. 1,3 Mio. € im Bereich der Versorgungsaufwendungen ergaben sich insbesondere aus der Bildung von Pensions- bzw. Beihilferückstellungen. Aus erheblichen Gewerbesteuernachzahlungen resultiert eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 19,8 Mio. €  Hier war die Verwaltung jedoch aufgrund eingelegter Rechtsbehelfe bzw. angekündigter Klagen von Unternehmen gegen Gewerbesteuerzerlegungen  unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzipes gehalten,  möglichen Rückzahlungsansprüchen durch die Bildung einer (ergebnisverschlechternden) Drohverlustrückstellung in Höhe von 20 Mio. Euro zu begegnen.

 

Im Vergleich zum geplanten Fehlbedarf stellt das Jahresergebnis von -13.965.488,83 € eine Verbesserung in Höhe von + 2.636.611,17 € dar. Zum Ausgleich der Ergebnisrechnung 2015 sind entsprechende Mittel der allgemeinen Rücklage in Anspruch zu nehmen.

 

Der in der Finanzrechnung ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von 1.185.793,57 € berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2014 ausgewiesenen Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von 3.125.217,83 €.

 

Die Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2015 wurde unter Anwendung des § 95 GO NRW und den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. 

 

Forderungen werden unterjährig wertberichtigt durch Niederschlagung und Erlass.  Zum jeweiligen Bilanzstichtag sind weitere  Wertberichtigungen  auf Forderungen getrennt nach Einzel- und Pauschalwertberichtigung vorzunehmen. Danach waren zum Stichtag 31.12.2015 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt 1.719.996,82 € aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt 2.277.881,05 € ergibt sich eine ergebniswirksame Verbesserung in Höhe von 557.884,23 €.

 

Die Bilanz zum 31.12.2015 weist unter Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt einen Bilanzsaldo von 426.561.613,00 Euro aus. Damit hat sich der Bilanzsaldo im Laufe des Jahres 2015 um 7.636.483,28 € im Vergleich zum Stichtag 31.12.2014 verringert.

 

Zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2014 in Höhe von -3.192.167,67 € wurde die allgemeine Rücklage belastet. Diese hatte zum Jahresbeginn 2015 damit einen Bestand von 52.410.245,48 €. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw. Abgänge zur allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW die Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen  sowie die außerplanmäßige Abschreibung der Finanzanlagen (-4.543.006 €) gebucht.

Eine Übersicht hierzu befindet sich als Ergänzung bei  der Gesamtergebnisrechnung. Insgesamt beläuft sich damit die allgemeine Rücklage zum 31.12.2015 (ohne Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2015) auf 47.656.213,74 €. Zum Jahresbeginn 2016 ergibt sich damit ein Anfangsbestand in Höhe von 33.690.724,91 €.

 

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2015 (80.982.637,57 €) bestehen im Wesentlichen gegenüber dem öffentlichen Bereich bei folgenden Banken: Sparkasse Aachen, NRW Bank, HSH Nordbank, HypoVereinsbank, Landesbank Hessen-Thüringen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

 

Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ergeben sich aus den entsprechenden Kreditaufnahmen in Form von Tagegeldkrediten zur Liquiditätssicherung der Zahlungsabwicklung und belaufen sich zum 31.12.2015 auf  78.151.000 €. Dieses im Vergleich zum Vorjahr merklich abgesenkte Niveau ist insbesondere die positive Auswirkung der erhaltenen Gewerbesteuernachzahlungen.

 

Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnissen sowohl im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend hingewiesen.

 

Mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2015 wird dieser zunächst nur entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet, welcher sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Erst nach Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2015 und seiner anschließenden Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen nicht ausgeschlossen werden.