Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt
den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2015 zur
Kenntnis.
Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der
Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der
Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen, welcher sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen
Rechnungsprüfung bedient.
Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein
Lagebericht beizufügen.
Gemäß § 95 (3) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer
aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister
leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.
Wie bereits für die Vorjahre praktiziert, wurde eine Ausfertigung des
Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2015
einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und der Anlagen mit
gesondertem Schreiben vom 11.03.2016 an die Fraktionsvorsitzenden sowie den
Einzelvertreter im Rat übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei
Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur
Verfügung gestellt werden können. Der Verwaltungsvorlage sind die
Schlussbilanz, die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie Lagebericht und
Anhang ohne Anlagen beigefügt. Aus Kostengründen wird auf die Beifügung der
jeweiligen Teilrechnungen sowie der Anlagen verzichtet.
Die Haushaltsplanung 2015 ging zunächst von einem Jahresfehlbedarf in
Höhe von - 16.602.100 € aus. Mehraufwendungen von rd. 715.000 € im Bereich der
Personalaufwendungen und in Höhe von rd. 1,3 Mio. € im Bereich der
Versorgungsaufwendungen ergaben sich insbesondere aus der Bildung von Pensions-
bzw. Beihilferückstellungen. Aus erheblichen Gewerbesteuernachzahlungen
resultiert eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 19,8 Mio. € Hier war die Verwaltung jedoch aufgrund
eingelegter Rechtsbehelfe bzw. angekündigter Klagen von Unternehmen gegen
Gewerbesteuerzerlegungen unter
Berücksichtigung des Vorsichtsprinzipes gehalten, möglichen Rückzahlungsansprüchen durch die
Bildung einer (ergebnisverschlechternden) Drohverlustrückstellung in Höhe von
20 Mio. Euro zu begegnen.
Im Vergleich zum geplanten Fehlbedarf stellt das Jahresergebnis von
-13.965.488,83 € eine Verbesserung in Höhe von + 2.636.611,17 € dar. Zum
Ausgleich der Ergebnisrechnung 2015 sind entsprechende Mittel der allgemeinen
Rücklage in Anspruch zu nehmen.
Der in der Finanzrechnung ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in
Höhe von 1.185.793,57 € berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen
Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2014 ausgewiesenen Bestand der
Liquiden Mittel in Höhe von 3.125.217,83 €.
Die Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2015 wurde unter Anwendung
des § 95 GO NRW und den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW
(GemHVO NRW) aufgestellt.
Forderungen werden unterjährig wertberichtigt durch Niederschlagung und
Erlass. Zum jeweiligen Bilanzstichtag
sind weitere Wertberichtigungen auf Forderungen getrennt nach Einzel- und
Pauschalwertberichtigung vorzunehmen. Danach waren zum Stichtag 31.12.2015 Einzel-
und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt 1.719.996,82 €
aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden
Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt 2.277.881,05 €
ergibt sich eine ergebniswirksame Verbesserung in Höhe von 557.884,23 €.
Die Bilanz zum 31.12.2015 weist unter Berücksichtigung der Salden der
Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt einen Bilanzsaldo von 426.561.613,00
Euro aus. Damit hat sich der Bilanzsaldo im Laufe des Jahres 2015 um
7.636.483,28 € im Vergleich zum Stichtag 31.12.2014 verringert.
Zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2014 in Höhe von -3.192.167,67 €
wurde die allgemeine Rücklage belastet. Diese hatte zum Jahresbeginn 2015 damit
einen Bestand von 52.410.245,48 €. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen
als Zu- bzw. Abgänge zur allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gem. § 43 Abs. 3
GemHVO NRW die Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von
Sachanlagen sowie die außerplanmäßige
Abschreibung der Finanzanlagen (-4.543.006 €) gebucht.
Eine Übersicht hierzu befindet sich als Ergänzung bei der Gesamtergebnisrechnung. Insgesamt beläuft
sich damit die allgemeine Rücklage zum 31.12.2015 (ohne Verrechnung des
Jahresfehlbetrages 2015) auf 47.656.213,74 €. Zum Jahresbeginn 2016 ergibt sich
damit ein Anfangsbestand in Höhe von 33.690.724,91 €.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2015
(80.982.637,57 €) bestehen im Wesentlichen gegenüber dem öffentlichen
Bereich bei folgenden Banken: Sparkasse Aachen, NRW Bank, HSH Nordbank, HypoVereinsbank,
Landesbank Hessen-Thüringen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
ergeben sich aus den entsprechenden Kreditaufnahmen in Form von Tagegeldkrediten
zur Liquiditätssicherung der Zahlungsabwicklung und belaufen sich zum
31.12.2015 auf 78.151.000 €. Dieses im
Vergleich zum Vorjahr merklich abgesenkte Niveau ist insbesondere die positive
Auswirkung der erhaltenen Gewerbesteuernachzahlungen.
Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnissen sowohl
im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend hingewiesen.
Mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses
2015 wird dieser zunächst nur entgegengenommen und an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet, welcher sich zur
Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Erst nach
Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die
Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses
vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der
Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2015 und seiner anschließenden
Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen
nicht ausgeschlossen werden.