Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die Entwürfe der Gesamtabschlüsse der
Stadt Eschweiler 2011 bis 2014 zur Kenntnis.
Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 werden zur örtlichen
Prüfung sowie zur Vorbereitung der Bestätigung der Gesamtabschlüsse und
Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen, welcher sich zur konkreten Durchführung der Gesamtabschlussprüfung
der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) haben alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 des NKF Einführungsgesetztes NRW (NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) aufzustellen.
Der Gesamtabschluss fasst den Jahresabschluss der Stadt und die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche - analog des Konzernabschlusses der Privatwirtschaft - zusammen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Eschweiler und
ihrer Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des „Konzerns Stadt Eschweiler“ zu ermöglichen.
Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Absatz 1
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus
- der Gesamtbilanz
(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Abschlussstichtag, die Gliederung der Gesamtbilanz entspricht der Mindestgliederung gemäß § 41 GemHVO NRW),
- der Gesamtergebnisrechnung
(aus der gemeindlichen Ergebnisrechnung abgeleitete Darstellung und Nachweis des für die gesamte gemeindliche Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr tatsächlich erzielten Ressourcenaufkommens und des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs)
- und dem Gesamtanhang
(Erläuterungen u.a. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur Gesamtbilanz, und zur Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Hinweise auf Verantwortliche)
Ferner ist er um
- einen Gesamtlagebericht
(auf den Gesamtabschluss ausgerichtete Darstellung und Erläuterung des Geschäftsablaufs und der wirtschaftlichen Gesamtlage der Stadt Eschweiler)
- sowie einen Beteiligungsbericht
(auf die gemeindlichen Betriebe bezogene Erläuterung der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Stadt Eschweiler)
zu ergänzen (vgl. §§ 116 Absatz 1 GO NRW, 49 Absatz 2 GemHVO NRW).
In der Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2015 hat die Verwaltung den
prüffähigen Entwurf des Gesamtabschlusses 2010
eingebracht. Der Stadtrat hat den Entwurf des Gesamtabschlusses zur
Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 endete mit der Erteilung eines
uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes. Hinsichtlich der Bestätigung des
Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 und zur Entlastung des Bürgermeisters
wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 043/16 verwiesen.
Auf der Grundlage des Gesamtabschlusses 2010 erfolgte die Erstellung der
Entwürfe der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 - 2014.
Aufgrund der Komplexität sowie der schwierigen, inhaltlichen, rechtlichen
und wirtschaftlichen Anforderungen hat sich die Stadt Eschweiler dazu
entschieden, sich hierfür externer Kompetenz zu bedienen. (Beschluss über die
Auftragserteilung erfolgte mit Verwaltungsvorlage Nr. 245/15).
Ursprünglich war vorgesehen, von
der Vereinfachungsregelung zur Beschleunigung kommunaler Gesamtabschlüsse
Gebrauch zu machen und die Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014
der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beizufügen.
In Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung wird hiervon jedoch
abgewichen; insbesondere um Erfahrungseffekte bei der Aufstellung künftiger
Gesamtabschlüsse durch eigenes Personal zu nutzen.
Übersicht Konsolidierungskreis - ab 2013
(Bewertung WBE GmbH bis einschl. 2012 At-Equity)
Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sind
nur voll zu konsolidieren, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der
Gemeinde stehen oder die Gemeinde auf sie einen beherrschenden Einfluss hat.
In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht
einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde zu vermitteln,
von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Stadt Eschweiler ist unmittelbar mit 75,1% an der Städtisches
Wasserwerk Eschweiler GmbH und zu 100,0% an der Strukturförderungsgesellschaft
Eschweiler mbH & Co. KG sowie der Betreuungseinrichtungen für Kinder &
Jugendliche der Stadt Eschweiler, Anstalt öffentlichen Rechts BKJ, Eschweiler,
beteiligt. Diese Tochterunternehmen werden mit der Stadt Eschweiler
vollkonsolidiert. Weiterhin ist die Stadt Eschweiler seit dem 01.01.2013
alleinige Gesellschafterin der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH.
Die WBE wurde bis zum 31.12.2012 mangels einheitlicher Leitung und
Kontrollrechte sowie der Zurechnung der wirtschaftlichen Risiken zur
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG nicht konsolidiert. Die Stadt
Eschweiler hat den Anteil von 49 % zum 01.01.2013 von der Schönmackers
Umweltdienste GmbH & Co. KG erworben und nimmt für das Geschäftsjahr 2013 erstmals
eine Vollkonsolidierung der WBE vor.
Außerdem ist die Stadt Eschweiler zu 57,45% an der GeTeCe Eschweiler
GmbH und zu 100 % an der Strukturförderung
Eschweiler Verwaltungs-GmbH beteiligt. Eine Überprüfung der Wesentlichkeit
dieser Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss ergab, dass sie für die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung
gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist.
Weitere unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen bestehen
nicht.
Unternehmen, die unter maßgeblichem Einfluss der Stadt Eschweiler stehen
und für die zum 31.12.2013 eine At-Equity Bilanzierung vorzunehmen ist, sind
die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH (41,0%) und, aufgrund der 24,14 %-igen
Beteiligung der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH, die Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH.
Für die Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (25,01%) ergab eine Überprüfung
der Wesentlichkeit, dass die Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter
Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist. Auf eine At-Equity-Bewertung wird
insoweit verzichtet.
Die Abschlüsse der Gesamtergebnisrechnungen 2011 bis 2014 für den
Konzern Stadt Eschweiler sowie die Entwicklung
der Bilanzsummen der Gesamtbilanzen 2011 bis 2014 bzw. des Eigenkapitals
stellen sich wie folgt dar:
Weitere detaillierte Erläuterungen zu den Gesamtabschlüssen 2011 bis 2014
sind dem Anhang, dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht des jeweiligen
Jahres zu entnehmen.
Die gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW zu erstellenden Beteiligungsberichte, in
dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt
Eschweiler zu erläutern ist, sind dem jeweiligen Gesamtabschluss beigefügt.
Auf die Beifügung der Auflistung gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW (Mitglieder
des Verwaltungsvorstandes sowie der Ratsmitglieder) als Anlage für die
Verwaltungsvorlage wurde verzichtet, da sie unverändert den jeweils
festgestellten Jahresabschlüssen 2011 - 2014 entnommen werden kann.
Im Übrigen werden die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 im Internet
veröffentlicht. Sie stehen unter www.eschweiler.de zum Abruf zur Verfügung.
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