Betreff
Prüffähige Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Stadt Eschweiler 2011 - 2014
Vorlage
070/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Stadt Eschweiler 2011 bis 2014 zur Kenntnis.

 

Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 werden zur örtlichen Prüfung sowie zur Vorbereitung der Bestätigung der Gesamtabschlüsse und Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, welcher sich zur konkreten Durchführung der Gesamtabschlussprüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

 


 

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) haben alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 des NKF Einführungsgesetztes NRW (NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss fasst den Jahresabschluss der Stadt und die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche - analog des Konzernabschlusses der Privatwirtschaft - zusammen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Eschweiler und

ihrer Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des „Konzerns Stadt Eschweiler“ zu ermöglichen.

 

Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Absatz 1

Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus

 

- der Gesamtbilanz

(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Abschlussstichtag, die Gliederung der Gesamtbilanz entspricht der Mindestgliederung gemäß § 41 GemHVO NRW),

 

- der Gesamtergebnisrechnung

(aus der gemeindlichen Ergebnisrechnung abgeleitete Darstellung und Nachweis des für die gesamte gemeindliche Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr tatsächlich erzielten Ressourcenaufkommens und des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs)

 

- und dem Gesamtanhang

(Erläuterungen u.a. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur Gesamtbilanz, und zur Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Hinweise auf Verantwortliche)

 

Ferner ist er um

 

- einen Gesamtlagebericht

(auf den Gesamtabschluss ausgerichtete Darstellung und Erläuterung des Geschäftsablaufs und der wirtschaftlichen Gesamtlage der Stadt Eschweiler)

 

- sowie einen Beteiligungsbericht

(auf die gemeindlichen Betriebe bezogene Erläuterung der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Stadt Eschweiler)

 

zu ergänzen (vgl. §§ 116 Absatz 1 GO NRW, 49 Absatz 2 GemHVO NRW).

 

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2015 hat die Verwaltung den prüffähigen Entwurf des Gesamtabschlusses 2010  eingebracht. Der Stadtrat hat den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 endete mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes. Hinsichtlich der Bestätigung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 und zur Entlastung des Bürgermeisters wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 043/16 verwiesen.

 

Auf der Grundlage des Gesamtabschlusses 2010 erfolgte die Erstellung der Entwürfe der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 - 2014.

Aufgrund der Komplexität sowie der schwierigen, inhaltlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen hat sich die Stadt Eschweiler dazu entschieden, sich hierfür externer Kompetenz zu bedienen. (Beschluss über die Auftragserteilung erfolgte mit Verwaltungsvorlage Nr. 245/15).

 

Ursprünglich war  vorgesehen, von der Vereinfachungsregelung zur Beschleunigung kommunaler Gesamtabschlüsse Gebrauch zu machen und die Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beizufügen.

In Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung wird hiervon jedoch abgewichen; insbesondere um Erfahrungseffekte bei der Aufstellung künftiger Gesamtabschlüsse durch eigenes Personal zu nutzen.

 

 

 

Übersicht Konsolidierungskreis - ab 2013

(Bewertung WBE GmbH bis einschl. 2012 At-Equity)

 

 

 

Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sind nur voll zu konsolidieren, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Gemeinde stehen oder die Gemeinde auf sie einen beherrschenden Einfluss hat.

 

In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.

 

Die Stadt Eschweiler ist unmittelbar mit 75,1% an der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH und zu 100,0% an der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG sowie der Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler, Anstalt öffentlichen Rechts BKJ, Eschweiler, beteiligt. Diese Tochterunternehmen werden mit der Stadt Eschweiler vollkonsolidiert. Weiterhin ist die Stadt Eschweiler seit dem 01.01.2013 alleinige Gesellschafterin der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH.

 

Die WBE wurde bis zum 31.12.2012 mangels einheitlicher Leitung und Kontrollrechte sowie der Zurechnung der wirtschaftlichen Risiken zur Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG nicht konsolidiert. Die Stadt Eschweiler hat den Anteil von 49 % zum 01.01.2013 von der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG erworben und nimmt für das Geschäftsjahr 2013 erstmals eine Vollkonsolidierung der WBE vor.

 

Außerdem ist die Stadt Eschweiler zu 57,45% an der GeTeCe Eschweiler GmbH  und zu 100 % an der Strukturförderung Eschweiler Verwaltungs-GmbH beteiligt. Eine Überprüfung der Wesentlichkeit dieser Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss ergab, dass sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist.

 

Weitere unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen bestehen nicht.

 

Unternehmen, die unter maßgeblichem Einfluss der Stadt Eschweiler stehen und für die zum 31.12.2013 eine At-Equity Bilanzierung vorzunehmen ist, sind die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH (41,0%) und, aufgrund der 24,14 %-igen Beteiligung der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH, die Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH.

 

Für die Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (25,01%) ergab eine Überprüfung der Wesentlichkeit, dass die Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist. Auf eine At-Equity-Bewertung wird insoweit verzichtet.

 

Die Abschlüsse der Gesamtergebnisrechnungen 2011 bis 2014 für den Konzern Stadt Eschweiler  sowie die Entwicklung der Bilanzsummen der Gesamtbilanzen 2011 bis 2014 bzw. des Eigenkapitals stellen sich wie folgt dar:

 

 

Weitere detaillierte Erläuterungen zu den Gesamtabschlüssen 2011 bis 2014 sind dem Anhang, dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht des jeweiligen Jahres zu entnehmen.

 

Die gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW zu erstellenden Beteiligungsberichte, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Eschweiler zu erläutern ist, sind dem jeweiligen Gesamtabschluss beigefügt.

 

Auf die Beifügung der Auflistung gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie der Ratsmitglieder) als Anlage für die Verwaltungsvorlage wurde verzichtet, da sie unverändert den jeweils festgestellten Jahresabschlüssen 2011 - 2014 entnommen werden kann.

 

Im Übrigen werden die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 im Internet veröffentlicht. Sie stehen unter www.eschweiler.de zum Abruf zur Verfügung.

 


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