Betreff
Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Vorlage
210/14
Art
Einführung und Verpflichtung

Die Stellvertreter des Bürgermeisters werden vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.”

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

 

“Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.”

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Nach Durchführung der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters in der konstituierenden Sitzung werden die gewählten Kandidaten von ihm gefragt, ob sie die Wahl annehmen.

 

Anschließend werden die Stellvertreter nach Abgabe ihrer Annahmeerklärung gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW vom Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

 

Anmerkung:

Vordrucke für die Verpflichtung werden in der Sitzung vorgelegt.


Keine.

 


Keine.