Betreff
Errichtung einer 5-gruppigen Kindertagesstätte am Patternhof
Vorlage
064/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Errichtung einer 5-gruppigen Kindertagesstätte auf dem im beiliegenden Plan gekennzeichneten Nebengelände des Sportplatzes Patternhof wird zugestimmt.

 


Die Verpflichtung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe zur Einlösung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz erfordert u.a. wegen der in den Jahren 2011 bis 2015 deutlich angestiegenen Geburtenrate in Eschweiler eine fortlaufende Anpassung des Angebotes an Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Neben den schon projektierten Maßnahmen zur Errichtung von Kindertagesstätten auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule in Dürwiß und auf dem Ringofengelände, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Inbetriebnahme einer weiteren fünfgruppigen Einrichtung erforderlich. Zu den Details der Jugendhilfeplanung im Teilfachplan „Kindertagesbetreuung“ wird auf die Vorlage 019/16 verwiesen.

 

Als hierfür geeigneten zentralen Standort wird eine Fläche auf dem Nebengelände des Sportplatzes Patternhof angesehen. Diese Fläche wird über die Ludwigstraße an das Verkehrsnetz angebunden, soll aber auch eine fußläufige Wegeverbindung von der Bergrather Straße aus erhalten. Auf die beiliegende Planskizze wird verwiesen.

 

Aus Kostengründen, aber auch zur Verkürzung der notwendigen Vorbereitungs- und Bauzeit soll hier die gleiche Kindertagesstättenanlage entstehen, wie sie für das Ringofengelände genehmigt ist und mit deren Bau begonnen wurde. Damit lassen sich voraussichtlich Einsparungen bei den Architekten- und Ingenieurhonoraren erzielen, sind aber auch günstigere Preise bei den ausführenden Firmen zu erwarten.

 

Der Bau der Anlage soll wie auch für die Kindertagesstätte Ringofengelände über die Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH abgewickelt werden, als Träger ist die BKJ – Betreuungseinrichtungen für Kinder u. Jugendliche der Stadt Eschweiler – vorgesehen.

 


Die Kosten der Baumaßnahme werden auf insgesamt ca. 2,5 Millionen Euro geschätzt. Die Finanzierung soll  über die Strukturfördergesellschaft erfolgen. Daneben wäre über den städt. Haushalt  die Errichtung einer Zaunanlage und die Anlegung der fußläufigen Verbindung von der Bergrather Straße  zu finanzieren. Hier wird von einer Größenordnung von ca. 40.000 € ausgegangen. Entsprechende Mittel werden bei der Haushaltsplanaufstellung 2017 angemeldet.

 


Die Abwicklung erfolgt durch den zu beauftragenden Architekten und die Strukturfördergesellschaft mit Unterstützungsleistungen durch städt. Mitarbeiter/innen.