Der Errichtung einer
5-gruppigen Kindertagesstätte auf dem im beiliegenden Plan gekennzeichneten
Nebengelände des Sportplatzes Patternhof wird zugestimmt.
Die Verpflichtung
des örtlichen Trägers der Jugendhilfe zur Einlösung des Rechtsanspruches auf
einen Betreuungsplatz erfordert u.a. wegen der in den Jahren 2011 bis 2015
deutlich angestiegenen Geburtenrate in Eschweiler eine fortlaufende Anpassung
des Angebotes an Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Neben den schon
projektierten Maßnahmen zur Errichtung von Kindertagesstätten auf dem Gelände
der ehemaligen Hauptschule in Dürwiß und auf dem Ringofengelände, ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Inbetriebnahme einer weiteren fünfgruppigen
Einrichtung erforderlich. Zu den Details der Jugendhilfeplanung im Teilfachplan
„Kindertagesbetreuung“ wird auf die Vorlage 019/16 verwiesen.
Als hierfür
geeigneten zentralen Standort wird eine Fläche auf dem Nebengelände des
Sportplatzes Patternhof angesehen. Diese Fläche wird über die Ludwigstraße an
das Verkehrsnetz angebunden, soll aber auch eine fußläufige Wegeverbindung von
der Bergrather Straße aus erhalten. Auf die beiliegende Planskizze wird
verwiesen.
Aus Kostengründen,
aber auch zur Verkürzung der notwendigen Vorbereitungs- und Bauzeit soll hier
die gleiche Kindertagesstättenanlage entstehen, wie sie für das Ringofengelände
genehmigt ist und mit deren Bau begonnen wurde. Damit lassen sich
voraussichtlich Einsparungen bei den Architekten- und Ingenieurhonoraren
erzielen, sind aber auch günstigere Preise bei den ausführenden Firmen zu
erwarten.
Der Bau der Anlage
soll wie auch für die Kindertagesstätte Ringofengelände über die
Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH abgewickelt werden, als Träger
ist die BKJ – Betreuungseinrichtungen für Kinder u. Jugendliche der Stadt
Eschweiler – vorgesehen.
Die Kosten der Baumaßnahme werden auf insgesamt ca. 2,5 Millionen Euro geschätzt. Die Finanzierung soll über die Strukturfördergesellschaft erfolgen. Daneben wäre über den städt. Haushalt die Errichtung einer Zaunanlage und die Anlegung der fußläufigen Verbindung von der Bergrather Straße zu finanzieren. Hier wird von einer Größenordnung von ca. 40.000 € ausgegangen. Entsprechende Mittel werden bei der Haushaltsplanaufstellung 2017 angemeldet.
Die Abwicklung
erfolgt durch den zu beauftragenden Architekten und die
Strukturfördergesellschaft mit Unterstützungsleistungen durch städt.
Mitarbeiter/innen.