1. Der Schulausschuss der Stadt Eschweiler beschließt, als stimmberechtigtes Mitglied für die Wahl der Schulleiterin / des Schulleiters
Herrn RM
Achim Schyns und im Falle seiner Vertretung Herrn RM Frank Wagner
in die Schulkonferenz der Katholischen Grundschule Barbaraschule als Vertreter des Schulträgers zu entsenden.
2. Zusätzlich zu dem stimmberechtigten Mitglied – Beschlussentwurf 1 – werden keine weiteren Vertreter in die Schulkonferenz der Katholischen Grundschule Barbaraschule entsandt.
Datum |
Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A. |
Unterschrift Ratsmitglied |
29.02.2016 |
gez. Bertram |
gez. Schultheis |
Die bisherige Schulleiterin der KGS Barbaraschule, Frau Wunderlich, nimmt diese Funktion seit April 2015 nicht mehr wahr. Die Stelle wurde zwischenzeitlich mehrfach durch die Bezirksregierung Köln ausgeschrieben. Diese bat die Schule mit Schreiben vom 19.02.2016 um Durchführung des nach dem Schulgesetz vorgesehenen Wahlverfahrens.
Gemäß § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl die Schulleiteirn oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Hierzu ist eine Entscheidung gemäß Beschlussentwurf Ziffer 1 erforderlich.
Zusätzlich besteht für den Schulträger die Option, bis zu drei weitere Vertreter/innen zu benennen, die an dem Wahlverfahren der jeweiligen Schulkonferenz beratend teilnehmen können. Korrespondierend zur Verfahrensweise bei den bisherigen Schulleiterwahlverfahren, zu denen nur ein (stimmberechtigter) Vertreter in die Schulkonferenz entsandt wurde, wird vorgeschlagen, auch in diesem Fall auf die Entsendung zusätzlicher, beratender Vertreter zu verzichten.
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Eschweiler.
Der Beschluss hat keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.