Betreff
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters für die Schulkonferenz der KGS Barbaraschule zur Wahl der Schulleiterin / des Schulleiters
Vorlage
061/16
Art
Dringliche Entscheidung BGM und RM

1.       Der Schulausschuss der Stadt Eschweiler beschließt, als stimmberechtigtes Mitglied für die Wahl der Schulleiterin / des Schulleiters

 

Herrn RM Achim Schyns und im Falle seiner Vertretung Herrn RM Frank Wagner

 

in die Schulkonferenz der Katholischen Grundschule Barbaraschule als Vertreter des Schulträgers zu entsenden.

 

2.       Zusätzlich zu dem stimmberechtigten Mitglied – Beschlussentwurf 1 – werden keine weiteren Vertreter in die Schulkonferenz der Katholischen Grundschule Barbaraschule entsandt.

 

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

29.02.2016

 

 

gez. Bertram

 

gez. Schultheis

 

 


Die bisherige Schulleiterin der KGS Barbaraschule, Frau Wunderlich, nimmt diese Funktion seit April 2015 nicht mehr wahr. Die Stelle wurde zwischenzeitlich mehrfach durch die Bezirksregierung Köln ausgeschrieben. Diese bat die Schule mit Schreiben vom 19.02.2016 um Durchführung des nach dem Schulgesetz vorgesehenen Wahlverfahrens.

 

Gemäß § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl die Schulleiteirn oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Hierzu ist eine Entscheidung gemäß Beschlussentwurf Ziffer 1 erforderlich.

 

Zusätzlich besteht für den Schulträger die Option, bis zu drei weitere Vertreter/innen zu benennen, die an dem Wahlverfahren der jeweiligen Schulkonferenz beratend teilnehmen können. Korrespondierend zur Verfahrensweise bei den bisherigen Schulleiterwahlverfahren, zu denen nur ein (stimmberechtigter) Vertreter in die Schulkonferenz entsandt wurde, wird vorgeschlagen, auch in diesem Fall auf die Entsendung zusätzlicher, beratender Vertreter zu verzichten.

 


Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Eschweiler.


Der Beschluss hat keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.