Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die
nachfolgenden Änderungen in der Besetzung des Planungs-, Umwelt-, und
Bauausschusses, der Arbeitsgruppe Ortsbesichtigung und des
Jugendhilfeausschusses.
Bestellt werden:
a) Herr Wilfried
Berndt als stellvertretender Ausschussvorsitzender
des Planungs-,
Umwelt-, und Bauausschusses.
b) Herr Wilfried
Berndt anstelle von Herrn Marc Müller als stimmberechtigtes Mitglied
in die Arbeitsgruppe
Ortsbesichtigung.
c) Frau Renée Grafen
als persönliche Stellvertreterin von Frau Maria Mund
in den Jugendhilfeausschuss.
Im Nachgang zum Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 28.10.2015 (VV-Nr.
357/15) beantragte die CDU-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 03.03.2016
(siehe Anlage) die o.g. Änderungen in verschiedenen Gremien.
Rechtliche
Betrachtung:
zu a)
Scheidet ein Ausschussvorsitzender bzw. stellvertretender
Ausschussvorsitzender während der Wahl-periode aus, bestimmt die Fraktion, der
er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger (§ 58 Abs. 5 S. 5, 6 GO NRW).
zu b) Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss
aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Person oder Gruppe, welcher
das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3
S. 7 GO NRW).
zu c)
Für jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses
ist eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu
wählen. Die stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden
stimm-berechtigten Mitglieder werden von der Vertretungskörperschaft gewählt (§ 4 Abs. 2 und 3 AG-KJHG i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW).
Hinweis:
Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO kein Stimmrecht.
keine
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