Betreff
Amtseinführung und Vereidigung des Bürgermeisters
Vorlage
207/14
Art
Einführung und Verpflichtung

Der Bürgermeister wird vom Altersvorsitzenden eingeführt und vereidigt.

 

Die Vereidigungsformel lautet:

 

“Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.”

 

Der Vereidigte kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

 

“So wahr mir Gott helfe.”

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.


Nach Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Sitzung des Wahlausschusses am 27.05.2014 und Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtsblatt Nr. 13 vom 04.06.2014 erfolgt die Amtseinführung und Vereidigung des Bürgermeisters gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW durch den Altersvorsitzenden.

 

Der Diensteid des Bürgermeisters richtet sich nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen des § 38 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 46 Landesbeamtengesetz.

 


Keine.

 


Keine.