Der im Sachverhalt und den Anlagen dargestellten Planung der neuen Kindertagesstätte auf dem Gelände der ehem. Hauptschule Dürwiß wird zugestimmt.


Es wird Bezug genommen auf die bezüglich der Errichtung einer neuen Kindertagesstätte in Eschweiler-Dürwiß bereits erfolgten Beratungen und Beschlussfassungen, zuletzt in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2015 (nach Vorberatung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 03.12.2015). Zwischenzeitlich ist durch das beauftragte Architekturbüro Horbach + Kleicker, Aachen, die Entwurfsplanung für die Kindertagesstätte erfolgt und mit der Verwaltung abgestimmt worden. Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen. Die Planung ist am 02.02.2016 auch mit dem künftigen Betreiber der Kindertagessstätte, der Arbeiterwohlfahrt, abgestimmt worden.

 

Unter Einbeziehung des beauftragten Architekturbüros ist eine Gegenüberstellung der Kosten für verschiedene Kindertagesstätten erfolgt, mit dem Ziel Erkenntnisse zu gewinnen, ob möglicherweise durch Abwicklung über einen Generalunternehmer auf der Grundlage einer Funktionalausschreibung ein günstigerer Gesamtpreis zu erzielen ist. Auf die ebenfalls als Anlage beigefügte Zusammenstellung wird verwiesen. Einbezogen wurden dabei die Kostengruppen 300 – Baukonstruktion, 400 – technische Gebäudeausrüstung und 700 – Baunebenkosten und die so ermittelten Gesamtkosten dabei auf Kosten pro Gruppe heruntergebrochen. Bei den funktional ausgeschriebenen Kindertagesstätten stellten sich dabei tatsächlich günstigere Anschaffungskosten pro Gruppe heraus. Allerdings ist nach durch die Verwaltung durchgeführten Ortsbesichtigungen festzustellen, dass diese beiden Kindertagesstätten in Qualität und Nachhaltigkeit weit hinter den Kindertagesstätten mit Einzelgewerkausschreibung zurückbleiben. In einer Kindertagesstätte waren bereits vor Bezug, in der anderen nicht einmal  2 Jahre nach Bezug deutliche Mängel erkennbar. Insofern ist festzustellen, dass die günstigeren Preise auf Kosten der Qualität erzielt wurden und sich bereits jetzt das Entstehen von erhöhten Bauunterhaltungskosten abzeichnet. Letztlich ist damit nicht belegbar, dass mit den Funktionalausschreibungen ein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielt wurde. Insbesondere bei einer wie hier nach Kommunalinvestitionsfördergesetz geförderten Maßnahme ist eine Funktionalausschreibung aber nur dann zulässig, wenn sie wirtschaftlicher ist, als eine Einzelgewerkevergabe. Die  Die Verwaltung schlägt daher vor, es bei dem bewährten System der Einzelgewerkevergabe zu belassen.


Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2016 Mittel vorgesehen.

Produkt: 011111203, Bezeichnung: Techn. Gebäudemanagement

Sachkonto: 09110002, Investitionsnummer: IV16AIB023,

Bezeichnung: KG Dürwiß, Aufbauten und Außenanlagen

 

Haushaltsansatz 2016               2.390.000,00 €

Vormerkungen (Aufträge)                            56.999,77 €

Noch bestehende, nicht vorge-

merkte Ermächtigung                2.333.000,23 €

 


Die architektenmäßige Bearbeitung erfolgt durch das beauftragte Architekturbüro Horbach u. Kleicker, Aachen

und Personal der Abt. 601 – Techn. Gebäudemanagement -.