Betreff
Projektantrag: Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften
Vorlage
032/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Projektantrag Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften zur Kenntnis.

 

 

 


Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen (KJFP NRW) bietet seit dem Jahr 2011 über die Förderposition 1.2.2 „Kinder- und Jugendförderung in kommunalen Bildungslandschaften“ die Möglichkeit, koordinierende Tätigkeiten des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zu fördern.

Im Rahmen des Programms werden u.a. Projekte gefördert, die im Sinne einer Strukturentwicklung das Ziel verfolgen, Kooperationen und Vernetzungen der Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung untereinander zu entwickeln sowie darüber hinaus die Kooperation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit weiteren Bildungsakteuren in den Sozialräumen und Regionen nachhaltig zu unterstützen. Das Land NRW erwartet dabei von den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, dass diese sich aktiv in die Gestaltung kommunaler Bildungsnetzwerke einbringen bzw. einen Beitrag zu deren Entwicklung leisten. Grundsätzlich soll es sich bei kommunalen (lokalen) Bildungslandschaften um langfristige, professionell gestaltete, auf gemeinsames planvolles Handeln abzielende, kommunal-politisch gewollte Netzwerke zum Thema Bildung handeln. Dabei soll die Ausgestaltung bezogen auf einen lokalen Raum von der Perspektive des lernenden Subjektes (den Kindern und Jugendlichen) ausgehen und sowohl formale Bildungsorte umfassen als auch informelle Lernwelten einbeziehen.

 

Kurze Projektbeschreibung für Eschweiler:

 

Durch Begegnungen von Schüler/innen der weiterführenden Schulen und Besucher/innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingen, die der gleichen Altersgruppen angehören, soll ein kultureller, sozialer, emotionaler und schulischer Wissenstransfer ermöglicht werden. Ebenso werden durch Informationen, Kennenlernen, Begegnungen und gemeinsames Handeln Fremdheit abgebaut sowie Integration gefördert.

Basierend auf einen ganzheitlichen Bildungsbegriff, der neben formellen, informelle und nicht-formelle Bildungsprozesse auch unterschiedliche Lernorte, verschiedene soziale und kulturelle Konstellationen mit einschließt, ist Grundidee für das zur Förderung angemeldete Projekt, niederschwellige Angebote zu entwickeln.

Zielgruppe ist u.a. der Personenkreis der zugezogenen ausländischen Kinder und Jugendlichen, um deren Integration zu fördern und durch konkrete Angebote zu unterstützen. Weiterhin sollen im Rahmen des Projektes Angebote für Kinder und Jugendliche entwickelt werden, um deren Schwellenängste und Vorurteile abzubauen, soziale Kompetenzen zu stärken und kulturelle Bildung zu fördern. 

Aufgrund der vielfältigen Herausforderungen, die sich u.a. auch durch den Zuzug von ausländischen Kindern und Jugendlichen ergeben, hat sich die Verwaltung im Dezember 2015 dazu entschieden, einen Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm zu stellen. Um in diesem Jahr noch ins Förderprogramm aufgenommen zu werden, musste aufgrund der Fristen (20.01.2016) zeitnah ein Antrag gestellt werden, der mit Schreiben vom 11.01.2016 an das Landesjugendamt erfolgte.

Sofern eine Bewilligung des Antrages erfolgt, wird seitens der Verwaltung angestrebt, Mitte des Jahres mit der Umsetzung des Projektes zu beginnen.

 


Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 58.500,00 €. Die Förderung der Maßnahme im Rahmen des Programms „Kinder- und Jugendförderung in kommunalen Bildungslandschaften“ belaufen sich auf 80 %; hierbei werden sowohl Sach- wie auch Personalaufwendungen gefördert.

Der städtische Eigenanteil in Höhe von 20 % kann mit dem vorhandenen Personal aus dem Bereich „Mobile Jugendarbeit“ dargestellt werden, das im Rahmen des Projektes ebenfalls mit eingebunden wird. Diese Personalaufwendungen können im Rahmen des Förderprogramms geltend gemacht werden.

 


Die Projektkoordination erfordert die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %, die mit einem/einer Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagogen/in besetzt werden soll. Bei erfolgreicher Bewerbung soll das Projekt zunächst befristet für ein Jahr durchgeführt werden. Nach Ablauf des Jahres erfolgt eine Projektevaluation, so dass eine Weiterbewilligung und Nachhaltigkeit nicht ausgeschlossen sind.