Betreff
Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 2015 im Rahmen des § 7 Abs. 1 der alten Fassung der "Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung"
Vorlage
023/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2015 wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar, die in vielen Fällen sogar die Existenz und den Fortbestand der Vereine sichert.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung in 2015 erfolgte nach den am 02.10.2001 beschlossenen, am 07.11.2001 sowie am 10.12.2003 als auch am 24.03.2004 nochmals geänderten und bis zum 31.12.2015 gültigen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.

 

Durch § 7 Abs. 1 dieser Richtlinien wird die Verwaltung ermächtigt, über die eingehenden Zuschussanträge zu

§ 3 A) (Allgemeine Förderung) und § 4 A) (Allgemeine Förderung für Kulturvereine) sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die hiernach bewilligten Kulturförderungen.

 

Die einzelnen Zuschüsse werden dem Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.

 

Auf der Grundlage des § 4 Buchstabe A) Allgemeine Förderung für Kulturvereine wurden folgende Zuschüsse gewährt:

 

Partnerschaftsverein Eschweiler e. V.                                                                           10.000,00 €

Eschweiler Kunstverein e. V.                                                                                         2.045,00 €

Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V.                                                                                  5.900,00 €

Bezirksverband der Schützen                                                                                         1.530,00 €

Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e. V.                                                                  5.625,00 €

Eifelverein Eschweiler                                                                                                      120,00 €

Naturfreunde Deutschlands OG Eschweiler                                                                                     50,00 €

Kirchenchor St. Wendelinus                                                                                                50,00 €

Männergesangsverein Sängerbund Dürwiß                                                                                     320,00 €

Theatergesellschaft Fröhlichkeit                                                                                        260,00 €

MGV „St. Gregorius“ 1861 Eschweiler-Röhe                                                                                   321,00 €

Spielmannszug Hehlrath                                                                                                               510,00 €

Kirchenchor St. Georgius St. Jöris                                                                                                510,00 €

Spielmannszug Grün-Weiß Lohn 1925                                                                                208,00 €

Frauenchor St. Jöris                                                                                                         288,00 €

 

Hierbei handelt es sich um Sockelbetrags- beziehungsweise pauschalisierte Förderungen.

 

Dem Förderverein des Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e. V. wurde gemäß Beschluss des Kulturausschusses vom 03.12.2014 und gemäß Beschluss des Kulturausschusses vom 24.11.2015 auf der Grundlage des § 4 Buchstabe B) Geräte und Ausrüstungsgegenstände nachfolgende Zuschüsse gewährt:

 

Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e. V.

Beschluss Kulturausschuss 03.12.2014 (verspätete Auszahlung)                                                     713,03 €

Beschluss Kulturausschuss 24.11.2015                                                                              884,78 €    

 

 

Zuschüsse 2015 insgesamt:                                                                                        29.334,81 €

 

Die im Haushalt bereitgestellten Mittel wurden nicht in voller Höhe ausgeschöpft, sodass eine Kürzung der beantragten Zuschüsse nicht notwendig war.

 

Zur Durchführung der Partnerschaftsjubiläen – 40 Jahre mit der Partnerstadt Wattrelos und 30 Jahre mit der Partnerstadt Reigate & Banstead – wurde der Haushaltsansatz auf dem Sachkonto 53118010 (Zuschüsse anlässlich der Städtepartnerschaften) für 2015 einmalig auf 10.000,00 € angehoben.

 

 


 

 

Bezeichnung

Im Haushalt 2015

bereitgestellt

ÜPL

Angeordnet

in 2015

Produkt 042810101

Konto    53118010

Zuschüsse anlässlich der

Städtepartnerschaften

10.000,00 €

 

-

  10.000,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118020

Zuschüsse an

Kunstvereine

  2.050,00 €

-

  2.045,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118030

Zuschuss an die Städt.

Musikgesellschaft

  5.900,00 €

-

  5.900,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118100

Zuschüsse an Vereine

und Orchester

  5.600,00 €

-

  4.234,81 €

Produkt 042810101

Konto    53118050

Zuschüsse an Verbände und Vereine

  7.200,00 €

-

  7.155,00 €

 

Summe:

30.750,00 €

 

-

29.334,81 €

 

 


Keine personellen Auswirkungen