Der in der
Verwaltungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
beschließt die Fortschreibung des Jugendhilfeplanes, Bereich:
Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2016/2017.
Gemäß der §§ 79 und
80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
eine Jugendhilfeplanung durchzuführen.
Die Jugendhilfeplanung stellt ein Instrument zur systematischen,
innovativen und damit zukunftsorientierten Gestaltung und Entwicklung der
Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel dar, positive Lebensbedingungen
für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein
qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und
ausreichend bereitzustellen. Als Fachplanung geht es bei der Jugendhilfeplanung
um die Entwicklung von Strategien zur Lösung der komplexen Aufgaben der
Jugendhilfe.
Entsprechend § 71 Abs. 2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss
u.a. insbesondere mit der Jugendhilfeplanung. In § 6 Abs. 2 Ziffer 3 Buchstabe
b) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler in der Fassung vom
24.09.2014 wird konkretisiert, dass zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses
vor allem auch die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 79
und 80 SGB VIII i.V.m. §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 Kinderbildungsgesetz – KiBiz
gehört.
Bei der Aufstellung des Jugendhilfeplans sind die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen (vgl.
§ 80 Abs. 3 SGB VIII).
Für die Fortschreibung des Jugendhilfeplans - Leistungsbereich
Tageseinrichtungen für Kinder – wurden im vergangenen Jahr die erforderlichen
Planungen aufgenommen; u.a. wurde im Dezember 2015 im Rahmen einer Träger- und
Leitungskonferenz aufgrund der vorliegenden Anmeldungen der zukünftige Bedarf
an Betreuungsplätzen ermittelt. Gemeinschaftlich konnten die Neuaufnahmen für
das Kindergartenjahr 2016/2017 abgestimmt werden.
Der nunmehr zum Beschluss vorgelegte Entwurf stellt das abschließende
Ergebnis der erfolgten Abstimmungen mit den anerkannten Trägern der freien
Jugendhilfe bzw. Bedarfe dar (Anlage) und ist die Grundlage für die zum
15.03.2016 zu tätigenden Meldungen an das Land.
Bestandsaufnahme bzw.
weitere Vorgehensweise
Den mit dem demografischen Wandel einhergehenden Herausforderungen an die
Gesellschaft hat sich die Stadt Eschweiler in vielfältigster Weise gestellt.
Aus diesem Grund hat sich die Stadt in den letzten Jahren mit vielen kleinen
und größeren Maßnahmen entsprechend positioniert, vorhandene Stärken
herausgearbeitet bzw. Problemfelder aktiv angegangen.
Mit der Ausweisung
neuer Baugebiete (z.B. Ringofengelände, südlich Verkeskopf, Begauer Mühlenweg,
Auf dem Driesch etc.) hat die Stadt Eschweiler in den vergangenen Jahren vielen
jungen Familien – auch außerhalb von Eschweiler - die Möglichkeit eröffnet,
sich ihren eigenen Wohntraum zu verwirklichen. Auch in kommenden Jahren hat die
Verwaltung zusammen mit dem Rat der Stadt verschiedene Baugebiete auf den Weg
gebracht, um die große Nachfrage zu befriedigen. Neben der Ausweisung
klassischer Baugebiete konnte auch das ressourceneffiziente Wohngebiet „Neue
Höfe Dürwiß“ projektiert werden, das ganz bewusst eine „neue“ Zielgruppe
anspricht. Weiterhin wurde das Wohnquartier Eschweiler-Ost im Rahmen des
Programms „Soziale-Stadt“ für viele Bevölkerungsgruppen wieder zu einem
interessanten Stadtteil.
Neben der bereits erfolgten bzw. derzeitig laufenden Sanierung der
Innenstadt, die zu einer Stärkung des Einkaufsstandorts führt, wurde der
Schulstandort Eschweiler ebenfalls gestärkt. Hier sei bespielhaft die
Schulsozialarbeit wie auch die geregelte Vor- bzw. Nachmittagsbetreuung an
Grundschulen genannt.
Die von Verwaltung und Rat der Stadt Eschweiler angestoßenen,
beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen haben dazu geführt, dass Eschweiler für
viele Menschen ein attraktiver Wohnstandort ist.
In den letzten Jahren konnte die Stadt Eschweiler entgegen des
allgemeinen deutschlandweiten Trends
einen Bevölkerungszuwachs verzeichnen; dies zeigt sich erfreulicherweise auch
an der Geburtenrate. Vom Jahre 2011 bis Ende 2015 stiegen die Geburten von 429
auf 519 an.
Parallel hierzu und vor dem Hintergrund des einzulösenden
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder, wurden
einige Gruppen des Typs III (3 - 6 jährige Kinder) in Gruppen des Typs I (2 - 6
jährige Kinder) und II (0 - 3 jährige Kinder) umgewandelt, so dass die Anzahl
der Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahre zurückgegangen ist. In den
nächsten Jahren ist bei einigen Einrichtungen angedacht, ebenfalls entsprechende
Umwandlungen vorzunehmen. Zudem ist die Versorgung mit erforderlichen
Betreuungsplätzen für die Kinder der Stadt Eschweiler zugewiesenen
Flüchtlingsfamilien ein wichtiger Baustein für eine gelingende Integration der
neuen Bürger in Eschweiler.
Die Kindergartenplanungen der letzten Jahre waren in der Stadt - wie bei
allen anderen Kommunen auch - von der demografischen Entwicklung bzw. deren
Auswirkungen geprägt, so dass die Stadt auch vor dem Hintergrund der
finanziellen Ressourcen ein maßvoller Ausbau (z.B. Neubau der
Kindertagesstätten auf dem Ringofengelände bzw. in Dürwiß auf dem Gelände der
ehemaligen Hauptschule) vorangetrieben wurde. Darüber hinaus wird in Absprache
mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und in Abstimmung mit dem Landesjugendamt,
in fast allen Einrichtungen im Stadtgebiet durch vorübergehende Aufstockung der
Gruppenstärken dem ansteigenden Bedarf begegnet.
Somit erfordert nicht nur die positive Entwicklung bei der
Bevölkerungsentwicklung den weiteren Ausbau von Kindertagesplätzen, um die
guten Standards, die die Stadt Eschweiler in den letzten Jahren gewährleisten
konnte, aufrecht zu erhalten. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen
Entwicklungen sollen in den nächsten Jahren bestehende Kindertageseinrichtungen
erweitert bzw. neue Standorte errichtet werden.
Übersicht der investiven Maßnahmen
für den U3-Ausbau, die in 2015 und 2016 beantragt, aber bisher noch nicht bewilligt
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Einrichtung |
Träger |
Antrag vom |
Plätze U 3 |
Fördersumme |
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Kinderburg Martin-Luther-Str. 12 |
Christl. Kindergartenverein Martin-Luther-Str. 12 52249 Eschweiler |
08.09.2015 |
10 |
108.000,00 € |
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Neubau Dürwiß Konrad-Adenauer-Str. |
AWO KiSA gUG Fr.-Ebert-Straße 46 - 48 52249 Eschweiler |
22.09.2015 |
28 |
504.000,00 € |
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BKJ Familienzentrum Jahnstraße 25 52249 Eschweiler |
BKJ der Stadt Eschweiler Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler |
22.09.2015 |
18 |
324.000,00 € |
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BKJ St. Georg Merzbrücker Str. 7 52249 Eschweiler |
BKJ der Stadt Eschweiler Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler |
23.09.2015 |
8 |
144.000,00 € |
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Neubau Patternhof Ludwigstraße 52249 Eschweiler |
BKJ der Stadt Eschweiler Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler |
14.01.2016 |
10 |
180.000,00 € |
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Tagespflegeperson Claudia Kohler Broicher Pfad 14 52249 Eschweiler |
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20.01.2016 |
3 |
1.500,00 € |
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Von der Landesregierung NW wurde angekündigt, die durch die Einstellung des Betreuungsgeldes zur Verfügung stehenden Mittel für die investive Förderung neu geschaffener Ü-3 Betreuungsplätze bereitzustellen. Im Zuge der Antragstellung für die U3-Betreuungsplätze für die neuen Einrichtungen in Dürwiß mit 12 neuen Betreuungsplätzen für über dreijährige Kinder und am Patternhof mit künftig 69 neuen Ü 3 Plätzen, wurden von der Verwaltung vorsorglich schon die zu erwartenden investiven Fördermittel beantragt.
Die entsprechend erweiterten Förderrichtlinien befinden sich aktuell in der Abstimmung zwischen der Landesregierung und den Landesjugendämtern. Eine Veröffentlichung wird in Kürze erwartet.
Bzgl. der Baumaßnahme Neubau Patternhof wird in Kürze ein erweiterter Antrag für weitere U3-Betreuungs-plätze gestellt, da die Einrichtung nicht mit 3 Gruppen, sondern insgesamt mit 5 Gruppen gebaut werden soll.
Zur Gewährleistung des Rechtsanspruches soll daher im Bereich Patternhof
ein 5-gruppiger Kindergarten errichtet werden; diesbezüglich wird auf die
entsprechende Vorlage im Ausschuss verwiesen. Ebenso bestehen bei dem Träger
„pro futura“ für die Einrichtung St. Blasius in Kinzweiler Überlegungen, die
bisher zweigruppige Einrichtung um eine Gruppe zu erweitern.
Bis zur baldmöglichen Inbetriebnahme der neuen Einrichtungen in Dürwiß
und am Patternhof wird von der Verwaltung mit den Trägern aktuell ein
tragfähiges Übergangskonzept erarbeitet und in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vorgestellt. Die Bedarfe im U3-Bereich können vor allem unter Inanspruchnahme
des Angebotes an
Kindertagespflegeplätzen ausreichend bedient werden.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr
vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf
frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege.
Gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch im Rahmen von Kindertagespflege betreut werden.
Für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder wird in
den §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung
von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - vom
30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 462), in der zurzeit
geltenden Fassung, auf die Jugendhilfeplanung
als Voraussetzung für die finanzielle Förderung verwiesen (sog.
Kindpauschalen).
Die Daten auf
Grundlage der Jugendhilfeplanung, die zum 15.03.2016 an den Landschaftsverband
Rheinland gemeldet werden müssen, sind Grundlage für die Förderung des Landes.
Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden anteilig durch die Stadt Eschweiler finanziert. Die Abwicklung erfolgt für die Einrichtungen der freien Träger über das Sachkonto 53118180 bei Produkt-Nummer 063610101 (Haushaltsansatz 2016: 8.317.850 €) und für die Einrichtungen der BKJ über das Sachkonto 53118340 im vorg. Produkt (Haushaltsansatz 2016: 5.921.250 €).
keine