Betreff
Jugendhilfeplan, Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder, hier: Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2016/2017
Vorlage
019/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der in der Verwaltungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Ausschuss beschließt die Fortschreibung des Jugendhilfeplanes, Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2016/2017.

 


 

Gemäß der §§ 79 und 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII)  haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung durchzuführen.

 

Die Jugendhilfeplanung stellt ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsorientierten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel dar, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen. Als Fachplanung geht es bei der Jugendhilfeplanung um die Entwicklung von Strategien zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe.

 

Entsprechend § 71 Abs. 2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss u.a. insbesondere mit der Jugendhilfeplanung. In § 6 Abs. 2 Ziffer 3 Buchstabe b) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler in der Fassung vom 24.09.2014 wird konkretisiert, dass zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses vor allem auch die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 79 und 80 SGB VIII i.V.m. §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 Kinderbildungsgesetz – KiBiz gehört.

 

Bei der Aufstellung des Jugendhilfeplans sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen (vgl. § 80 Abs. 3 SGB VIII).

Für die Fortschreibung des Jugendhilfeplans - Leistungsbereich Tageseinrichtungen für Kinder – wurden im vergangenen Jahr die erforderlichen Planungen aufgenommen; u.a. wurde im Dezember 2015 im Rahmen einer Träger- und Leitungskonferenz aufgrund der vorliegenden Anmeldungen der zukünftige Bedarf an Betreuungsplätzen ermittelt. Gemeinschaftlich konnten die Neuaufnahmen für das Kindergartenjahr 2016/2017 abgestimmt werden.

 

Der nunmehr zum Beschluss vorgelegte Entwurf stellt das abschließende Ergebnis der erfolgten Abstimmungen mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe bzw. Bedarfe dar (Anlage) und ist die Grundlage für die zum 15.03.2016 zu tätigenden Meldungen an das Land.

 

Bestandsaufnahme bzw. weitere Vorgehensweise

 

Den mit dem demografischen Wandel einhergehenden Herausforderungen an die Gesellschaft hat sich die Stadt Eschweiler in vielfältigster Weise gestellt. Aus diesem Grund hat sich die Stadt in den letzten Jahren mit vielen kleinen und größeren Maßnahmen entsprechend positioniert, vorhandene Stärken herausgearbeitet bzw. Problemfelder aktiv angegangen.

 

Mit der Ausweisung neuer Baugebiete (z.B. Ringofengelände, südlich Verkeskopf, Begauer Mühlenweg, Auf dem Driesch etc.) hat die Stadt Eschweiler in den vergangenen Jahren vielen jungen Familien – auch außerhalb von Eschweiler - die Möglichkeit eröffnet, sich ihren eigenen Wohntraum zu verwirklichen. Auch in kommenden Jahren hat die Verwaltung zusammen mit dem Rat der Stadt verschiedene Baugebiete auf den Weg gebracht, um die große Nachfrage zu befriedigen. Neben der Ausweisung klassischer Baugebiete konnte auch das ressourceneffiziente Wohngebiet „Neue Höfe Dürwiß“ projektiert werden, das ganz bewusst eine „neue“ Zielgruppe anspricht. Weiterhin wurde das Wohnquartier Eschweiler-Ost im Rahmen des Programms „Soziale-Stadt“ für viele Bevölkerungsgruppen wieder zu einem interessanten Stadtteil.

Neben der bereits erfolgten bzw. derzeitig laufenden Sanierung der Innenstadt, die zu einer Stärkung des Einkaufsstandorts führt, wurde der Schulstandort Eschweiler ebenfalls gestärkt. Hier sei bespielhaft die Schulsozialarbeit wie auch die geregelte Vor- bzw. Nachmittagsbetreuung an Grundschulen genannt.

 

Die von Verwaltung und Rat der Stadt Eschweiler angestoßenen, beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen haben dazu geführt, dass Eschweiler für viele Menschen ein attraktiver Wohnstandort ist.

 

In den letzten Jahren konnte die Stadt Eschweiler entgegen des allgemeinen deutschlandweiten  Trends einen Bevölkerungszuwachs verzeichnen; dies zeigt sich erfreulicherweise auch an der Geburtenrate. Vom Jahre 2011 bis Ende 2015 stiegen die Geburten von 429 auf 519 an.

 

Parallel hierzu und vor dem Hintergrund des einzulösenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder, wurden einige Gruppen des Typs III (3 - 6 jährige Kinder) in Gruppen des Typs I (2 - 6 jährige Kinder) und II (0 - 3 jährige Kinder) umgewandelt, so dass die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahre zurückgegangen ist. In den nächsten Jahren ist bei einigen Einrichtungen angedacht, ebenfalls entsprechende Umwandlungen vorzunehmen. Zudem ist die Versorgung mit erforderlichen Betreuungsplätzen für die Kinder der Stadt Eschweiler zugewiesenen Flüchtlingsfamilien ein wichtiger Baustein für eine gelingende Integration der neuen Bürger in Eschweiler.

Die Kindergartenplanungen der letzten Jahre waren in der Stadt - wie bei allen anderen Kommunen auch - von der demografischen Entwicklung bzw. deren Auswirkungen geprägt, so dass die Stadt auch vor dem Hintergrund der finanziellen Ressourcen ein maßvoller Ausbau (z.B. Neubau der Kindertagesstätten auf dem Ringofengelände bzw. in Dürwiß auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule) vorangetrieben wurde. Darüber hinaus wird in Absprache mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und in Abstimmung mit dem Landesjugendamt, in fast allen Einrichtungen im Stadtgebiet durch vorübergehende Aufstockung der Gruppenstärken dem ansteigenden Bedarf begegnet. 

 

Somit erfordert nicht nur die positive Entwicklung bei der Bevölkerungsentwicklung den weiteren Ausbau von Kindertagesplätzen, um die guten Standards, die die Stadt Eschweiler in den letzten Jahren gewährleisten konnte, aufrecht zu erhalten. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Entwicklungen sollen in den nächsten Jahren bestehende Kindertageseinrichtungen erweitert bzw. neue Standorte errichtet werden.

 

Übersicht der investiven Maßnahmen für den U3-Ausbau, die in 2015 und 2016 beantragt,

aber bisher noch nicht bewilligt wurden

 

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Träger

Antrag vom

Plätze U 3

Fördersumme

 

 

 

 

Kinderburg

Martin-Luther-Str. 12

Christl. Kindergartenverein

Martin-Luther-Str. 12

52249 Eschweiler

08.09.2015

10

108.000,00 €

 

 

Neubau Dürwiß

Konrad-Adenauer-Str.

AWO KiSA gUG

Fr.-Ebert-Straße 46 - 48

52249 Eschweiler

22.09.2015

28

504.000,00 €

 

 

BKJ Familienzentrum

Jahnstraße 25

52249 Eschweiler

BKJ der Stadt Eschweiler

Johannes-Rau-Platz 1

52249 Eschweiler

22.09.2015

18

324.000,00 €

 

 

BKJ St. Georg

Merzbrücker Str. 7

52249 Eschweiler

BKJ der Stadt Eschweiler

Johannes-Rau-Platz 1

52249 Eschweiler

23.09.2015

8

144.000,00 €

 

 

Neubau Patternhof

Ludwigstraße

52249 Eschweiler

BKJ der Stadt Eschweiler

Johannes-Rau-Platz 1

52249 Eschweiler

14.01.2016

10

180.000,00 €

 

 

Tagespflegeperson

Claudia Kohler

Broicher Pfad 14

52249 Eschweiler

 

20.01.2016

3

1.500,00 €

 

 

 

Von der Landesregierung NW wurde angekündigt, die durch die Einstellung des Betreuungsgeldes zur Verfügung stehenden Mittel für die investive Förderung neu geschaffener Ü-3 Betreuungsplätze bereitzustellen. Im Zuge der Antragstellung für die U3-Betreuungsplätze für die neuen Einrichtungen in Dürwiß mit 12 neuen Betreuungsplätzen für über dreijährige Kinder  und am Patternhof mit künftig 69 neuen Ü 3 Plätzen, wurden von der Verwaltung vorsorglich schon die zu erwartenden investiven Fördermittel beantragt.

Die entsprechend erweiterten Förderrichtlinien befinden sich aktuell in der Abstimmung zwischen der Landesregierung und den Landesjugendämtern. Eine Veröffentlichung wird in Kürze erwartet. 

 

Bzgl. der Baumaßnahme Neubau Patternhof wird in Kürze ein erweiterter Antrag für weitere U3-Betreuungs-plätze gestellt, da die Einrichtung nicht mit 3 Gruppen, sondern insgesamt mit 5 Gruppen gebaut werden soll.

 

 

Zur Gewährleistung des Rechtsanspruches soll daher im Bereich Patternhof ein 5-gruppiger Kindergarten errichtet werden; diesbezüglich wird auf die entsprechende Vorlage im Ausschuss verwiesen. Ebenso bestehen bei dem Träger „pro futura“ für die Einrichtung St. Blasius in Kinzweiler Überlegungen, die bisher zweigruppige Einrichtung um eine Gruppe zu erweitern.

Bis zur baldmöglichen Inbetriebnahme der neuen Einrichtungen in Dürwiß und am Patternhof wird von der Verwaltung mit den Trägern aktuell ein tragfähiges Übergangskonzept erarbeitet und in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt. Die Bedarfe im U3-Bereich können vor allem unter Inanspruchnahme des Angebotes an  Kindertagespflegeplätzen ausreichend bedient werden.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege.

 

Gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch im Rahmen von Kindertagespflege betreut werden.


 

Für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder wird in den §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 462), in der zurzeit geltenden Fassung, auf die Jugendhilfeplanung als Voraussetzung für die finanzielle Förderung verwiesen (sog. Kindpauschalen).

 

Die Daten auf Grundlage der Jugendhilfeplanung, die zum 15.03.2016 an den Landschaftsverband Rheinland gemeldet werden müssen, sind Grundlage für die Förderung des Landes.

Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden anteilig durch die Stadt Eschweiler finanziert. Die Abwicklung erfolgt für die Einrichtungen der freien Träger über das Sachkonto 53118180 bei Produkt-Nummer 063610101 (Haushaltsansatz 2016: 8.317.850 €) und für die Einrichtungen der BKJ über das Sachkonto 53118340 im vorg. Produkt (Haushaltsansatz 2016: 5.921.250 €).

 


keine