Das beratende Mitglied Frau Doris Bastian wird von der Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Frau Doris Bastian wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 28.10.2015
als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss bestellt.
Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in
Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m.
§ 58 Abs. 2 GO NRW.
keine
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