1. Unter Berücksichtigung der
Veränderungsliste Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat
der Stadt Eschweiler zu nachfolgenden Konsolidierungsmaßnahmen der 6.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2017 folgende Beschlussfassungen:
Konsolidierungsmaßnahme
3.1.1 Sach- und Dienstleistungen
Die Obergrenzen für die Haushaltsjahre
2016 und 2017 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen werden im Rahmen
der 6. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:
2016: 30.485.250 Euro
2017: 32.512.000 Euro
Nur in begründeten Ausnahmefällen ist
eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch
eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand
kompensiert werden kann.
Konsolidierungsmaßnahme
3.2 Freiwillige Leistungen
In den Haushaltsjahren 2016 und 2017
sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu
bewirtschaften.
Konsolidierungsmaßnahme
3.3 Personalrechtliche Maßnahmen
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Einsparpotenzial insbesondere aus der seit
dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in
Höhe von 500.000 € für das Jahr 2016
umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den
Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.
Konsolidierungsmaßnahme
3.4 Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer
und Gewerbesteuer
Der Rat beschließt im Haushaltsjahr
2016 die
- Grundsteuer A von 290 v.H. auf 310
v.H.
- Grundsteuer B von 490 v.H. auf 520
v.H.
- Gewerbesteuer von 460 v.H. auf 490
v.H.
anzuheben.
2. Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2016 sowie die 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
2010 - 2017 sind entsprechend dem Ergebnis der abschließenden
Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 23.09.2015
gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt.
Nach
der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2016 sowie der 6. Fortschreibung des
Haushaltsicherungskonzeptes 2010 - 2017 im Rat am 29.09.2015 sind Haushaltsansätze
sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von zwischenzeitlich
eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Die
unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage beigefügten
Veränderungsnachweis Teil A - Teil E (=Veränderungen Verwaltung) zu entnehmen.
Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich in 2016 eine wesentliche
Verbesserung in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro. Diese Verbesserung begründet sich
auf Ertragsseite insbesondere mit den Anpassungen aufgrund der 2. Modellrechnung
GFG 2016 (rd. 950.00 Euro mehr Schlüsselzuweisung) sowie den Erträgen aus der
Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (rd. 540.000 Euro). Als
direkte Auswirkung der Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen waren die
Ansätze „Allgemeine Städteregionsumlage“ sowie „Städteregionsumlage
Mehrbelastung ÖPNV“ anzupassen. Bezogen auf das Jahr 2016 ergeben sich hier
446.000 Euro Mehraufwendungen. Zudem
sind aufgrund von Leistungs- und Entgeltanpassungen der WBE GmbH
Aufwandssteigerungen zu berücksichtigen, welche jedoch teilweise über
Gebührenerträge kompensiert werden. Aufwandsmindernd wirkt sich die Reduzierung
der Fehlbedarfsabdeckung BKJ aus. Hier führt insbesondere die sukzessive
Abschmelzung des Gewinnvortrages der BKJ zu einer Entlastung des städt.
Haushaltes.
Hinsichtlich
der Änderungsvorschläge von Vereinen und Institutionen etc. wird ergänzend auf die jeweiligen
Einzelvorlagen verwiesen.
Zum
Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen seitens der
Stadtratsfraktionen noch keine Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf vor.
Vorbehaltlich
der Beschlussfassung stellen sich die Veränderungen unter Berücksichtigung der
Veränderungsliste Verwaltung sowie des Beratungsergebnisses im
Jugendhilfeausschuss am 18.11.2015 (Teil F und Teil G der beigefügten Anlage)
wie folgt dar:
Wie
schon in der vorliegenden Entwurfsfassung der 6. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes ausgeführt, wird die bisherige Zielsetzung, den
Haushaltsausgleich im Planungsjahr 2016 darzustellen, nicht erreicht,
sondern vielmehr ein Fehlbedarf von nunmehr 9.330.450 € ausgewiesen. Ursächlich
hierfür sind ausschließlich erhebliche Gewerbesteuernachzahlungen in
2015.
Bedingt
durch die Finanzierungssystematik des Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG NW -
wirkt sich die im Jahr 2015 - und zwar im Referenzzeitraum 01.07.2014 -
30.06.2015 für das GFG 2016 - geflossene Gewerbesteuernachzahlung insbesondere
auf die Schlüsselzuweisungen des Landes NW an die Stadt aus.
Von
der erhaltenen Gewerbesteuernachzahlung und der sich daraus ergebenden höheren
Steuerkraft sind in 2016 unmittelbar die in der nachfolgenden Übersicht
aufgeführten Sachkonten betroffen. Zum
Vergleich wurde für diese Sachkonten
auch der Ansatz ermittelt, welcher ohne eine Steuernachzahlung in 2016 hätte
veranschlagt werden können. Dabei wurden jeweils die aktuellen Orientierungsdaten
sowie die 2. Modellrechnung zum GFG 2016 berücksichtigt.
Ohne
diese Haushaltsverschlechterung in Höhe von 11.175.000 Euro als unmittelbare
Auswirkung der Steuernachzahlung 2015 würde die Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2016 einen Überschuss in Höhe von 1.844.550 Euro ausweisen.
(Vergleich 5. Fortschreibung HSK: Ergebnis 2016: +289.400 Euro).
Nach
dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 07. März 2013 zu § 76 GO NRW ist eine Ausweitung des
vom Rat der Stadt Eschweiler bereits in 2011 beschlossenen
Konsolidierungszeitraumes 2010 bis 2016 grundsätzlich nicht möglich (kein Herausschieben
des Endzeitpunktes). Bei nicht absehbaren und von der Kommune nicht zu
beeinflussenden erheblichen Veränderungen der finanziellen Situation der
Kommune kann eine Verlängerung des Zeitraumes von der zuständigen
Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Ein
solcher Umstand ist aus verwaltungsseitiger Sicht gegeben.
In
Abstimmung mit den Kommunalaufsichten wird daher vorgeschlagen, gleichzeitig
mit dem Beschluss über den Haushalt 2016 und der 6. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes eine Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes um
ein Jahr, d.h. ein HSK bis einschließlich 2017, zu beantragen.
Mit
der Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2015 sowie zur 5. Fortschreibung
HSK wurde u.a. verfügt, dass im Rahmen der Fortschreibung des HSK sowie der
Aufstellung der künftigen Haushaltspläne zu beachten ist, dass in allen
Planungsjahren eine Nettoneuverschuldung im
teil- und unrentierlichen Investitionsbereich unzulässig ist.
Unter
Berücksichtigung des beigefügten Veränderungsnachweises ermittelt sich die
Nettoneuverschuldungsgrenze für die
teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2016 wie folgt:
Investitionsvolumen
für teil-bzw. unrentierliche Maßnahmen 11.271.200 Euro
zu
berücksichtigende Einzahlungen 9.124.200 Euro
Kreditbedarf
für teil- bzw.Unrentierliche Maßnahmen 2.147.000 Euro
Abzgl.
ordentliche Tilgung ohne Umschuldungen 4.570.550 Euro
(Obergrenze
der maßgeblichen
Nettoneuverschuldung)
Unterschreitung
Nettoneuverschuldung
im teil- und unrentierlichen Bereich: -2.423.550 Euro