Betreff
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 sowie der 6. Fortschreibung HSK 2010 - 2017
Vorlage
361/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.    Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Eschweiler zu nachfolgenden Konsolidierungsmaßnahmen der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2017 folgende Beschlussfassungen:

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und Dienstleistungen

 

Die Obergrenzen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen werden im Rahmen der 6. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:

 

2016: 30.485.250          Euro

2017: 32.512.000          Euro

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen

 

In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einsparpotenzial insbesondere aus der seit  dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in Höhe von  500.000 € für das Jahr 2016 umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.4 Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer  und Gewerbesteuer

 

Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2016 die

 

-       Grundsteuer A von 290 v.H. auf 310 v.H.

-       Grundsteuer B von 490 v.H. auf 520 v.H.

-       Gewerbesteuer von 460 v.H. auf 490 v.H.

 

anzuheben.

 

 

2.         Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 sowie die 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017 sind entsprechend dem Ergebnis der abschließenden Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 23.09.2015 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2016 sowie der 6. Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes 2010 - 2017 im Rat am 29.09.2015 sind Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage beigefügten Veränderungsnachweis Teil A - Teil E (=Veränderungen Verwaltung) zu entnehmen. Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich in 2016 eine wesentliche Verbesserung in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro. Diese Verbesserung begründet sich auf Ertragsseite insbesondere mit den Anpassungen aufgrund der 2. Modellrechnung GFG 2016 (rd. 950.00 Euro mehr Schlüsselzuweisung) sowie den Erträgen aus der Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (rd. 540.000 Euro). Als direkte Auswirkung der Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen waren die Ansätze „Allgemeine Städteregionsumlage“ sowie „Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV“ anzupassen. Bezogen auf das Jahr 2016 ergeben sich hier 446.000 Euro Mehraufwendungen.  Zudem sind aufgrund von Leistungs- und Entgeltanpassungen der WBE GmbH Aufwandssteigerungen zu berücksichtigen, welche jedoch teilweise über Gebührenerträge kompensiert werden. Aufwandsmindernd wirkt sich die Reduzierung der Fehlbedarfsabdeckung BKJ aus. Hier führt insbesondere die sukzessive Abschmelzung des Gewinnvortrages der BKJ zu einer Entlastung des städt. Haushaltes.

 

Hinsichtlich der Änderungsvorschläge von Vereinen und Institutionen etc.  wird ergänzend auf die jeweiligen Einzelvorlagen verwiesen.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen seitens der Stadtratsfraktionen noch keine Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf vor.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die Veränderungen unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung sowie des Beratungsergebnisses im Jugendhilfeausschuss am 18.11.2015 (Teil F und Teil G der beigefügten Anlage) wie folgt dar:

 

 

 

 

 

Wie schon in der vorliegenden Entwurfsfassung der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ausgeführt, wird die bisherige Zielsetzung, den Haushaltsausgleich im Planungsjahr 2016 darzustellen, nicht erreicht, sondern vielmehr ein Fehlbedarf von nunmehr 9.330.450 € ausgewiesen. Ursächlich hierfür sind ausschließlich erhebliche Gewerbesteuernachzahlungen in 2015.

Bedingt durch die Finanzierungssystematik des Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG NW - wirkt sich die im Jahr 2015 - und zwar im Referenzzeitraum 01.07.2014 - 30.06.2015 für das GFG 2016 - geflossene Gewerbesteuernachzahlung insbesondere auf die Schlüsselzuweisungen des Landes NW an die Stadt aus.

 

Von der erhaltenen Gewerbesteuernachzahlung und der sich daraus ergebenden höheren Steuerkraft sind in 2016 unmittelbar die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Sachkonten betroffen.  Zum Vergleich wurde für  diese Sachkonten auch der Ansatz ermittelt, welcher ohne eine Steuernachzahlung in 2016 hätte veranschlagt werden können. Dabei wurden jeweils die aktuellen Orientierungsdaten sowie die 2. Modellrechnung zum GFG 2016 berücksichtigt.

 

 

Ohne diese Haushaltsverschlechterung in Höhe von 11.175.000 Euro als unmittelbare Auswirkung der Steuernachzahlung 2015 würde die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2016 einen Überschuss in Höhe von 1.844.550 Euro ausweisen. (Vergleich 5. Fortschreibung HSK: Ergebnis 2016: +289.400 Euro).

 

Nach dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07. März 2013 zu § 76 GO NRW ist eine Ausweitung des vom Rat der Stadt Eschweiler bereits in 2011 beschlossenen Konsolidierungszeitraumes 2010 bis 2016 grundsätzlich nicht möglich (kein Herausschieben des Endzeitpunktes). Bei nicht absehbaren und von der Kommune nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen der finanziellen Situation der Kommune kann eine Verlängerung des Zeitraumes von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

 

Ein solcher Umstand ist aus verwaltungsseitiger Sicht gegeben.

 

In Abstimmung mit den Kommunalaufsichten wird daher vorgeschlagen, gleichzeitig mit dem Beschluss über den Haushalt 2016 und der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes eine Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes um ein Jahr, d.h. ein HSK bis einschließlich 2017, zu beantragen.

 

Mit der Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2015 sowie zur 5. Fortschreibung HSK wurde u.a. verfügt, dass im Rahmen der Fortschreibung des HSK sowie der Aufstellung der künftigen Haushaltspläne zu beachten ist, dass in allen Planungsjahren eine Nettoneuverschuldung im teil- und unrentierlichen Investitionsbereich unzulässig ist.

 

Unter Berücksichtigung des beigefügten Veränderungsnachweises ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze für die teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2016 wie folgt:

 

Investitionsvolumen für teil-bzw. unrentierliche Maßnahmen                       11.271.200 Euro

 

zu berücksichtigende Einzahlungen                                                                    9.124.200 Euro

 

Kreditbedarf für teil- bzw.Unrentierliche Maßnahmen                                       2.147.000 Euro

 

Abzgl. ordentliche Tilgung ohne Umschuldungen                                            4.570.550 Euro

(Obergrenze der maßgeblichen

Nettoneuverschuldung)

 

Unterschreitung Nettoneuverschuldung

im teil- und unrentierlichen Bereich:                                                                    -2.423.550 Euro