1.) Der Sachverhalt
wird zur Kenntnis genommen.
2.) Die Verwaltung
wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur Erlangung von Fördermitteln zur
Realisierung
der Sanierung bzw. des Ausbaus der
Jahnhalle zu beantragen.
Bereits seit
geraumer Zeit beschäftigt sich der Verein Wasserfreunde Delphin e.V. mit der
Errichtung von Schu-lungsräumen im Untergeschoss der Sporthalle Jahnstraße.
Mit Schreiben vom
13.02.2014 beantragte der Verein erstmalig eine finanzielle Unterstützung zur
Errichtung eines Schulungs- und Gymnastikzentrums. Die Planung zur optimalen
Nutzung der Räumlichkeiten mit bestmög-licher Umsetzung – unter Beteiligung der
anderen schwimmsporttreibenden Vereine – wurde zum damaligen Zeitpunkt bereits
konkretisiert, die Kosten wurden mit ca. 220.000,00 € beziffert.
In der Sitzung des
Sportausschusses am 08.04.2014 wurde der Antrag unter der Verwaltungsvorlage
149/14 be-reits erörtert. Aufgrund des ergangenen Beschlusses wurde die
Verwaltung beauftragt, weitere Verhandlungen hinsichtlich der technischen und
finanziellen Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahme mit den Wasserfreunden Delphin
e.V. zu führen. Desweiteren sollte dann zu gegebener Zeit ein mit dem Verein
abgestimmtes Konzept zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Eine erste
Sichtung der seitens des Architekten vorgelegten Kostenschät-zung ergab, dass
seitens der Verwaltung eine Aussage über die Genehmigungsfähigkeit dieser
Planung insbe-sondere bezogen auf die brandschutztechnischen Belange nicht
getroffen werden kann. Daher wurde der Verein am 10.06.2015 erneut um
Stellungnahme gebeten, die jedoch bis zur Erstellung dieser Verwaltungsvorlage
noch nicht vorgelegen hat.
Mit Schreiben vom
27.10.2015 (Anlage 1) beantragt die SPD – Fraktion nunmehr die
Sanierung bzw. den Aus-bau der Jahnhalle aus Mitteln des Bundesprogramms
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu
finanzieren; die Informationen zum aufgelegten Programm sind als Anlage 2
beige-fügt.
Förderfähig sind
investive und investitionsvorbereitende Projekte:
- Sportstätten (z.B.
öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von
Vereinen ge-
nutzte kommunale Sportstätten, öffentlich
genutzte Schwimmhallen) sowie
- Jugend – und
Kultureinrichtungen (z.B. Kinderbereuungseinrichtungen und Schulen, die
explizit einen Baustein
im Rahmen der integrierten sozialen
Quartiersentwicklung darstellen (Öffnung zum Quartier), Jugendhäuser,
Laienspielhäuser.
Nachfolgende
auszugsweise aufgeführte Punkte müssen erfüllt sein:
- Antragsberechtigt
und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu
fördernde Projekt
befindet.
- Für die
Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder
Gemeinderatsbeschlusses notwendig.
- Der Antrag muss
die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde
und keine
weitere öffentliche Förderung für die
geplanten Maßnahmen besteht.
- Der Antrag ist mit
dem Beschluss des Stadt – oder Gemeinderates über den Erhebungsbogen bis
13.11.2015
dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBSR) sowie als unterzeichneter Ausdruck dem
BBSR und dem für Städtebauförderung zuständigen Landes-
ressort (zur städtebaulichen Stellungnahme)
zuzusenden (Poststempel 16.11.2015). Ein zu diesem Zeitpunkt
noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann
bis zum 04.12.2015 (Poststempel) nachgereicht werden. Aufgrund
der Termine wurde den vorgenannten Stellen
ein formloser Antrag mit der Bitte um Fristverlängerung übersandt
(Anlage 3).
Die Projekte im Rahmen
des Förderprogramms müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Grundsätzlich
übernimmt der Bund 45% und die Kommune 55 % des Anteils, bei Kommunen mit
Haushaltsnotlage Bund 90 % und Kommune 10%. Eine Haushaltsnotlage bedingt durch
einen nicht ausgeglichenen Haushalt bzw. Fortschrei-bung des
Haushaltssicherungskonzeptes wird auf Antrag durch die Kommunalaufsicht
bescheinigt (Anlage 4).
Die Verwaltung
schlägt vor, entsprechend des Beschlussentwurfes zu 2.) die notwendigen
formellen Anträge zur Erlangung von Fördermitteln zur Realisierung der
Sanierung bzw. des Ausbaus der Jahnhalle einzureichen. Basierend auf einem
Investitionskostenvolumen von ca. 220.000,00 € müssten Haushaltsmittel in Höhe
von 22.000,00 € bereitgestellt werden.
Für das Haushaltsjahr 2016 sind keine Haushaltsmittel angemeldet worden.
Keine personellen Auswirkungen.