Betreff
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur; hier Sanierung bzw. Ausbau der Jahnhalle, Antrag der SPD-Fraktion vom 27.10.2015
Vorlage
348/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.) Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur Erlangung von Fördermitteln zur Realisierung

     der Sanierung bzw. des Ausbaus der Jahnhalle zu beantragen.

 

 

 


 

Bereits seit geraumer Zeit beschäftigt sich der Verein Wasserfreunde Delphin e.V. mit der Errichtung von Schu-lungsräumen im Untergeschoss der Sporthalle Jahnstraße.

 

Mit Schreiben vom 13.02.2014 beantragte der Verein erstmalig eine finanzielle Unterstützung zur Errichtung eines Schulungs- und Gymnastikzentrums. Die Planung zur optimalen Nutzung der Räumlichkeiten mit bestmög-licher Umsetzung – unter Beteiligung der anderen schwimmsporttreibenden Vereine – wurde zum damaligen Zeitpunkt bereits konkretisiert, die Kosten wurden mit ca. 220.000,00 € beziffert.

 

In der Sitzung des Sportausschusses am 08.04.2014 wurde der Antrag unter der Verwaltungsvorlage 149/14 be-reits erörtert. Aufgrund des ergangenen Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Verhandlungen hinsichtlich der technischen und finanziellen Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahme mit den Wasserfreunden Delphin e.V. zu führen. Desweiteren sollte dann zu gegebener Zeit ein mit dem Verein abgestimmtes Konzept zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Eine erste Sichtung der seitens des Architekten vorgelegten Kostenschät-zung ergab, dass seitens der Verwaltung eine Aussage über die Genehmigungsfähigkeit dieser Planung insbe-sondere bezogen auf die brandschutztechnischen Belange nicht getroffen werden kann. Daher wurde der Verein am 10.06.2015 erneut um Stellungnahme gebeten, die jedoch bis zur Erstellung dieser Verwaltungsvorlage noch nicht vorgelegen hat.   

 

Mit Schreiben vom 27.10.2015 (Anlage 1) beantragt die SPD – Fraktion nunmehr die Sanierung bzw. den Aus-bau der Jahnhalle aus Mitteln des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu finanzieren; die Informationen zum aufgelegten Programm sind als Anlage 2 beige-fügt.

 

Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte:

 

- Sportstätten (z.B. öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von Vereinen ge-

   nutzte kommunale Sportstätten, öffentlich genutzte Schwimmhallen) sowie

 

- Jugend – und Kultureinrichtungen (z.B. Kinderbereuungseinrichtungen und Schulen, die explizit einen Baustein

   im Rahmen der integrierten sozialen Quartiersentwicklung darstellen (Öffnung zum Quartier), Jugendhäuser,

   Laienspielhäuser.

 

Nachfolgende auszugsweise aufgeführte Punkte müssen erfüllt sein:

 

- Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt

  befindet.

 

- Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses notwendig.

 

- Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde und keine    

  weitere öffentliche Förderung für die geplanten Maßnahmen besteht.

 

- Der Antrag ist mit dem Beschluss des Stadt – oder Gemeinderates über den Erhebungsbogen bis 13.11.2015

  dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  (BBSR) sowie als unterzeichneter Ausdruck dem BBSR und dem für Städtebauförderung zuständigen Landes-

  ressort (zur städtebaulichen Stellungnahme) zuzusenden (Poststempel 16.11.2015). Ein zu diesem Zeitpunkt    

  noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann bis zum 04.12.2015 (Poststempel) nachgereicht werden. Aufgrund

  der Termine wurde den vorgenannten Stellen ein formloser Antrag mit der Bitte um Fristverlängerung übersandt

  (Anlage 3).

 

Die Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Grundsätzlich übernimmt der Bund 45% und die Kommune 55 % des Anteils, bei Kommunen mit Haushaltsnotlage Bund 90 % und Kommune 10%. Eine Haushaltsnotlage bedingt durch einen nicht ausgeglichenen Haushalt bzw. Fortschrei-bung des Haushaltssicherungskonzeptes wird auf Antrag durch die Kommunalaufsicht bescheinigt (Anlage 4).

 

Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend des Beschlussentwurfes zu 2.) die notwendigen formellen Anträge zur Erlangung von Fördermitteln zur Realisierung der Sanierung bzw. des Ausbaus der Jahnhalle einzureichen. Basierend auf einem Investitionskostenvolumen von ca. 220.000,00 € müssten Haushaltsmittel in Höhe von 22.000,00 € bereitgestellt werden. 

 

 


 

 Für das Haushaltsjahr 2016 sind keine Haushaltsmittel angemeldet worden.

 


 

 Keine personellen Auswirkungen.