Betreff
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Eschweiler 2016 bis 2020
Vorlage
338/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Eschweiler den Kinder- und Jugendförderplan 2016 bis 2020 zu beschließen.


 

 


 

Mit dem dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, dem Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG-KJHG-KJFöG) vom 12. Oktober 2004 (GV. NRW. S. 572) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2014 (GV. NRW. S. 200), wurde in Nordrhein-Westfalen eine verlässliche Grundlage geschaffen, kommunale Aufgaben im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit dauerhaft zu sichern (Anlage1).

Damit wurde klargestellt, dass Kinder- und Jugendarbeit keine freiwillige Leistung der Kommunen ist, sondern einen unverzichtbaren Bestandteil der Jugendhilfe bildet, der eine entscheidende Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft hat.

Das Kinder- und Jugendfördergesetz soll den öffentlichen wie freien Trägern der Jugendhilfe Planungssicherheit und Kontinuität garantieren.

 

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Eschweiler 2016 bis 2020

 

Durch Veränderungen in der Schullandschaft (u.a. G-8, offener Ganztag) ist die Freizeit von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren immer knapper geworden. Die Frei(e)zeit ist ein besonders hohes Gut, weil sie für gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft steht und somit unverzichtbar ist.

 

Ein deutliches Signal und Ergebnis einer Befragung zur Freizeit von Jugendlichen wurde u.a. auch durch Veranstaltungen wie „Food & Talk“ und „Das Geht - Dialog zwischen Jugend und Politik“ in diesem und  in den letzten beiden Jahren von den jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern  klar formuliert: Es bleibt ihnen zu wenig Frei(e)zeit. Diese These belegen auch Umfragen von verschiedenen Studien in den vergangenen Jahren.

 

Ein Ansatz für gelungene Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler zielt u.a. darauf ab, sich laufend und kurzfristig auf gesellschaftliche Veränderungen und vor allem auf Bedarfe von heranwachsenden Kindern- und Jugendlichen in Eschweiler  einzustellen und zu orientieren. Exemplarisch hierfür stehen die Angebote der traditionellen offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie sind  flexibler und mobiler geworden.  Vor allem, was Öffnungszeiten, Wochenend- und Ferienangebote betrifft.    

 

Darüber hinaus zeichnet sich die Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler in besonderem Maße durch Prinzipien der Partizipation, der Freiwilligkeit und der Selbstbestimmung aus. Gerade in der heutigen Zeit, in der Leistungsdruck auf die junge Generation zunimmt, sind die vorgenannten Prinzipien umso bedeutsamer für Kinder und Jugendliche geworden.

 

Dass viele Kinder und Jugendliche diesem Leistungsdruck nicht mehr Stand halten können, belegen die zunehmenden Fall- und Kostensteigerungen in den Hilfen zur Erziehung.  

 

Vorrangiges Ziel des nun vorliegenden Kinder- und Jugendförderplans 2016 bis 2020 (Anlage 2) ist es, nicht nur den Bestand der vorhandenen Angebote in Eschweiler zu sichern, sondern auf veränderte Bedarfe von Kindern und Jugendlichen weiterhin flexibel und kurzfristig reagieren zu können. Dementsprechend unterliegen auch die „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler“ (Anlage 3) einer ständigen Bedarfs- und Qualitätsüberprüfung.

 

Ein weiteres Ziel ist vor allem, benachteiligten Kindern- und Jugendlichen eine normale gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Es sei an dieser Stelle deutlich erwähnt, dass Jugendförderung sich nicht nur auf die Arbeit mit Benachteiligten konzentriert, sondern sich mit ihren vielfältigen Angeboten an alle Kinder- und Jugendliche in der Stadt Eschweiler richtet.

 

Die vielfältige Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler muss in einem kontinuierlich geführten Dialog zwischen Jugendamt, den freien Trägern der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit stattfinden. Darüber hinaus ist die Qualitätssicherung in einem Wirksamkeitsdialog zu überprüfen. Die Steuerung dieser Prozesse ist von Seiten des örtlichen Jugendhilfeträgers zu gewährleisten und mit Leben zu füllen.

 

 


 

Haushaltsmittel für den  Bereich der Kinder- und Jugendförderung stehen bei der Kostenstelle 51000000 unter dem Produkt 063620101 zur Verfügung. Die betroffenen Sachkonten sind im Kinder- und Jugendförderplan unter Punkt 8 „Finanzplanung“ einzeln aufgeführt.

Die finanzielle Bezuschussung der Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler ist den „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ zu entnehmen.

 


 

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