Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Beschlussfassung über die
Weiterleitung weiterer entscheidungsreifer Förderanträge im Rahmen des o.g.
U3-Investionsprogramms an den Landschaftsverband Rheinland zur Wahrung der
Fristsetzung bis zum 15.01.2016 auf den Rat der Stadt Eschweiler zu delegieren.
Erstmalig mit Rundschreiben Nummer 42/870-2014 vom 11.11.2014 informierte
der Landschaftsverband Rheinland über das U3-Investitionsprogramm des Landes
Nordrhein-Westfalen „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“.
Auf dieser Grundlage wurden nach entsprechender Beschlussfassung durch
den Jugendhilfeausschuss entscheidungsreife Anträge an den Landschaftsverband Rheinland
für folgende Maßnahmen gestellt (vgl. hierzu VV Nummer 053/15 vom 19.02.2015):
Einrichtung/Träger |
Förderfähige
U3-Plätze |
Fördersumme |
Kinder- und
Familienzentrum St. Marien/Caritas
Lebenswelten GmbH |
6 U3-Plätze |
64.800,00 Euro |
Kindertagesstätte
Ringofengelände (geplanter Neubau)/Caritas
Lebenswelten GmbH |
9 U3-Plätze |
162.000,00 Euro |
St. Josef Dürwiß/ pro futura GmbH |
6 U3-Plätze |
64.800,00 Euro |
Tagespflege (Umbau und Ausstattung
anderer geeigneter Räumlichkeiten) |
3 U3-Plätze |
31.570,00 Euro |
Die Bewilligungen der Fördermittel seitens des Landschaftsverbandes
Rheinland liegen zwischenzeitlich vor. Diesbezüglich wird auf folgende
Änderungen hingewiesen: Im Rahmen des Antragsverfahrens stellte sich heraus,
dass für das Kinder- und Familienzentrum St. Marien durch die Bereitstellung
integrativer Gruppen insgesamt 10 U3-Betreuungsplätze gefördert werden können.
Der Träger hat sodann eine entsprechend höhere Fördersumme beantragt, die auch
seitens des Landschaftsverbandes bewilligt wurde. Bzgl. der Einrichtung St.
Josef Dürwiß erfolgte durch den Landschaftsverband Rheinland im Rahmen des
Antragsverfahrens eine Änderung der Einstufung von Umbau in Neubau, so dass
auch hier Fördermittel in Höhe von insgesamt 108.000,00 Euro bewilligt wurden.
Nach einem erneuten Förderaufruf im Rahmen des o.a. Investitionsprogramms
(Rundschreiben des Landschaftsverbandes Nummer 42/892-2015 vom 09.06.2015)
wurden nach vorherigem Beschluss des Jugendhilfeausschusses (vgl. hierzu VV
Nummer 227/15 vom 21.08.2015) Förderanträge für folgende Maßnahmen an den
Landschaftsverband gerichtet:
Einrichtung/Träger |
Förderfähige
U3-Plätze |
Fördersumme |
Neubau einer
Kindertageseinrichtung im Stadtteil
Dürwiß/ AWO KiSA gUG |
28 U3-Plätze |
504.000,00 Euro |
Kinderburg Martin-Luther-Straße
12/ Christl.
Kindergarten Verein e.V. |
10 U3-Plätze |
108.000,00 Euro |
Jahnstraße 25/ BKJ der Stadt
Eschweiler |
18 U3-Plätze |
324.000,00 Euro |
St. Georg Merzbrücker Straße
7/ BKJ der Stadt
Eschweiler |
8 U3-Plätze |
144.000,00 Euro |
Zu diesen Anträgen
liegen noch keine Bewilligungsbescheide seitens des Landschaftsverbandes
Rheinland vor.
Mit Rundschreiben Nummer 42/913-2015 vom 22.10.2015 (Anlage) informiert
der Landschaftsverband Rheinland darüber, dass bis spätestens 15.01.2016
nunmehr weitere Förderanträge im Rahmen des U3-Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ gestellt werden können.
Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit sich aus dem lfd.
Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2016/2017 sowie aus der Zuweisung von
Flüchtlingsfamilien nach Eschweiler über den o.a. dargestellten Bedarf hinaus
die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Kindertagesstättenplätze ergibt und
wenn ja, für welche investiven Maßnahmen weitere Förderanträge im Rahmen des
aufgerufenen Investitionsprogramms an den Landschaftsverband zu stellen wären.
Mit Blick darauf, dass bis zur Jugendhilfeausschusssitzung am 18.11.2015
eine entscheidungsreife Vorlage noch noch nicht unterbreitet werden kann und
bis zur Antragsfrist am 15.01.2016 keine weitere Sitzung mehr terminiert ist,
wird daher vorgeschlagen, die Beschlussfassung und die entsprechenden
Förderanträge auf den Rat der Stadt Eschweiler zu übertragen bzw. sie im Wege
einer Dringlichen Entscheidung herbeizuführen.
Eine Umsetzung weiterer Maßnahmen wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme sich auf die Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Betriebskosten auswirken.
Die ggf. zu finanzierenden Mehraufwendungen gehen zu Lasten der Sachkonten
53118180 - Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa’s
53118340 – Betriebskostenzuschüsse an die AÖR
im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Kostenstelle 51000000 - Jugendamt.
Die teilweise Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt zugunsten der Sachkonten
41413000 – LZW Betriebskosten Kindergarten,
43212400 – Elternbeiträge Kindergärten freie Träger sowie
43212410 – Elternbeiträge städt. Kindergärten.
Keine