Betreff
U3-Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018"
Vorlage
334/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Beschlussfassung über die Weiterleitung weiterer entscheidungsreifer Förderanträge im Rahmen des o.g. U3-Investionsprogramms an den Landschaftsverband Rheinland zur Wahrung der Fristsetzung bis zum 15.01.2016 auf den Rat der Stadt Eschweiler zu delegieren.

 


 

Erstmalig mit Rundschreiben Nummer 42/870-2014 vom 11.11.2014 informierte der Landschaftsverband Rheinland über das U3-Investitionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“.

Auf dieser Grundlage wurden nach entsprechender Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss entscheidungsreife Anträge an den Landschaftsverband Rheinland für folgende Maßnahmen gestellt (vgl. hierzu VV Nummer 053/15 vom 19.02.2015):

 

 

Einrichtung/Träger

Förderfähige U3-Plätze

Fördersumme

Kinder- und Familienzentrum

St. Marien/Caritas Lebenswelten GmbH

6 U3-Plätze

64.800,00 Euro

Kindertagesstätte Ringofengelände

(geplanter Neubau)/Caritas Lebenswelten GmbH

9 U3-Plätze

162.000,00 Euro

St. Josef Dürwiß/

pro futura GmbH

6 U3-Plätze

64.800,00 Euro

Tagespflege

(Umbau und Ausstattung anderer geeigneter Räumlichkeiten)

3 U3-Plätze

31.570,00 Euro

 

Die Bewilligungen der Fördermittel seitens des Landschaftsverbandes Rheinland liegen zwischenzeitlich vor. Diesbezüglich wird auf folgende Änderungen hingewiesen: Im Rahmen des Antragsverfahrens stellte sich heraus, dass für das Kinder- und Familienzentrum St. Marien durch die Bereitstellung integrativer Gruppen insgesamt 10 U3-Betreuungsplätze gefördert werden können. Der Träger hat sodann eine entsprechend höhere Fördersumme beantragt, die auch seitens des Landschaftsverbandes bewilligt wurde. Bzgl. der Einrichtung St. Josef Dürwiß erfolgte durch den Landschaftsverband Rheinland im Rahmen des Antragsverfahrens eine Änderung der Einstufung von Umbau in Neubau, so dass auch hier Fördermittel in Höhe von insgesamt 108.000,00 Euro bewilligt wurden.

 

Nach einem erneuten Förderaufruf im Rahmen des o.a. Investitionsprogramms (Rundschreiben des Landschaftsverbandes Nummer 42/892-2015 vom 09.06.2015) wurden nach vorherigem Beschluss des Jugendhilfeausschusses (vgl. hierzu VV Nummer 227/15 vom 21.08.2015) Förderanträge für folgende Maßnahmen an den Landschaftsverband gerichtet:

 

Einrichtung/Träger

Förderfähige U3-Plätze

Fördersumme

Neubau einer Kindertageseinrichtung

im Stadtteil Dürwiß/

AWO KiSA gUG

28 U3-Plätze

504.000,00 Euro

Kinderburg

Martin-Luther-Straße 12/

Christl. Kindergarten Verein e.V.

10 U3-Plätze

108.000,00 Euro

Jahnstraße 25/

BKJ der Stadt Eschweiler

18 U3-Plätze

324.000,00 Euro

St. Georg

Merzbrücker Straße 7/

BKJ der Stadt Eschweiler

8 U3-Plätze

144.000,00 Euro

 

Zu diesen Anträgen liegen noch keine Bewilligungsbescheide seitens des Landschaftsverbandes Rheinland vor.

 

Mit Rundschreiben Nummer 42/913-2015 vom 22.10.2015 (Anlage) informiert der Landschaftsverband Rheinland darüber, dass bis spätestens 15.01.2016 nunmehr weitere Förderanträge im Rahmen des U3-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ gestellt werden können.

 

Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit sich aus dem lfd. Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2016/2017 sowie aus der Zuweisung von Flüchtlingsfamilien nach Eschweiler über den o.a. dargestellten Bedarf hinaus die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Kindertagesstättenplätze ergibt und wenn ja, für welche investiven Maßnahmen weitere Förderanträge im Rahmen des aufgerufenen Investitionsprogramms an den Landschaftsverband zu stellen wären.

 

Mit Blick darauf, dass bis zur Jugendhilfeausschusssitzung am 18.11.2015 eine entscheidungsreife Vorlage noch noch nicht unterbreitet werden kann und bis zur Antragsfrist am 15.01.2016 keine weitere Sitzung mehr terminiert ist, wird daher vorgeschlagen, die Beschlussfassung und die entsprechenden Förderanträge auf den Rat der Stadt Eschweiler zu übertragen bzw. sie im Wege einer Dringlichen Entscheidung herbeizuführen.

 


 

Eine Umsetzung weiterer Maßnahmen wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme sich auf die Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Betriebskosten auswirken.

 

Die ggf. zu finanzierenden Mehraufwendungen gehen zu Lasten der Sachkonten

 

53118180  - Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa’s

53118340 – Betriebskostenzuschüsse an die AÖR

 

im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Kostenstelle 51000000 - Jugendamt.

 

Die teilweise Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt zugunsten der Sachkonten

 

41413000 – LZW Betriebskosten Kindergarten,

43212400 – Elternbeiträge Kindergärten freie Träger sowie

43212410 – Elternbeiträge städt. Kindergärten.

 


 

Keine