Betreff
Einrichtung einer offenen Ganztagsgrundschule (OGS) an der Kath. Grundschule Eschweiler-Röhe
Vorlage
330/15
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln die Einrichtung einer Offenen Ganztagsgrundschule an der KGS Röhe zum Schuljahr 2016/17 zu beantragen.

 

Nach Eingang der Bewilligung wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ einen Kooperationsvertrag auf der Basis des im Sachverhalt dieser und im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage Nr. 435/14 dargestellten Finanzierungsmodells abzuschließen.

 

 

 


Im Zuge der sukzessiven Einführung des offenen Ganztagsbetriebs an allen anderen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eschweiler wurde die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an der KGS Röhe nach dem Unterricht bisher vom Förderverein der Schule in Eigenregie durchgeführt in den Räumen der ehemaligen Hausmeisterwohnung. Dort werden aktuell im Durchschnitt 40 Schüler/innen betreut, manche nur bis 13.30 Uhr, andere bis 16.00 Uhr, wobei allen das Angebot offen steht, das vom Haus Jägerspfad gelieferte warme Mittagessen einzunehmen.

Seitens der Stadt wurden hierfür Zuschüsse bei der Bezirksregierung Köln nach dem Landesprogramm „Schule von acht bis eins“ und dem Landesprogramm „Dreizehn plus“ beantragt und an den Förderverein weitergeleitet. Die Gesamtzuwendung beträgt für das aktuelle Schuljahr 2015/16 insgesamt 13.000 Euro.

 

Der Vorsitzende des Fördervereins, Herr Frank Naeven, trat erstmals im April 2015 mündlich an die Verwaltung heran mit der Bitte um Beratung, welche anderen Betreuungsformen und –träger zur Alternative stünden im nächsten Jahr, da der Förderverein die Betreuung in der jetzigen Form nicht länger als bis zum Abschluss des laufenden Schuljahres praktizieren könne. Insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes stelle den Verein vor für ihn nicht mehr leistbare Anforderungen, ohne dass die Betreuung für die Eltern noch bezahlbar bleibe.

 

Seitens der Verwaltung wurde dann in gemeinsamen Gesprächen mit Schulleitung und Fördervereinsvorstand über die Möglichkeit der Einführung des offenen Ganztags und alternativ der Übermittagbetreuung in der Hand eines OGS-Trägers gesprochen. Schule und Förderverein setzten sich mit verschiedenen potentiellen OGS-Trägern, die auch bereits andere städt. Schulen in Eschweiler betreuen in Verbindung und wählten für sich den Verein Betreute Schulen-Aachen-Land e.V. als gewünschten OGS-Träger aus.

 

Im Rahmen einer Besprechung vor Ort in der Schule mit dem Geschäftsführer des Trägervereins und des für OGS zuständigen Fachberaters sagte der Verein zu, die Betreuung in den bisherigen Betreuungsräumen gerne übernehmen zu wollen. 

 

Im Anschluss fand am 19.10.2015 eine Informationsveranstaltung für alle Eltern der Klassen 1- 3 in der KGS Röhe statt, bei der die kommissarische Schulleiterin gemeinsam mit dem Fachberater des Vereins Betreute Schulen Aachen-Land e.V. Herrn Lohse und dem Vorsitzenden des Fördervereins Herrn Naeven die interessierten Eltern über die angedachten Änderungen in der Betreuung informiert haben. Die Eltern wurden über das Konzept einer OGS, damit einhergehende Betreuungsangebote, Abholzeiten und Elternbeiträge auf der Grundlage der neuen Satzung in Kenntnis gesetzt und über die Hintergründe für die auslaufenden Betreuungsmodelle des Fördervereins.

 

Direkt darauf fand eine rechtlich unverbindliche Elternbedarfsabfrage bei allen Grundschulkindern der ersten bis dritten Klasse und bei den Schulneulingen statt, deren Eltern im Rahmen der Anmeldegespräche über die Absicht, eine OGS an der KGS Röhe einzurichten, informiert wurden. Von 101 Befragten beteiligten sich insgesamt 69 an der Abfrage mit folgendem Ergebnis:

  • 25 haben kein Interesse an einem Betreuungsangebot
  • 14 haben Interesse an einem Platz in der geregelten Vormittagsbetreuung
  • 30 Eltern interessieren sich für einen Platz in der OGS.

 

Nach § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW kann der Schulträger mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten. Die Einbeziehung der Schule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Vor diesem Hintergrund fasste die KGS Röhe einen Eilbeschluss in der Schulkonferenz am 23.10.2015 mit dem Tenor, an den Schulträger Stadt Eschweiler den Antrag zu stellen, ab dem kommenden Schuljahr 2016/17 einen offenen Ganztagsbetrieb einführen zu dürfen. Einstimmig wurde dem Antrag der kommissarischen Schulleiterin, ab dem kommenden Schuljahr 2016/17 an der KGS Röhe den offenen Ganztagsbetrieb einzuführen, stattgegeben. Es wurde der Wunsch geäußert, dass der Verein Betreute Schulen Aachen-Land e.V. den offenen Ganztagsbetrieb als Kooperationspartner der Stadt übernimmt. Die Niederschrift über den Verlauf der Sitzung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses schlägt die Verwaltung vor, die Einrichtung des offenen Ganztags an der KGS Röhe bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen und ebenso – wie bisher – die Betreuungspauschale für die geregelte Vormittagsbetreuung.

 

 

 

Das Konzept der Schule ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Obwohl zunächst nur 30 Interessensbekundungen vorliegen, ist zu bedenken, dass sich zum einen 32 Eltern  nicht an der Bedarfsrundfrage beteiligt haben und zum anderen im Laufe des Schuljahres bedingt durch die nicht zu vorhersagende Anzahl aufzunehmender Flüchtlingskinder von einer Erhöhung des Bedarfs auszugehen ist. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, bei der Bezirksregierung Köln Zuschüsse für 40 Kinder zu beantragen. Dies hätte folgende finanzielle Konsequenzen:

 

Nach dem RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 beträgt die Zuschusshöhe pro OGS-Kind ab 1.8.2016 733 Euro und 1.464 Euro für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Demnach wäre eine Förderung zu erwarten in Höhe von:

  • 39 x 733 € = 28.587 Euro zuzüglich 1.464 € für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf =30.051 Euro OGS-Förderung
  • Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schüler oder pro 12 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich nach § 94 Abs. 2 SchulG ein Festbetrag in Höhe von 247 Euro pro Schüler =9.633 Euro zuzüglich 512 Euro für das Kinder mit sonderp. Förderbedarf gewährt werden.
  • Für die Vor- und Übermittagbetreuung wird weiterhin eine Betreuungspauschale in Höhe von 5.500 Euro beantragt.
  • Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der OGS Eigenanteile in Höhe von 428,00 Euro im Jahre 2016 pro Schüler gem. o.a. RdErl. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden. Vor diesem Hintergrund ist der Eigenanteil als der durchschnittliche Elternbeitrag zu unterstellen, der im Jahresmittel zu erzielen ist. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen fiktiven Durchschnittsbetrag. Die tatsächlich erzielbaren Elternbeiträge können für Röhe seitens der Verwaltung nicht prognostiziert werden. Die Elternbeiträge richten sich auf der Grundlage der gültigen OGS-Satzung nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten. Der Verwaltung liegen keine Kenntnisse über die Einkommensverhältnisse der interessierten Eltern vor. Der Förderverein hat bisher einkommensunabhängige Beiträge festgelegt.

 

Demgegenüber sind Ausgaben im Rahmen des abzuschließenden Kooperationsvertrages zu erwarten. Auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage Nr. 435/14 dargestellten Finanzierungsmodelle des offenen Ganztagsbetriebes an den Eschweiler Grundschulen ab 2015 wären mit Kosten in Höhe von rund 1.900 Euro pro Kind zuzüglich 955 Euro pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu rechnen. Danach wäre der mit dem Verein Betreute Schulen Aachen-Land e.V. abgeschlossene Kooperationsvertrag zur Betreuung der Offenen Ganztagsgrundschulen in Bergrath, Bohl und Kinzweiler um rund 76.950 Euro für ein Schuljahr zu erhöhen, wenn die Betreuung der Offene Ganztagsbetrieb in der KGS Röhe mit übernommen würde.

 

Somit wäre folgende Rechnung aufzustellen: Ausgaben rund 77.000 Euro

Abzüglich Einnahmen                                                               30.051 Euro Landeszuwendung OGS

Abzüglich                                                                                  10.145 Euro Lehrerstellen-Landeszuwendung

Abzüglich Elternbeiträge fiktiv                                        17.120 Euro

Verbleibt als zusätzliche Eigenbelastung für die Stadt:            19.684 Euro.

 

Sollten tatsächlich weniger Kinder zur Anmeldung kommen, reduzieren sich anteilig die Fördermittel und Kosten. Unterstellt, dass nur die 30 Kinder laut Bedarfsabfrage zur Anmeldung gelangen, stellt sich die Rechnung wie folgt dar:

Ausgaben/Aufwendungen:                                                        57.000 Euro

Abzüglich Einnahmen aus Landeszuwendung OGS:                   22.721 Euro

Abzüglich Lehrerstellenzuweisung                                               7.675 Euro

Abzüglich Elternbeiträge fiktiv                                       12.840 Euro

Verbleibt als Eigenbelastung für die Stadt:                                 13.764 Euro

 

Ungeachtet dessen besteht auf der Basis der gültigen OGS-Satzung für alle OGS-Kinder die Verpflichtung, an dem Mittagessensangebot teilzunehmen. Bisher wurde die KGS Röhe von Haus Jägerspfad beliefert. Der bisherige Caterer erklärte sich bereit, zu den bisherigen Bedingungen auch im nächsten Jahr die Schule mit Essen zu beliefern. Daher wird die Verwaltung auf der Grundlage der in den Verwaltungsvorlagen Nr. 192/15  und 205/15 festgelegten Muster-Dienstleistungskonzessionsverträgen mit Haus Jägerspfad zum kommenden Schuljahr einen entsprechenden Dienstleistungskonzessionsvertrag abschließen. Da über den Abschluss der Konzessionsverträge im nicht-öffentlichen Teil beraten wurde, wird an dieser Stelle nicht weiter auf die Inhalte eingegangen.

 


Die durch die Einrichtung einer OGS an der KGS Röhe entstehenden Mehraufwendungen werden teilweise durch Landeszuschüsse und Elternbeiträge kompensiert. Der Eigenanteil für die Stadt Eschweiler beläuft sich auf maximal 19.600 €. Dies ist im Haushaltsplanentwurf bereits wie folgt berücksichtigt:

Der Haushaltsplanentwurf 2016 weist unter Produkt 032110101 nachfolgende Positionen auf:

Die Landeszuschüsse sind für alle offenen Ganztagsgrundschulen im Haushaltsplanentwurf 2016 veranschlagt unter Sachkonto 41410200 mit einem Ansatz von 855.000 Euro für 2016 ff. Die Elternbeiträge sind im Haushaltsplanentwurf unter Produkt 032110101, Sachkonto 43212500 veranschlagt mit 377.500 Euro im Jahre 2016 und mit 395.000 Euro für 2017 ff. für alle offenen Ganztagsgrundschulen. Aufwendungen, die sich aus den Kooperationsverträgen ergeben, sind für alle offenen Ganztagsgrundschulen unter Sachkonto 50190000 mit 1.330.000 Euro für die Jahre 2016 ff. veranschlagt. Bei den Ansatzmeldungen wurden die Auswirkungen durch die Einrichtung der OGS in Röhe bereits unter der Annahme von 40 Anmeldungen berücksichtigt.

 


  keine