Die Verwaltung wird
beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln die Einrichtung einer Offenen
Ganztagsgrundschule an der KGS Röhe zum Schuljahr 2016/17 zu beantragen.
Nach Eingang der
Bewilligung wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Verein „Betreute Schulen
Aachen-Land e.V.“ einen Kooperationsvertrag auf der Basis des im Sachverhalt
dieser und im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage Nr. 435/14 dargestellten
Finanzierungsmodells abzuschließen.
Im Zuge der
sukzessiven Einführung des offenen Ganztagsbetriebs an allen anderen
Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eschweiler wurde die Betreuung der
Schülerinnen und Schüler an der KGS Röhe nach dem Unterricht bisher vom
Förderverein der Schule in Eigenregie durchgeführt in den Räumen der ehemaligen
Hausmeisterwohnung. Dort werden aktuell im Durchschnitt 40 Schüler/innen
betreut, manche nur bis 13.30 Uhr, andere bis 16.00 Uhr, wobei allen das
Angebot offen steht, das vom Haus Jägerspfad gelieferte warme Mittagessen
einzunehmen.
Seitens der Stadt
wurden hierfür Zuschüsse bei der Bezirksregierung Köln nach dem Landesprogramm
„Schule von acht bis eins“ und dem Landesprogramm „Dreizehn plus“ beantragt und
an den Förderverein weitergeleitet. Die Gesamtzuwendung beträgt für das
aktuelle Schuljahr 2015/16 insgesamt 13.000 Euro.
Der Vorsitzende des
Fördervereins, Herr Frank Naeven, trat erstmals im April 2015 mündlich an die
Verwaltung heran mit der Bitte um Beratung, welche anderen Betreuungsformen und
–träger zur Alternative stünden im nächsten Jahr, da der Förderverein die
Betreuung in der jetzigen Form nicht länger als bis zum Abschluss des laufenden
Schuljahres praktizieren könne. Insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohnes stelle den Verein vor für ihn nicht mehr leistbare Anforderungen,
ohne dass die Betreuung für die Eltern noch bezahlbar bleibe.
Seitens der
Verwaltung wurde dann in gemeinsamen Gesprächen mit Schulleitung und
Fördervereinsvorstand über die Möglichkeit der Einführung des offenen Ganztags
und alternativ der Übermittagbetreuung in der Hand eines OGS-Trägers
gesprochen. Schule und Förderverein setzten sich mit verschiedenen potentiellen
OGS-Trägern, die auch bereits andere städt. Schulen in Eschweiler betreuen in
Verbindung und wählten für sich den Verein Betreute Schulen-Aachen-Land e.V.
als gewünschten OGS-Träger aus.
Im Rahmen einer
Besprechung vor Ort in der Schule mit dem Geschäftsführer des Trägervereins und
des für OGS zuständigen Fachberaters sagte der Verein zu, die Betreuung in den
bisherigen Betreuungsräumen gerne übernehmen zu wollen.
Im Anschluss fand am
19.10.2015 eine Informationsveranstaltung für alle Eltern der Klassen 1- 3 in
der KGS Röhe statt, bei der die kommissarische Schulleiterin gemeinsam mit dem
Fachberater des Vereins Betreute Schulen Aachen-Land e.V. Herrn Lohse und dem
Vorsitzenden des Fördervereins Herrn Naeven die interessierten Eltern über die
angedachten Änderungen in der Betreuung informiert haben. Die Eltern wurden
über das Konzept einer OGS, damit einhergehende Betreuungsangebote, Abholzeiten
und Elternbeiträge auf der Grundlage der neuen Satzung in Kenntnis gesetzt und
über die Hintergründe für die auslaufenden Betreuungsmodelle des Fördervereins.
Direkt darauf fand
eine rechtlich unverbindliche Elternbedarfsabfrage bei allen Grundschulkindern
der ersten bis dritten Klasse und bei den Schulneulingen statt, deren Eltern im
Rahmen der Anmeldegespräche über die Absicht, eine OGS an der KGS Röhe
einzurichten, informiert wurden. Von 101 Befragten beteiligten sich insgesamt
69 an der Abfrage mit folgendem Ergebnis:
- 25 haben kein Interesse an einem Betreuungsangebot
- 14 haben Interesse an einem Platz in der geregelten
Vormittagsbetreuung
- 30 Eltern interessieren sich für einen Platz in der OGS.
Nach § 9 Abs. 3
Schulgesetz NRW kann der Schulträger mit Trägern der öffentlichen und freien
Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine
weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote
vorzuhalten. Die Einbeziehung der Schule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.
Vor diesem Hintergrund fasste die KGS Röhe einen Eilbeschluss in der
Schulkonferenz am 23.10.2015 mit dem Tenor, an den Schulträger Stadt Eschweiler
den Antrag zu stellen, ab dem kommenden Schuljahr 2016/17 einen offenen
Ganztagsbetrieb einführen zu dürfen. Einstimmig wurde dem Antrag der
kommissarischen Schulleiterin, ab dem kommenden Schuljahr 2016/17 an der KGS
Röhe den offenen Ganztagsbetrieb einzuführen, stattgegeben. Es wurde der Wunsch
geäußert, dass der Verein Betreute Schulen Aachen-Land e.V. den offenen
Ganztagsbetrieb als Kooperationspartner der Stadt übernimmt. Die Niederschrift
über den Verlauf der Sitzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Vor dem Hintergrund
dieses Ergebnisses schlägt die Verwaltung vor, die Einrichtung des offenen
Ganztags an der KGS Röhe bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen und ebenso
– wie bisher – die Betreuungspauschale für die geregelte Vormittagsbetreuung.
Das Konzept der
Schule ist als Anlage 2 beigefügt.
Obwohl zunächst nur
30 Interessensbekundungen vorliegen, ist zu bedenken, dass sich zum einen 32
Eltern nicht an der Bedarfsrundfrage
beteiligt haben und zum anderen im Laufe des Schuljahres bedingt durch die
nicht zu vorhersagende Anzahl aufzunehmender Flüchtlingskinder von einer
Erhöhung des Bedarfs auszugehen ist. Daher wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, bei der Bezirksregierung Köln Zuschüsse für 40 Kinder zu
beantragen. Dies hätte folgende finanzielle Konsequenzen:
Nach dem RdErl. d.
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 beträgt die
Zuschusshöhe pro OGS-Kind ab 1.8.2016 733 Euro und 1.464 Euro für Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf. Demnach wäre eine Förderung zu erwarten in
Höhe von:
- 39 x 733 € = 28.587 Euro zuzüglich 1.464 € für ein Kind mit
sonderpädagogischem Förderbedarf =30.051 Euro OGS-Förderung
- Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2
Lehrerstellen pro 25 Schüler oder pro 12 Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann
grundsätzlich nach § 94 Abs. 2 SchulG ein Festbetrag in Höhe von 247 Euro
pro Schüler =9.633 Euro zuzüglich 512 Euro für das Kinder mit sonderp.
Förderbedarf gewährt werden.
- Für die Vor- und Übermittagbetreuung wird weiterhin eine
Betreuungspauschale in Höhe von 5.500 Euro beantragt.
- Der Schulträger erbringt für die Durchführung der
außerunterrichtlichen Angebote der OGS Eigenanteile in Höhe von 428,00
Euro im Jahre 2016 pro Schüler gem. o.a. RdErl. Auf diese Eigenanteile
können Elternbeiträge angerechnet werden. Vor diesem Hintergrund ist der
Eigenanteil als der durchschnittliche Elternbeitrag zu unterstellen, der
im Jahresmittel zu erzielen ist. Bei diesem Betrag handelt es sich um
einen fiktiven Durchschnittsbetrag. Die tatsächlich erzielbaren
Elternbeiträge können für Röhe seitens der Verwaltung nicht prognostiziert
werden. Die Elternbeiträge richten sich auf der Grundlage der gültigen
OGS-Satzung nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten. Der Verwaltung
liegen keine Kenntnisse über die Einkommensverhältnisse der interessierten
Eltern vor. Der Förderverein hat bisher einkommensunabhängige Beiträge
festgelegt.
Demgegenüber sind
Ausgaben im Rahmen des abzuschließenden Kooperationsvertrages zu erwarten. Auf
der Grundlage der in der Sitzungsvorlage Nr. 435/14 dargestellten
Finanzierungsmodelle des offenen Ganztagsbetriebes an den Eschweiler
Grundschulen ab 2015 wären mit Kosten in Höhe von rund 1.900 Euro pro Kind
zuzüglich 955 Euro pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu rechnen.
Danach wäre der mit dem Verein Betreute Schulen Aachen-Land e.V. abgeschlossene
Kooperationsvertrag zur Betreuung der Offenen Ganztagsgrundschulen in Bergrath,
Bohl und Kinzweiler um rund 76.950 Euro für ein Schuljahr zu erhöhen, wenn die
Betreuung der Offene Ganztagsbetrieb in der KGS Röhe mit übernommen würde.
Somit wäre folgende
Rechnung aufzustellen: Ausgaben rund 77.000 Euro
Abzüglich
Einnahmen
30.051 Euro Landeszuwendung OGS
Abzüglich 10.145
Euro Lehrerstellen-Landeszuwendung
Abzüglich
Elternbeiträge fiktiv 17.120 Euro
Verbleibt als
zusätzliche Eigenbelastung für die Stadt: 19.684 Euro.
Sollten tatsächlich
weniger Kinder zur Anmeldung kommen, reduzieren sich anteilig die Fördermittel
und Kosten. Unterstellt, dass nur die 30 Kinder laut Bedarfsabfrage zur
Anmeldung gelangen, stellt sich die Rechnung wie folgt dar:
Ausgaben/Aufwendungen: 57.000
Euro
Abzüglich Einnahmen
aus Landeszuwendung OGS: 22.721
Euro
Abzüglich
Lehrerstellenzuweisung 7.675 Euro
Abzüglich
Elternbeiträge fiktiv 12.840
Euro
Verbleibt als
Eigenbelastung für die Stadt: 13.764
Euro
Ungeachtet dessen
besteht auf der Basis der gültigen OGS-Satzung für alle OGS-Kinder die
Verpflichtung, an dem Mittagessensangebot teilzunehmen. Bisher wurde die KGS
Röhe von Haus Jägerspfad beliefert. Der bisherige Caterer erklärte sich bereit,
zu den bisherigen Bedingungen auch im nächsten Jahr die Schule mit Essen zu
beliefern. Daher wird die Verwaltung auf der Grundlage der in den
Verwaltungsvorlagen Nr. 192/15 und
205/15 festgelegten Muster-Dienstleistungskonzessionsverträgen mit Haus
Jägerspfad zum kommenden Schuljahr einen entsprechenden Dienstleistungskonzessionsvertrag
abschließen. Da über den Abschluss der Konzessionsverträge im
nicht-öffentlichen Teil beraten wurde, wird an dieser Stelle nicht weiter auf
die Inhalte eingegangen.
Die durch die Einrichtung einer OGS an der KGS Röhe entstehenden Mehraufwendungen werden teilweise durch Landeszuschüsse und Elternbeiträge kompensiert. Der Eigenanteil für die Stadt Eschweiler beläuft sich auf maximal 19.600 €. Dies ist im Haushaltsplanentwurf bereits wie folgt berücksichtigt:
Der Haushaltsplanentwurf 2016 weist unter Produkt 032110101 nachfolgende Positionen auf:
Die Landeszuschüsse sind für alle offenen Ganztagsgrundschulen im Haushaltsplanentwurf 2016 veranschlagt unter Sachkonto 41410200 mit einem Ansatz von 855.000 Euro für 2016 ff. Die Elternbeiträge sind im Haushaltsplanentwurf unter Produkt 032110101, Sachkonto 43212500 veranschlagt mit 377.500 Euro im Jahre 2016 und mit 395.000 Euro für 2017 ff. für alle offenen Ganztagsgrundschulen. Aufwendungen, die sich aus den Kooperationsverträgen ergeben, sind für alle offenen Ganztagsgrundschulen unter Sachkonto 50190000 mit 1.330.000 Euro für die Jahre 2016 ff. veranschlagt. Bei den Ansatzmeldungen wurden die Auswirkungen durch die Einrichtung der OGS in Röhe bereits unter der Annahme von 40 Anmeldungen berücksichtigt.
keine