Betreff
Antrag der Sportfreunde 1919 Hehlrath e.V. vom 24.09.2015 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses
Vorlage
329/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Beschlussvorschlag:

 

1.) Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.) Die Stadt Eschweiler leistet aufgrund des Antrags vom 24.09.2015 der Sportfreunde 1919 Hehlrath e.V. einen

     weiteren Investitionszuschuss in Höhe von 25.000,00 €. Diese Zuschussgewährung setzt eine vorzeitige Ablö-

     sung des bestehenden Kreditvertrages durch die Sportfreunde 1919 Hehlrath e.V. voraus. Eventuell anfallen-

     de Gebühren (Vorfälligkeitsentschädigungen) hat der Verein selbst zu tragen. Da es sich um eine freiwillige

     Leistung handelt, steht die Maßnahme insgesamt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmi-

     gung der Haushaltssatzung einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

3.) Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan 2016 einzustellen.

 


 

Im Jahr 2009 beantragten die Sportfreunde 1919 Hehlrath e.V. die Errichtung eines Kunstrasenplatzes unter Ge-währung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 300.000,00 €. Der seinerzeit vorgelegte Finanzplan sah zum Erreichen des Ziels neben dem städtischen Zuschuss die Einbringung von Eigenleistungen in Form von Eigenkapital, Sponsoring, Geldern des Fördervereins sowie eine Darlehensaufnahme vor. Die Eigenleistungen machten bei den Gesamtkosten in Höhe von 385.000,00 € einen Betrag von 85.000,00 € aus.

 

Im Dezember 2011 begannen die Sportfreunde 1919 Hehlrath e.V.  mit den Vorarbeiten zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes entsprechend den technischen Richtlinien auf eigene Rechnung, am 07.03.2012 begannen die eigentlichen Bauarbeiten mit der profilgerechten Lösung der vorhandenen Oberbodenschicht mit Grasnarbe sowie dem darunter anstehenden Boden und deren Abtransport.

 

Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu nachfolgend aufgeführten Problematiken, die die Errichtung des Kunstra-senplatzes zum einen verzögertem und zum anderen daraus resultierend zu Mehrkosten führten:

 

 

Transportkosten:

 

Ursprünglich war vorgesehen, den im Rahmen der Erdarbeiten entfernten Boden auf dem ehemaligen Sportplatz Röhe zu lagern, um diesen dann weiter zu verwerten. Aufgrund der damaligen Diskussion über die weitere Ver-wendung des Sportplatzes musste kurzfristig eine neue Lagermöglichkeit gefunden werden. Die mit dem Ab-transport beauftragte Firma verbrachte den Boden ersatzweise auf das Gelände der Müllverbrennungsanlage.

 

 

Baustopp:

 

Eine anwaltlich vertretene Anwohnerin, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sportplatz wohnt, beantragte beim Verwaltungsgericht Aachen den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung der Bautätigkeiten. Im Nachgang zu diesem Antrag wurde durch Mitarbeiter des Bauordnungs- und Umweltamtes – Unter Bauaufsichts-behörde – festgestellt, dass im hinteren Bereich des Sportplatzes (Richtung Wardener Str.) Arbeiten durchgeführt wurden, die einer Genehmigungspflicht unterlagen.

 

Durch den verhängten Baustopp und der nachträglich erteilten Baugenehmigung stellte die mit der Errichtung des Kunstrasenplatzes beauftragte Fachfirma den Sportfreunden Hehlrath zusätzliche Leistungen in Rechnung.

 

Um diese Mehrkosten begleichen zu können, nahm der Verein im April 2013 einen zusätzlichen Kredit in Höhe von 26.000 € auf, für den die Stadt Eschweiler in gleicher Höhe eine Ausfallbürgschaft übernommen hat (Be-schluss des Stadtrates vom 13.03.2013 – VV 081/13).

 

Mit Schreiben vom 24.09.2015 (Anlage 1) beantragen die Sportfreunde 1919 Hehlrath e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Deckung des per 23.09.2015 aktuellen Defizites von 24.063,88 €. Hierdurch soll der Verein in die Lage versetzt werden, insbesondere den aufgenommenen Kredit zu tilgen. Entsprechende Verhandlungen mit dem Kreditinstitut nimmt der Verein jetzt auf.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Sportfreunden Hehlrath einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25.000,00 € zu gewähren.

 


 

 

Die Stadt Eschweiler ist wirtschaftliche Eigentümerin des Kunstrasenplatzes. Entsprechend den Vorschriften des § 43 (2) Gemeindehaushaltsverordnung NRW wurde daher der Investitionszuschuss der Stadt Eschweiler für den Kunstrasenplatz Hehlrath in Höhe von 300.000 € sowie die erbrachten Eigenleistungen incl. der Mehrkosten des Vereins in Höhe von insgesamt 85.081.14 € mit Inbetriebnahme in 2012 bilanzmäßig aktiviert.

 

Die Zahlung eines weiteren Investitionszuschusses an die Sportfreunde 1919 Hehlrath e.V. über Sachkonto 23910003 würde insoweit die erbrachte Eigenleistung des Vereins entsprechend reduzieren. Dies würde wiederum für die Restnutzungsdauer (rd. 18 Jahre) die jährliche Abschreibungslast (25.000 € : 18 Jahre = ca. 1.390 €) erhöhen.

 

Bei Tilgung des Kredites wäre die übernommene Ausfallbürgschaft hinfällig. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sieht bisher keine Mittel für die Bezuschussung vor.

 

 


 

Keine personellen Auswirkungen